
12. Oktober 2019, 10:01 Uhr
Durchatmen Pflegezeit beantragen: Diese Möglichkeiten haben Angehörige
Die Pflege von Angehörigen bedeutet hohen zeitlichen Aufwand. Das führt für Berufstätige nicht selten zu Stress. Angst um deinen Arbeitsplatz musst du aber nicht gleich haben: Du hast das Recht, Pflegezeit in Anspruch nehmen oder dich kurzfristig freistellen zu lassen, wenn ein naher Angehöriger pflegebedürftig wird. Hier erfährst du mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen und den möglichen Regelungen mit dem Arbeitgeber.
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Pflegezeit für Angehörige – und mögliche Alternativen
So ist die Pflegezeit für bis zu sechs Monate geregelt: Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, kannst du bei deinem Arbeitgeber Pflegezeit beantragen. Mit dieser hast du einen Rechtsanspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit im Zeitraum von bis zu sechs Monaten. Anschließend kannst du zu den Bedingungen, die vor der Pflegezeit galten, in den Job zurückkehren.
Daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Pflege von Angehörigen mit dem Beruf zu vereinbaren. Je nach Lebenssituation kommen sie eventuell als Ergänzung oder Alternative zur Pflegezeit infrage.
- „Pflegezeit“ für zehn Tage – offiziell „Freistellung durch kurzzeitige Arbeitsverhinderung“: Wird ein Angehöriger plötzlich und akut pflegebedürftig – etwa durch einen Schlaganfall –, haben Berufstätige das Recht, sich spontan für bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen zu lassen. Dieses Recht hat jeder, unabhängig von der Unternehmensgröße.
- Familienpflegezeit: Sie ermöglicht es, für bis zu zwei Jahre teilweise aus dem Job auszusteigen, um den nötigen Freiraum für die Pflege von Angehörigen zu haben. Allerdings gilt der Rechtsanspruch nur in Unternehmen ab 26 Beschäftigten.
- Begleitung in der letzten Lebensphase: Diese besondere Form der Pflegezeit kann für bis zu drei Monate in Anspruch genommen werden, wenn abzusehen ist, dass ein Angehöriger bald stirbt.
Pflegezeit: Voraussetzungen und Folgen für Berufstätige
Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit du einen Anspruch auf die Pflegezeit für bis zu sechs Monate hast:
- Dein Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Personen.
- Es muss um die Pflege eines nahen Angehörigen Welche Personen das sind, ist in § 7 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) geregelt. Unter anderem gehören der Partner oder Ehegatte, die eigenen Eltern, Großeltern und Kinder, aber auch die Schwiegereltern dazu.
- Du darfst die Pflegezeit nicht unterbrechen – der gesamte Zeitabschnitt, ob nun sechs Monate oder weniger, muss am Stück in Anspruch genommen werden.
Du kannst grundsätzlich während der Pflegezeit in Teilzeit arbeiten. Dein Arbeitgeber kann das aber mit dem Hinweis auf dringende betriebliche Belange verweigern.
Diese Auswirkungen hat die Pflegezeit auf deine Vergütung und Sozialversicherung:
- Du erhältst während der Pflegezeit keine Vergütung vom Arbeitgeber.
- Es gibt keine Sozialleistung, die du ersatzweise in Anspruch nehmen kannst – anders als bei der kurzzeitigen Freistellung für maximal zehn Tage: Hier ist ein Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld möglich.
- Auch deine eigene Kranken- und Pflegeversicherung entfällt während der Pflegezeit. Du musst dich selbst versichern, sofern du nicht über deinen Ehepartner familienversichert bist.
- Arbeitslosenversichert bist du während der Pflegezeit in der Regel aber weiterhin.
Pflegezeit beantragen: Schriftlich und rechtzeitig
Deinem Arbeitgeber musst du deine geplante Pflegezeit spätestens zehn Tage vor Beginn schriftlich ankündigen. Handelt es sich um einen akuten Fall, kannst du zunächst die Freistellung durch kurzfristige Arbeitsverhinderung nutzen. Gleichzeitig kündigst du an, dass du im Anschluss Pflegezeit beantragen willst.
Am besten ist es generell, wenn du deinen Vorgesetzten so früh wie möglich benachrichtigst. So kann auch dein Arbeitgeber frühzeitig planen, denn schließlich muss er deinen Ausfall über mehrere Monate kompensieren. Wenn möglich, solltest du zunächst das persönliche Gespräch suchen und deine private Situation erklären, damit es nicht aufgrund von Unklarheiten zu Streit kommt.
In der Regel musst du deinem Arbeitgeber zusammen mit dem Antrag auf Pflegezeit einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen vorlegen. Ist schon ein Pflegegrad anerkannt, dann ist das der Nachweis. Andernfalls solltet ihr die Einstufung in einen Pflegegrad umgehend bei der Pflegekasse beantragen – und dabei darauf hinweisen, dass du Pflegezeit beantragt hast oder dies planst. Das beschleunigt in der Regel die Prüfung und Erteilung des Pflegegrades.
- Berufstätige, die einen nahem Angehörigen pflegen, können unter bestimmten Voraussetzungen Pflegezeit beantragen und sich dadurch für bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen
- In dieser Zeit erhält der pflegende Angehörige keine Vergütung vom Arbeitgeber, auch die Kranken- und Pflegeversicherung entfällt
- Die Pflegezeit muss mindestens zehn Tage vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen ist oft notwendig
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