Vater und Mutter beobachten ihr schlafendes Baby. ©Fotolia/yanlev

6. September 2021, 8:00 Uhr

So geht’s richtig Eltern­zeit bean­tra­gen beim Arbeit­ge­ber: Darauf musst du achten

Die Elternzeit ermöglicht es berufstätigen Müttern und Vätern, im Job kürzerzutreten und sich der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder zu widmen. Bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind sind möglich. Es ist sinnvoll, sie rechtzeitig zu planen: Welcher Elternteil setzt wann und wie lange beruflich aus? Der jeweilige Arbeitgeber muss rechtzeitig Bescheid wissen.Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD

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Eltern­zeit bean­tra­gen: Vor oder nach der Geburt?

Grundsätzlich können alle Väter und Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, Elternzeit anmelden. Da nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ein rechtlicher Anspruch besteht, kann der Antrag im Normalfall nicht abgelehnt werden. Auch Stiefeltern, Pflegeeltern und Adoptiveltern können Elternzeit nehmen, wenn sie das Kind in ihrem eigenen Haushalt betreuen und erziehen.

Beim Antrag auf Elternzeit ist eine Frist zu beachten: Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Auszeit muss der Arbeitgeber Bescheid wissen. Mütter können die Geburt abwarten und erst dann den Antrag auf Elternzeit stellen. Denn für mindestens acht Wochen nach der Geburt sind sie ohnehin im Mutterschutz. Sie können die Elternzeit aber auch schon vor der Geburt anmelden.

Möchte der Vater ebenfalls ab der Geburt Elternzeit nehmen, sollte er die Sieben-Wochen-Frist beachten. Die Elternzeit beginnt in jedem Fall frühestens am Tag der Geburt, auch wenn der errechnete Geburtstermin überschritten wird. In besonderen Fällen – etwa bei Frühgeburten – kann die Anmeldefrist von sieben Wochen entfallen.

Während der Elternzeit pausiert das Arbeitsverhältnis und es gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Eltern­zeit beim Arbeit­ge­ber anmelden: Bin­dungs­zeit­raum beachten

Die Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Viele Unternehmen halten dafür Vordrucke bereit, die du nur ausfüllen und unterschreiben musst. Wende dich dazu an die Personalabteilung.

Gibt es kein Formular, musst du selbst ein Schreiben an den Arbeitgeber aufsetzen. Darin erklärst du, wann und für wie lange du in Elternzeit gehen möchtest (mit konkreten Anfangs- und Enddaten). Diese Erklärung über die gewünschte Dauer der Elternzeit ist in deinem Antrag besonders wichtig. Denn bei einem Elternzeitantrag bis zum dritten Geburtstag eines Kindes gilt ein sogenannter Bindungszeitraum, das heißt: Nimmst du während dieser Zeit Elternzeit, musst du im Voraus genau festlegen, wann und wie lange du in den kommenden zwei Jahren im Job zugunsten der Familie pausierst. Wenn du das nicht tust, hast du keinen grundsätzlichen Anspruch mehr, während dieser zwei Jahre noch einmal in Elternzeit zu gehen, sondern brauchst dafür das Okay deines Arbeitgebers.

Beispiel: Du hast angemeldet, dass du ab der Geburt deines Kindes für ein Jahr in Elternzeit gehst. Nun möchtest du ab dem ersten Geburtstag nachträglich um ein weiteres Jahr verlängern. Das geht innerhalb des Bindungszeitraums nur, wenn dein Arbeitgeber zustimmt. Hättest du hingegen direkt zwei Jahre beantragt, hätte der Arbeitgeber sie dir in jedem Fall gewähren müssen. Mehr zur Verlängerung der Elternzeit erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Insgesamt hast du pro Kind Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Nach dem dritten Geburtstag deines Kindes gibt es keine Bindungszeit mehr. Wenn du dann Elternzeit nehmen möchtest, musst du die Monate nicht so detailliert vorab festlegen, sondern nur die siebenwöchige Frist für die rechtzeitige Anmeldung einhalten.

Mehr zum Thema Elternzeit und Elterngeld erfährst du auf unserer Themenseite.

Eltern­zeit und befris­te­ter Arbeits­ver­trag: Geht das?

Auch in einem befristeten Job kannst du Elternzeit nehmen. Das funktioniert ebenfalls so wie oben beschrieben. Allerdings endet deine Elternzeit, sobald dein Arbeitsvertrag ausläuft. Denn um Elternzeit zu nehmen, musst du in einem Arbeitsverhältnis stehen. Der Bindungszeitraum von zwei Jahren gilt für dich nicht, wenn dein Arbeitsvertrag kürzer läuft als zwei Jahre.

Gut zu wissen: Der befristete Arbeitsvertrag verlängert sich nicht automatisch um die Länge der Elternzeit – mit wenigen Ausnahmen, etwa bei Auszubildenden.

Eltern­geld muss gesondert beantragt werden

Wer in Elternzeit geht, erhält für diese Zeit kein Gehalt, sondern kann in der Regel Elterngeld beantragen. Ansprechpartner ist die zuständige Elterngeldstelle. Wie der Anspruch auf Elterngeld geregelt ist, für wie lange es gezahlt wird und wie Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus funktionieren, erfährst du in unserem Elterngeld-Ratgeber.

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