
22. September 2020, 7:06 Uhr
So geht's richtig Arbeitszeitkonto im Minijob: So funktioniert die Regelung
Ein Arbeitszeitkonto, das die geleisteten Arbeitsstunden erfasst, kann für Minijobber mehr Flexibilität bedeuten. Vor allem für Saisonkräfte kann ein solches Zeitkonto hilfreich sein, um in bestimmten Monaten mehr arbeiten zu können, aber den Minijob-Status trotzdem aufrecht zu erhalten. Welche Voraussetzungen dabei gelten, erfährst du hier.
Dein Arbeitgeber hält sich nicht an die Vorgaben? Wir unterstützen dich bei Problemen. >>
Mindestlohn und 450-Euro-Grenze begrenzen Stundenzahl im Minijob
Für geringfügig Beschäftigte gelten zwei wichtige Regelungen, die die potenzielle Arbeitszeit einschränken:
- Minijobber dürfen höchstens 450 Euro pro Monat bzw. 400 Euro pro Jahr sozialversicherungsfrei verdienen.
- Und sie haben Anspruch auf den Mindestlohn: Ihre Arbeitgeber müssen ihnen seit Anfang 2020 mindestens 9,35 Euro pro Stunde zahlen (Stand: September 2020).
Grundsätzlich ergibt sich daraus, wie viele Stunden pro Monat man im Minijob arbeiten kann. Zahlt der Arbeitgeber exakt den Mindestlohn, sind es abgerundet 48 Stunden (Stand: September 2020). Für Jobs, bei denen es starke saisonale Schwankungen bezüglich der anfallenden Arbeit gibt, ist das ungünstig. Zum Beispiel wenn du als Aushilfe in einem landwirtschaftlichen Betrieb bei der Ernte hilfst oder als Eisverkäufer jobbst. Geringfügig Beschäftigte mit solchen Jobs könnten zu den Spitzenzeiten theoretisch oft deutlich mehr als die 48 Stunden pro Monat arbeiten und dementsprechend auch mehr als 450 Euro pro Monat verdienen. Aufgrund ihres Anstellungsverhältnisses als Minijobber ist das allerdings nicht erlaubt.
Arbeitszeitkonto ermöglicht Minijobbern mehr Flexibilität
Es sei denn, es wird ein Arbeitszeitkonto genutzt. Diese Regelung ermöglicht es, auf genau solche Arbeitsspitzen flexibel zu reagieren.
Ein Arbeitszeitkonto funktioniert grundsätzlich so:
- Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit eines Arbeitnehmers wird erfasst und mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit abgeglichen.
- Hat der Arbeitnehmer mehr gearbeitet als vereinbart, baut er Plusstunden auf. Hat er weniger gearbeitet, entstehen Minusstunden.
- Bei einem auf Kurzzeit ausgerichteten Konto (Überstundenkonto) sollen Plus- und Minusstunden einander zeitnah ausgleichen.
- Es gibt auch Langzeitkonten wie etwa Lebensarbeitszeitkonten. Diese sind darauf ausgelegt, über einen langen Zeitraum Plusstunden anzusammeln, um dann zum Beispiel früher in Rente gehen zu können.
Zwar sind Arbeitszeitkonten eher bei regulären Festanstellungen üblich, sie können aber auch für Minijobber eingerichtet werden. Wenn der Arbeitsanfall saisonal schwankt und Minijobber Plusstunden aufbauen, kann ein Arbeitszeitkonto dafür sorgen, dass sie außerhalb der Saison bis zu drei Monate lang von der Arbeit freigestellt werden können. Ihren vereinbarten Lohn bis zu einer Höhe von 450 Euro pro Monat bekommen sie während dieser Zeit trotzdem weiter ausbezahlt.
Arbeitszeitkonto im Minijob: Darauf muss der Arbeitgeber achten
Wenn im Minijob ein Arbeitszeitkonto geführt werden soll, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das schriftlich vereinbaren.
Dabei ist es wichtig, dass ein fester monatlicher Verdienst bis zu einer Höhe von 450 Euro festgelegt wird. Teilt man diese Summe durch den Stundenlohn, ergibt sich eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden, die der Minijobber monatlich leisten muss. Beispiel: Der vereinbarte Verdienst beträgt 440 Euro, der Stundenlohn 11 Euro. Daraus ergeben sich pro Monat 40 Arbeitsstunden. Mit Arbeitszeitkonto darf der Minijobber in diesem Beispiel anschließend auch deutlich mehr oder deutlich weniger als 40 Stunden pro Monat arbeiten. Wichtig dabei ist: Der ausgezahlte Lohn liegt in diesem Fall jeden Monat bei 440 Euro – egal, ob 40, 60, 10 oder gar keine Stunden geleistet wurden.
Dabei sind folgende Einschränkungen zu beachten:
- Der maximale Jahresverdienst beträgt 5.400 Euro (450 Euro mal 12). In diesem Beispiel dürfte der geringfügig Beschäftigte, der 11 Euro pro Stunde erhält, über das gesamte Kalenderjahr verteilt nur etwa 490 Stunden arbeiten.
- Wenn ein Minijobber pro Stunde nicht mehr als den geltenden Mindestlohn erhält, darf gemäß § 2 Absatz 2 Mindestlohngesetz (MiLoG) die vereinbarte Anzahl von
- Arbeitsstunden monatlich höchstens um die Hälfte überschritten werden. Bei 40 vereinbarten Arbeitsstunden dürfen also dann pro Monat höchstens 60 Stunden tatsächlich gearbeitet werden. Bei Stundenlöhnen über dem Mindestlohn – wie die 11 Euro im obigen Beispiel – gilt diese Einschränkung nicht.
Der Arbeitgeber muss bei der Verwendung von Arbeitszeitkonten grundsätzlich immer das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beachten, insbesondere die Regelungen zu Überstunden und Mehrarbeit.
Muss der Arbeitgeber Minijobbern ein Arbeitszeitkonto anbieten?
Nein, dazu ist er gesetzlich nicht verpflichtet – aber vielleicht lässt er sich ja mit Argumenten überzeugen. Das Arbeitszeitkonto für Minijobber hat nämlich grundsätzlich auch für den Arbeitgeber Vorteile: Er ist zum Beispiel in Spitzenzeiten bei der Personalplanung flexibler, weil er den Minijobber über die üblichen Stunden hinaus einsetzen kann, ohne ihn sozialversicherungspflichtig fest anstellen zu müssen. Denn die geleistete Mehrarbeit kann ja in der Nebensaison einfach wieder ausgeglichen werden.
Allerdings muss der Arbeitgeber unter anderem auch dafür Sorge tragen, dass wirklich jeder Mitarbeiter seine Arbeitszeiten zuverlässig erfasst. Wenn ein Arbeitgeber diesen Aufwand scheut und lieber mehr Minijobber beschäftigt, um den hohen Arbeitsanfall in Spitzenzeiten aufzufangen, ist das sein gutes Recht. Unbezahlte Überstunden musst du aber als Minijobber nicht leisten – auch wenn es im Betrieb mal hoch hergeht.
- Arbeitgeber und Minijobber können schriftlich vereinbaren, dass ein Arbeitszeitkonto geführt wird.
- Basis ist ein fester monatlicher Verdienst, auf dessen Grundlage eine monatliche Soll-Arbeitszeit festgesetzt wird.
- Die tatsächliche Arbeitszeit pro Monat kann anschließend darüber oder darunter liegen – wichtig ist, dass die Bilanz über das Jahr gesehen stimmt und die Jahresverdienst-Höchstgrenze von 5.400 Euro nicht überschritten wird.
- Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, Minijobbern ein Arbeitszeitkonto einzurichten.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.