
30. April 2015, 8:58 Uhr
Arbeitssicherheit Gesetzliche Pausenregelung: Zur Pause verpflichtet?
Um konzentriert arbeiten zu können, darf Zeit zum Erholen nicht zu kurz kommen. In Deutschland besteht die gesetzliche Pausenregelung, um Arbeitnehmer vor Überanstrengung zu schützen. Doch müssen Sie eigentlich Pause machen, selbst wenn Sie sich fit fühlen? Und: Wie lange und wie oft dürfen Sie pausieren? Der Streitlotse-Ratgeber klärt auf.
Das Recht auf Mußezeiten
Ob als Büroangestellter, Fließbandarbeiter oder Kassierer – jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Arbeitspause, um sich zu erholen, Mahlzeiten einzunehmen oder aber auch um eine Raucherpause einzulegen. Während dieser im Voraus festgelegten Zeit der Arbeitsunterbrechung müssen Sie weder Arbeit leisten noch sich dafür bereithalten. Wo und wie Sie Ihre Arbeitspause verbringen, können Sie frei entscheiden.
Gesetzliche Pausenregelung: Ab welcher Arbeitsdauer zur Pause verpflichtet?
Die Dauer der Arbeitspause wird durch die gesetzliche Pausenregelung definiert. Nach § 4 Satz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) stehen Ihnen bei einer Arbeitszeit über sechs bis neun Stunden mindestens 30 Minuten Ruhezeit zu. Arbeiten Sie länger als neun Stunden, können Sie mindestens 45 Minuten Arbeitspause einlegen. Sollte Ihre Arbeitszeit unter sechs Stunden liegen, sind Sie nicht dazu verpflichtet, zu pausieren. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Arbeitgeber, falls Sie zwischendurch dennoch eine kleine Pause machen möchten.
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Weiterhin bestimmt die gesetzliche Pausenregelung, dass Sie Ihre Arbeitspausen in Zeitabschnitten von jeweils mindestens 15 Minuten aufteilen können (§ 4 Satz 2 ArbZG).
Ruhepause versus Betriebspause
Und was passiert, wenn beispielsweise das Computersystem ausfällt oder andere technische oder organisatorische Hindernisse Sie von der Weiterarbeit abhalten? In solchen Fällen tritt eine sogenannte Betriebspause ein. Diese zwangsläufige Pause gilt rechtlich gesehen als Arbeitszeit – Sie sollten sich also jederzeit bereithalten, Ihre Arbeit fortzusetzen.
Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber aufgrund ungeklärter Pausenfragen im Clinch liegen, kann ein Berufs-Rechtsschutz helfen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.