Die Schadensminderungspflicht begegnet einem häufig bei Versicherungsschäden milkovasa, Fotolia

27. Februar 2018, 14:38 Uhr

Pflichten von Geschädigten Scha­dens­min­de­rungs­pflicht: Was bedeutet das?

Wer geschädigt wird, hat meist Anspruch auf Schadenersatz, gleichzeitig aber auch bestimmte Verpflichtungen. Es gilt eine Schadensminderungspflicht. Kommen Sie dieser nicht nach, fällt die Entschädigung möglicherweise niedriger aus.

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Was genau meint Schadensminderungspflicht?

Auch wenn Sie selbst nichts für den Schaden können, der Ihnen entstanden ist: Sie müssen dafür sorgen, dass dieser so gering wie möglich bleibt. Ansonsten kann sich Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz reduzieren, weil Sie rein rechtlich gesehen eine Mitschuld tragen. Rechtliche Grundlage ist § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kann Ihnen bereits eine Mitschuld zugesprochen werden, wenn Sie es versäumen, den Verantwortlichen auf das Risiko eines größeren Schadens hinzuweisen.

In der Praxis begegnet Verbrauchern die Schadensminderungspflicht häufig bei Versicherungsschäden. Wird zum Beispiel durch ein Unwetter Ihr Hausdach teilweise abgedeckt, müssen Sie die löchrigen Stellen so gut es geht abdichten, zum Beispiel durch Planen oder Holzplatten. So halten Sie den Schaden durch eindringendes Wasser so gering wie möglich. Tun Sie das nicht, darf die Versicherung Ihre Leistung kürzen. Dabei gilt allerdings, dass die Maßnahmen im zumutbaren Rahmen für den Geschädigten bleiben müssen. Sie sollten sich also auf keinen Fall selbst gefährden.

Unauf­merk­sam­keit als Verstoß gegen Schadensminderungspflicht

Rechtsschutz

Die Schadensminderungspflicht gilt auch für Schäden, die Ihnen durch Dritte zugefügt werden. Ein Beispiel: Auf dem Weg durch den Supermarkt tippen Sie auf Ihrem Smartphone. Deshalb übersehen Sie, dass Scherben auf dem Boden liegen, weil ein anderer Kunde kurz zuvor eine Weinflasche hat fallen lassen. Sie treten hinein, verletzen sich dabei und die teuren neuen Schuhe sind auch hinüber. Verständlich, dass Sie dafür entschädigt werden wollen – zumal der Supermarkt schließlich eine Verkehrssicherungspflicht hat und solche Unfallgefahren beseitigen muss.

In dieser Situation stellt sich aber die Frage nach Ihrer Mitschuld. Haben andere Kunden die Scherben zuvor gefahrlos umrundet? Dann hätten Sie den Schaden möglicherweise auch verhindern können, wenn Sie etwas aufmerksamer unterwegs gewesen wären. Gemäß der Schadensminderungspflicht können Schadenersatz und Schmerzensgeld deshalb niedriger ausfallen.

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