Höchstarbeitszeit: Wie viele Stunden darf man arbeiten? © Fotolia/Alliance

22. April 2022, 11:00 Uhr

Durchatmen Höchst­ar­beits­zeit: Wie viele Stunden darf man arbeiten?

Die Höchstarbeitszeit pro Tag in Deutschland beträgt durchschnittlich acht Stunden, heißt es in § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Doch nicht wenige Beschäftigte arbeiten mehr als 40 Stunden pro Woche. Wenn du dich nun fragst, ob dein Arbeitgeber gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, solltest du wissen: Das Arbeitsgesetz geht nicht von einer Fünf-Tage-Woche aus – und es gibt Ausnahmen für bestimmte Branchen.

Alle Informationen zur Arbeitsrechtsschutz von ADVOCARD

Dein Chef weigert sich, Überstunden auszubezahlen? Wehr dich! >>

Was das Arbeits­zeit­ge­setz erlaubt

Wie viele Stunden darf man am Tag oder in der Woche arbeiten? Laut § 1 ArbZG beträgt die Höchstarbeitszeit acht Stunden pro Werktag. Sie kann auf bis zu zehn Stunden erhöht werden, wenn der Arbeitgeber dafür sorgt, dass du innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Schnitt nicht mehr als acht Stunden werktäglich arbeitest. Es zählt also, was unterm Strich als Arbeitszeit herauskommt.

Beispiel: Wer tageweise zehn Stunden oder wochenweise 60 Stunden arbeiten muss beziehungsweise möchte, um wichtige To-dos zu schaffen, darf das. In Summe muss die durchschnittliche 48-Stunden-pro-Woche-Grenze aber eingehalten werden. Kurzum: Wer mal länger arbeitet, muss auch mal weniger arbeiten, um die langen Arbeitstage auszugleichen.

Doch Achtung: Der Gesetzgeber zählt grundsätzlich auch den Samstag zu den Werktagen. Von Montag bis Freitag sind somit bis zu 48 Arbeitsstunden möglich, also mehr als neuneinhalb Stunden pro Tag. Dies gilt für 48 Wochen im Jahr, die übrigen vier Wochen sind die gesetzlich geregelten Urlaubstage. In die Höchstarbeitszeit sind zudem noch keine Pausen eingerechnet. Wichtig: Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben – nach sechs Stunden muss es mindestens eine halbe Stunde sein.

Vier Arbeitskollegen und Arbeitskolleginnen schlendern mit Kaffee in der Hand durch einen Büroflur.
© iStock/bernardbodo
INFO

Was zählt zur Arbeitszeit?

Wer remote am Schreibtisch arbeitet, für den ist die Arbeitszeit in der Regel klar definiert. Doch was gilt für jene, die einen Arbeitsweg haben, hin und wieder dienstlich verreisen oder sich umziehen müssen, um arbeiten zu können? Auch das ist gesetzlich geregelt. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber “Was gehört zur Arbeitszeit?”.

Ausnahmen: Wer länger arbeiten muss

Grundsätzlich legt jeder Arbeitgeber die Höchstarbeitszeit selbst im Arbeitsvertrag fest. Dabei darf der gesetzliche Rahmen aber nicht überschritten werden. Auch an Sonn- und Feiertagen muss die Arbeit für gewöhnlich ruhen. In bestimmten Branchen gibt es jedoch Tarifverträge, die längere Arbeitszeiten vorsehen. Dies ist immer dann der Fall, wenn größtenteils in Bereitschaft gearbeitet wird. Ausnahmen gibt es am häufigsten im Bereich Krankenpflege, in der Gastronomie, in der Landwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Gar nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen gemäß § 18 ArbZG:

  • leitende Ange­stell­te und Chefärzte
  • Leiter und Ver­ant­wort­li­che im öffent­li­chen Dienst
  • Erzieher, Pfleger und Betreuer, die mit den ihnen anver­trau­ten Personen zusammenleben
  • Priester und andere Personen, die im lit­ur­gi­schen Bereich einer Kirche oder in Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten tätig sind
Eine Gruppe Ärzte und Ärztinnen diskutieren im Krankenhausflur.
© iStock/SeventyFour

Aber auch Beschäftigte aus diesen Bereichen sind gesetzlich geschützt. Laut § 11 Abs. 1 ArbZG müssen sie im Jahr an mindestens 15 Sonntagen frei haben. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, genau zu dokumentieren, wann und wie lang an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird, denn die Gewerbeaufsichtsämter überprüfen, ob die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

INFO

Gesetzliche Regelungen für Minderjährige, Schwangere und Stillende

Laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dürfen Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren wöchentlich nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Ausgenommen von zu viel Mehrarbeit sind laut Mutterschutzgesetz auch Schwangere und Stillende. Die Höchstgrenze liegt hier bei 8,5 Stunden pro Tag.

Höchst­ar­beits­zeit häufig über­schrit­ten: Die Konsequenzen

Steht in deinem Arbeitsvertrag eine höhere Arbeitszeit als gesetzlich zulässig – also mehr Stunden pro Tag und/oder mehr Stunden pro Woche –, muss dies korrigiert werden. Sogar wenn du nur einmal länger als zehn Stunden pro Tag arbeiten musst, macht sich dein Arbeitgeber strafbar.

Welche Möglichkeiten hast du?

  • Über­stun­den­ver­gü­tung: Doku­men­tie­re deine Arbeits­zeit nach Mög­lich­keit so genau wie möglich – das bildet eine gute Grundlage für ein Gespräch mit deinem Arbeit­ge­ber. Arbeitest du mehr, als in deinem Vertrag steht, hast du gege­be­nen­falls die Mög­lich­keit, dir die Über­stun­den auszahlen zu lassen.
  • Arbeits­ver­wei­ge­rung: Eine andere Mög­lich­keit ist die Ver­wei­ge­rung der Mehr­ar­beit, sofern diese über die gesetz­lich erlaubten Arbeits­stun­den hinausgeht.

Kommt es doch zum Streit mit deinem Arbeitgeber, hilft dir unser Berufs-Rechtsschutz dabei, deine Arbeitsrechte durchzusetzen.

Wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten mit Nebenjob?

Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) haben mehr als 3,5 Millionen Menschen in Deutschland einen Nebenjob (Stand 2020). Wichtig also, dass hier ebenso über Arbeitszeiten gesprochen wird. Die Arbeitszeitregelungen für Haupt- und Nebenjob fallen gleichfalls unter das ArbZG. Unterm Strich darfst du also auch mit mehreren beruflichen Tätigkeiten eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreiten.

Ein Beispiel: Du arbeitest 40 Stunden Vollzeit pro Woche in deinem Hauptjob. In Summe bleiben dir also bis zum Erreichen der Höchstarbeitszeit noch acht Stunden pro Woche für eine Nebentätigkeit. Sofern du die gesetzlichen Pause- und Ruhezeiten einhältst, spricht also nichts gegen ein weiteres berufliches Standbein.

FAZIT
  • Wie viele Stunden man in der Woche arbeiten darf, regeln sowohl der Arbeits­ver­trag als auch das Arbeitszeitgesetz.
  • Grund­sätz­lich gilt: Deine wöchent­li­che Arbeits­zeit darf eine Grenze von 48 Stunden – verteilt auf maximal sechs Werktage – nicht über­schrei­ten. Das gilt für Haupt- und Nebenjobs einzeln sowie in Summe.
  • Eine kurz­zei­ti­ge Mehr­ar­beit ist möglich, muss innerhalb eines gewissen Zeitraums aber wieder aus­ge­gli­chen werden.
Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.