19. November 2018, 14:10 Uhr
So geht's richtig Mutterschaftsgeld beantragen: Wann, wo und wie?
Rund um die Geburt eines Babys sind einige Formalitäten zu erledigen. Viele Schwangere können zum Beispiel Mutterschaftsgeld beantragen. Es ersetzt das wegfallende Gehalt, wenn eine Frau in den gesetzlichen Mutterschutz geht – in den meisten Fällen: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt.
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Wer kann Mutterschaftsgeld beantragen?
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld unterscheidet sich je nach Arbeitsverhältnis (angestellt, freiberuflich, arbeitsuchend, geringfügig beschäftigt) und richtet sich auch danach, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist. Frauen, die gar nicht berufstätig sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld, da es sich dabei ja um einen Lohnausgleich handelt.
Mutterschaftsgeld beantragen: Das gilt für Angestellte
Arbeitnehmerinnen, die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Mutterschutz-Tag von ihrer Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt gegebenenfalls den Rest dazu, bis das Nettogehalt erreicht ist.
So läuft es mit dem Antrag auf Mutterschaftsgeld für gesetzlich krankenversicherte Frauen im Angestelltenverhältnis:
- Um die Frist nicht zu verpassen, solltest du dir schon einige Zeit vor Mutterschutzbeginn vom Arzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin ausstellen lassen. Es gibt dabei eine Ausfertigung für den Arbeitgeber und eine für die Krankenkasse.
- In der Bescheinigung für die Krankenkasse sind noch einige Felder auszufüllen, zum Beispiel mit Angaben zum Arbeitgeber und zu deiner Bankverbindung.
- Sobald das erledigt ist, reichst du die Bescheinigung bei der Krankenkasse ein. Jetzt musst du erst mal nichts mehr unternehmen: Die Kasse wendet sich an deinen Arbeitgeber, klärt die restlichen Formalitäten mit ihm und du erhältst dein Mutterschaftsgeld, sobald du in den Mutterschutz gehst.
- Erst nach der Geburt musst du wieder aktiv werden. Die Krankenkasse hat dir inzwischen eine Erklärung über die Zahlung von Mutterschaftsgeld zugeschickt. Diese reichst du dann zusammen mit der Geburtsurkunde des Babys wieder bei der Krankenkasse ein – dann erhältst du das restliche Mutterschaftsgeld für die Wochen nach der Geburt.
- Warum dieser letzte Schritt? Der errechnete Geburtstermin ist in den seltensten Fällen auch der tatsächliche. Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast du aber immer für mindestens acht Wochen nach der Geburt, auch wenn das Baby vielleicht eine Woche später geboren wird als errechnet. Liegt die Geburtsurkunde vor, dann weiß die Krankenkasse, wie lange genau sie noch Mutterschaftsgeld zahlen muss. Bei Frühgeburten und Mehrlingen verlängert sich der Mutterschutz zudem auf zwölf Wochen nach der Geburt.
Übrigens: Wenn du zu Beginn der Mutterschutzfrist noch in Elternzeit mit einem älteren Kind bist, erhältst du nur das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und keinen Zuschuss vom Arbeitgeber.
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So beantragen privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld:
- Deine private Krankenkasse zahlt dir kein Mutterschaftsgeld. Stattdessen ist das Bundesversicherungsamt dein Ansprechpartner. Es zahlt ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 Euro. Der Arbeitgeber stockt den Betrag auf und geht dabei so vor, als wärst du gesetzlich krankenversichert. Also: Nettolohn minus 13 Euro pro Tag.
- Um das Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt zu beantragen, musst du vor Beginn der Mutterschutzfrist einen Antrag ausfüllen und unter anderem auch die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin beilegen.
- Alle benötigten Formulare findest du auf den Seiten des Bundesversicherungsamtes.
Übrigens: Beamtinnen, die ja in der Regel auch privat versichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld. Stattdessen bekommen sie für die Zeit des Mutterschutzes weiter ihre normalen Dienstbezüge.
Mutterschaftsgeld beantragen: Wann es für Selbstständige möglich ist
Du bist selbstständig und privat krankenversichert? In diesem Fall hast du nur dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn du zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung bei deiner Krankenkasse hast. Diese zahlt auch für die Mutterschutzzeit – das Mutterschaftsgeld wird dann wie Krankentagegeld betrachtet. Beantragen musst du die Zahlung daher bei der privaten Krankenkasse.
Du bist selbstständig und freiwillig gesetzlich krankenversichert? Dann ist ausschlaggebend, ob deine Versicherung einen Anspruch auf Krankengeld beinhaltet. Ist das der Fall, dann fließt dieses Geld auch für die Zeit des Mutterschutzes.
In allen anderen Fällen können Selbstständige kein Mutterschaftsgeld beantragen.
Mutterschaftsgeld beantragen: So geht es für geringfügig Beschäftigte
Geringfügig beschäftigte Frauen mit einem 450-Euro-Job, die in einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert sind, müssen sich für den Antrag auf Mutterschaftsgeld an das Bundesversicherungsamt wenden. Wie privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen haben sie Anspruch auf das einmalig gezahlte Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 210 Euro.
Den Zuschuss vom Arbeitgeber gibt es, wenn der tatsächliche Verdienst über 390 Euro netto im Monat liegt.
So können arbeitsuchende Frauen Mutterschaftsgeld beantragen
Du beziehst während deiner Schwangerschaft Arbeitslosengeld I? Dann kannst du Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen, wenn du gesetzlich krankenversichert bist. Das Mutterschaftsgeld ersetzt dann das Arbeitslosengeld I und orientiert sich auch an dessen Höhe.
Frauen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekommen, erhalten kein Mutterschaftsgeld. Ausnahme: Wer nebenbei eine geringfügige Beschäftigung hat (siehe oben), kann Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.