Elterngeld berechnen: Wie hoch fällt es aus? Monkey Business, Fotolia

2. September 2021, 8:00 Uhr

So geht’s richtig Wie viel Eltern­geld bekomme ich? Anspruch, Höhe, Besonderheiten

Das Elterngeld ist ein Ersatz für das Einkommen, das wegfällt, während du deinen Nachwuchs zu Hause versorgst. Aber wie viel Elterngeld bekommt man? Die Höhe der staatlichen Unterstützung richtet sich nach dem bisherigen Einkommen.

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Grund­sätz­li­ches zum Elterngeldanspruch

Damit du Anspruch auf Elterngeld hast, müssen diese Grundvoraussetzungen erfüllt sein: Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD

  • Dein Kind lebt bei dir im Haushalt – oder verbringt min­des­tens 70 Prozent seiner Zeit dort, wenn du vom anderen Eltern­teil getrennt lebst und dir mit diesem die Betreuung teilst.
  • Du bist im Bezugs­zeit­raum nicht mehr als 32 Stunden pro Woche berufs­tä­tig (bei vor dem 1. September 2021 geborenen Kindern: 30 Stunden).

Basiselterngeld oder Elterngeld Plus?

Bei der Antragstellung musst du angeben, ob du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus erhalten möchtest.

  • Das Basis­eltern­geld wird über zwölf Monate (plus gege­be­nen­falls zwei Part­ner­mo­na­te) in voller Höhe ausgezahlt.
  • Das Eltern­geld Plus ermög­licht es dir, bis zu doppelt so lange Eltern­geld in halber Höhe zu erhalten – also zum Beispiel für 24 statt für zwölf Monate. Das ist besonders inter­es­sant für Eltern, die während des Eltern­geld­be­zugs in Teilzeit arbeiten möchten. Du kannst maximal 32 Stunden (30 Stunden für Geburten vor dem 1. September 2021) pro Monat arbeiten und damit sozusagen dein Eltern­geld Plus aufstocken.
  • Auch eine Kom­bi­na­ti­on aus beidem ist möglich: So kann ein Eltern­teil etwa für sechs Monate das Basis­eltern­geld beziehen, dann für zwölf weitere Monate auf hälftiges Eltern­geld Plus umsteigen und wieder in Teilzeit arbeiten.

Eltern von Frühchen, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden, stehen bis zu vier zusätzliche Elterngeldmonate zu. Bei einer Frühgeburt mindestens ...

  • sechs Wochen vor dem Termin: ein Monat länger Basiselterngeld.
  • acht Wochen vor dem Termin: zwei Monate länger Basiselterngeld.
  • zwölf Wochen vor dem Termin: drei Monate länger Basiselterngeld.
  • 16 Wochen vor dem Termin: vier Monate länger Basiselterngeld.
Junger Vater mit Kinderwagen

©istockphoto.com/FotoDuets

Part­ner­mo­na­te und Partnerschaftsbonus

Der Staat honoriert es, wenn sich beide Elternteile gemeinschaftlich um ihren Nachwuchs kümmern und nicht nur eine(r) beruflich zurücksteckt. Wenn beide Elterngeld beantragen, verlängert sich der Anspruch auf Basiselterngeld deshalb um zwei Monate, die sogenannten Partnermonate.

Wie sie die insgesamt 14 Monate untereinander aufteilen, können Paare relativ frei entscheiden. Es können zum Beispiel beide Partner für jeweils sieben Monate Basiselterngeld beantragen oder einer für neun Monate und der andere für fünf. Voraussetzung ist jedoch, dass der zweite Elternteil für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt und mindestens ein Elternteil vor der Geburt berufstätig war.

Teilen die Eltern ihre familiären Aufgaben partnerschaftlich untereinander auf, sodass beide in Teilzeit im Job bleiben können, wird dies zusätzlich mit einem Partnerschaftsbonus belohnt. Wenn beide parallel mit reduzierter Stundenzahl arbeiten, kann jeder Elternteil bis zu vier Monate zusätzliches Elterngeld Plus bekommen.

Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus sind:

  • beide Eltern­tei­le nutzen die Bonus­mo­na­te gleichzeitig
  • es handelt sich um zwei bis vier auf­ein­an­der­fol­gen­de Monate
  • beide Eltern­tei­le arbeiten während der Bonus­mo­na­te durch­schnitt­lich je 24 bis 32 Wochen­stun­den (bei vor dem 1. September 2021 geborenen Kindern: 25 bis 30 Wochenstunden)

Wenn diese Bedingungen nicht mehr erfüllt sind – beispielsweise, weil viel zu tun ist und du deshalb früher als ursprünglich geplant wieder Vollzeit arbeitest – musst du das der Elterngeldstelle melden. Dann wird der Partnerschaftsbonus vorzeitig beendet – für beide Elternteile. Zurückzahlen musst du aber nichts. Und wenn ein Elternteil während der Bonusmonate wegen längerer Krankheit arbeitsunfähig wird, hat er zwar selbst keinen Anspruch mehr auf den Bonus, der arbeitende Partner erhält diesen aber weiter.

Kind rennt in die Arme seiner Mutter

©istockphoto.com/Halfpoint

Einkommen als Berech­nungs­grund­la­ge für das Elterngeld

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich bei Arbeitnehmern am durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Allerdings ist die Berechnungsgrundlage nicht das tatsächliche Nettogehalt, sondern davon leicht abweichend ...

  • das Brutto-Einkommen des Bemes­sungs­zeit­raums geteilt durch zwölf
  • minus Arbeit­neh­mer-Pausch­be­trag in Höhe von insgesamt 1.000 Euro (83,33 Euro pro Monat)
  • minus Steuern und Sozialabgaben.
  • Alles, was auf der Gehalts­ab­rech­nung als “Sonstige Bezüge” gekenn­zeich­net ist – etwa Urlaubs­geld, Weih­nachts­geld oder andere Ein­mal­zah­lun­gen – zählt nicht mit.

Das führt dazu, dass das sogenannte Elterngeld-Netto in der Regel etwas niedriger liegt als das Nettogehalt. Das solltest du im Hinterkopf behalten, wenn du einen Elterngeld-Rechner im Netz genutzt hast und der Bescheid der Elterngeldstelle dann doch ein niedrigeres Elterngeld ausweist.

Ansonsten gilt: Auch bei Konflikten mit einer Behörde stehen wir dir zur Seite. >>

Bei Beamten bilden ebenso die letzten zwölf Monatsgehälter vor dem Geburtsmonat die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Selbstständigen ist der Gewinn aus dem letzten steuerlich abgeschlossenen Wirtschaftsjahr – also Kalenderjahr – vor der Geburt maßgeblich.

Angestellte und verbeamtete Mütter sollten beachten: Der Zeitraum, in dem sie nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten – in den meisten Fällen sind das acht Wochen –, gilt rechtlich bereits als Elterngeldzeitraum. Wenn sie direkt nach der Geburt für ein Jahr mit Basiselterngeld zu Hause bleiben, wird ihnen das Elterngeld im Anschluss an das Mutterschaftsgeld also tatsächlich nur etwa zehn Monate lang ausgezahlt.

INFO

Corona-Monate ausklammern
Wenn Mutter oder Vater nachweisen können, dass sie in den Monaten März 2020 bis Dezember 2021 coronabedingte Einkommensverluste hatten, können sie bei der Elterngeldstelle beantragen, dass die betreffenden Monate aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden. Mehr aktuelle Infos zu Corona und Elterngeld bietet das Bundesfamilienministerium auf seinem Familienportal.

Eltern­geld: Wie viel Prozent vom Netto-Einkommen?

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des Elterngeld-Nettos (Lohnersatzrate), abhängig von der Höhe des vorgeburtlichen Einkommens.

  • Bei Netto-Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro beträgt das Eltern­geld 67 Prozent
  • Bei Netto-Einkommen zwischen 1.200 und 1.240 Euro sinkt die Ersatz­ra­te von 67 Prozent schritt­wei­se um 0,1 Pro­zent­punkt für jede zwei Euro, um die 1.200 Euro über­schrit­ten werden.
  • Bei Netto-Einkommen von mehr als 1.240 Euro liegt die Ersatz­ra­te bei 65 Prozent.

Was, wenn mein Einkommen unter 1.000 Euro oder über der Einkommenshöchstgrenze liegt?

  • Netto-Einkommen von 0 Euro: Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Min­dest­satz von 300 Euro. Wie es mit dem Eltern­geld­an­spruch bei Arbeits­lo­sig­keit aussieht, erfährst du in diesem Streit­lot­se-Ratgeber.
  • Netto-Einkommen unter 1.000 Euro: Das Eltern­geld beträgt 67 Prozent des Net­to­ein­kom­mens plus 0,1 Pro­zent­punk­te für jede zwei Euro, die das Netto-Einkommen unter 1.000 Euro liegt. Auf diese Weise kann das Eltern­geld theo­re­tisch auf bis zu 100 Prozent des Netto-Einkommens
  • Netto-Einkommen über 2.769,23 Euro: Es wird der Eltern­geld-Höchst­satz von 800 Euro gezahlt.

Familien mit mehreren kleinen Kindern können unter Umständen den Geschwisterbonus erhalten. Mehr dazu hier: “Geschwisterbonus beim Elterngeld: Wann gibt es ihn?

Elternpaare, denen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro zur Verfügung stand, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Entsprechend entfällt der Elterngeldanspruch für Alleinerziehende mit einem Durchschnittsgehalt von 150.000 Euro im Jahr.

Weitere nützliche Infos findest du auf unserer Themenseite “Elternzeit und Elterngeld”.

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