
2. September 2021, 8:00 Uhr
So geht’s richtig Wie viel Elterngeld bekomme ich? Anspruch, Höhe, Besonderheiten
Das Elterngeld ist ein Ersatz für das Einkommen, das wegfällt, während du deinen Nachwuchs zu Hause versorgst. Aber wie viel Elterngeld bekommt man? Die Höhe der staatlichen Unterstützung richtet sich nach dem bisherigen Einkommen.
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Grundsätzliches zum Elterngeldanspruch
Damit du Anspruch auf Elterngeld hast, müssen diese Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Dein Kind lebt bei dir im Haushalt – oder verbringt mindestens 70 Prozent seiner Zeit dort, wenn du vom anderen Elternteil getrennt lebst und dir mit diesem die Betreuung teilst.
- Du bist im Bezugszeitraum nicht mehr als 32 Stunden pro Woche berufstätig (bei vor dem 1. September 2021 geborenen Kindern: 30 Stunden).
Basiselterngeld oder Elterngeld Plus?
Bei der Antragstellung musst du angeben, ob du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus erhalten möchtest.
- Das Basiselterngeld wird über zwölf Monate (plus gegebenenfalls zwei Partnermonate) in voller Höhe ausgezahlt.
- Das Elterngeld Plus ermöglicht es dir, bis zu doppelt so lange Elterngeld in halber Höhe zu erhalten – also zum Beispiel für 24 statt für zwölf Monate. Das ist besonders interessant für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Du kannst maximal 32 Stunden (30 Stunden für Geburten vor dem 1. September 2021) pro Monat arbeiten und damit sozusagen dein Elterngeld Plus aufstocken.
- Auch eine Kombination aus beidem ist möglich: So kann ein Elternteil etwa für sechs Monate das Basiselterngeld beziehen, dann für zwölf weitere Monate auf hälftiges Elterngeld Plus umsteigen und wieder in Teilzeit arbeiten.
Eltern von Frühchen, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden, stehen bis zu vier zusätzliche Elterngeldmonate zu. Bei einer Frühgeburt mindestens ...
- sechs Wochen vor dem Termin: ein Monat länger Basiselterngeld.
- acht Wochen vor dem Termin: zwei Monate länger Basiselterngeld.
- zwölf Wochen vor dem Termin: drei Monate länger Basiselterngeld.
- 16 Wochen vor dem Termin: vier Monate länger Basiselterngeld.

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Partnermonate und Partnerschaftsbonus
Der Staat honoriert es, wenn sich beide Elternteile gemeinschaftlich um ihren Nachwuchs kümmern und nicht nur eine(r) beruflich zurücksteckt. Wenn beide Elterngeld beantragen, verlängert sich der Anspruch auf Basiselterngeld deshalb um zwei Monate, die sogenannten Partnermonate.
Wie sie die insgesamt 14 Monate untereinander aufteilen, können Paare relativ frei entscheiden. Es können zum Beispiel beide Partner für jeweils sieben Monate Basiselterngeld beantragen oder einer für neun Monate und der andere für fünf. Voraussetzung ist jedoch, dass der zweite Elternteil für mindestens zwei Monate Elterngeld beantragt und mindestens ein Elternteil vor der Geburt berufstätig war.
Teilen die Eltern ihre familiären Aufgaben partnerschaftlich untereinander auf, sodass beide in Teilzeit im Job bleiben können, wird dies zusätzlich mit einem Partnerschaftsbonus belohnt. Wenn beide parallel mit reduzierter Stundenzahl arbeiten, kann jeder Elternteil bis zu vier Monate zusätzliches Elterngeld Plus bekommen.
Voraussetzung für den Partnerschaftsbonus sind:
- beide Elternteile nutzen die Bonusmonate gleichzeitig
- es handelt sich um zwei bis vier aufeinanderfolgende Monate
- beide Elternteile arbeiten während der Bonusmonate durchschnittlich je 24 bis 32 Wochenstunden (bei vor dem 1. September 2021 geborenen Kindern: 25 bis 30 Wochenstunden)
Wenn diese Bedingungen nicht mehr erfüllt sind – beispielsweise, weil viel zu tun ist und du deshalb früher als ursprünglich geplant wieder Vollzeit arbeitest – musst du das der Elterngeldstelle melden. Dann wird der Partnerschaftsbonus vorzeitig beendet – für beide Elternteile. Zurückzahlen musst du aber nichts. Und wenn ein Elternteil während der Bonusmonate wegen längerer Krankheit arbeitsunfähig wird, hat er zwar selbst keinen Anspruch mehr auf den Bonus, der arbeitende Partner erhält diesen aber weiter.

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Einkommen als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld
Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich bei Arbeitnehmern am durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Allerdings ist die Berechnungsgrundlage nicht das tatsächliche Nettogehalt, sondern davon leicht abweichend ...
- das Brutto-Einkommen des Bemessungszeitraums geteilt durch zwölf
- minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von insgesamt 1.000 Euro (83,33 Euro pro Monat)
- minus Steuern und Sozialabgaben.
- Alles, was auf der Gehaltsabrechnung als “Sonstige Bezüge” gekennzeichnet ist – etwa Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder andere Einmalzahlungen – zählt nicht mit.
Das führt dazu, dass das sogenannte Elterngeld-Netto in der Regel etwas niedriger liegt als das Nettogehalt. Das solltest du im Hinterkopf behalten, wenn du einen Elterngeld-Rechner im Netz genutzt hast und der Bescheid der Elterngeldstelle dann doch ein niedrigeres Elterngeld ausweist.
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Bei Beamten bilden ebenso die letzten zwölf Monatsgehälter vor dem Geburtsmonat die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld. Bei Selbstständigen ist der Gewinn aus dem letzten steuerlich abgeschlossenen Wirtschaftsjahr – also Kalenderjahr – vor der Geburt maßgeblich.
Angestellte und verbeamtete Mütter sollten beachten: Der Zeitraum, in dem sie nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten – in den meisten Fällen sind das acht Wochen –, gilt rechtlich bereits als Elterngeldzeitraum. Wenn sie direkt nach der Geburt für ein Jahr mit Basiselterngeld zu Hause bleiben, wird ihnen das Elterngeld im Anschluss an das Mutterschaftsgeld also tatsächlich nur etwa zehn Monate lang ausgezahlt.
Corona-Monate ausklammern
Wenn Mutter oder Vater nachweisen können, dass sie in den Monaten März 2020 bis Dezember 2021 coronabedingte Einkommensverluste hatten, können sie bei der Elterngeldstelle beantragen, dass die betreffenden Monate aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert werden. Mehr aktuelle Infos zu Corona und Elterngeld bietet das Bundesfamilienministerium auf seinem Familienportal.
Elterngeld: Wie viel Prozent vom Netto-Einkommen?
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des Elterngeld-Nettos (Lohnersatzrate), abhängig von der Höhe des vorgeburtlichen Einkommens.
- Bei Netto-Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro beträgt das Elterngeld 67 Prozent
- Bei Netto-Einkommen zwischen 1.200 und 1.240 Euro sinkt die Ersatzrate von 67 Prozent schrittweise um 0,1 Prozentpunkt für jede zwei Euro, um die 1.200 Euro überschritten werden.
- Bei Netto-Einkommen von mehr als 1.240 Euro liegt die Ersatzrate bei 65 Prozent.
Was, wenn mein Einkommen unter 1.000 Euro oder über der Einkommenshöchstgrenze liegt?
- Netto-Einkommen von 0 Euro: Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte, erhält den Mindestsatz von 300 Euro. Wie es mit dem Elterngeldanspruch bei Arbeitslosigkeit aussieht, erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
- Netto-Einkommen unter 1.000 Euro: Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens plus 0,1 Prozentpunkte für jede zwei Euro, die das Netto-Einkommen unter 1.000 Euro liegt. Auf diese Weise kann das Elterngeld theoretisch auf bis zu 100 Prozent des Netto-Einkommens
- Netto-Einkommen über 2.769,23 Euro: Es wird der Elterngeld-Höchstsatz von 800 Euro gezahlt.
Familien mit mehreren kleinen Kindern können unter Umständen den Geschwisterbonus erhalten. Mehr dazu hier: “Geschwisterbonus beim Elterngeld: Wann gibt es ihn?”
Elternpaare, denen in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro zur Verfügung stand, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Entsprechend entfällt der Elterngeldanspruch für Alleinerziehende mit einem Durchschnittsgehalt von 150.000 Euro im Jahr.
Weitere nützliche Infos findest du auf unserer Themenseite “Elternzeit und Elterngeld”.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.