Gesetzliche Pausenzeiten: Die Regeln im Arbeitsrecht © iStock.com/zeljkosantrac

8. Juni 2022, 11:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Gesetz­li­che Pau­sen­zei­ten: Die Regeln im Arbeitsrecht

Berufstätige in Deutschland haben ein gesetzliches Recht auf Pausenzeiten, sofern sie eine gewisse Mindestanzahl von Stunden pro Tag beschäftigt sind. Doch musst du auch dann eine Pause machen, wenn du keine Erholung brauchst? Und: Wie lange und wie oft darfst du überhaupt pausieren? Hier findest du die Antworten.

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Wann muss man eine Pause machen?

Zunächst einmal: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) klärt nicht konkret, was eine Pause ist. Du kannst sie als eine vorübergehende Entbindung von deiner Arbeitspflicht verstehen und diese weitgehend selbst gestalten. Während dieser Auszeit hast du beispielsweise Gelegenheit, etwas zu essen (Mittagspause) oder dich an der frischen Luft zu bewegen. Egal, was du in dieser Zeit machst: Arbeiten darfst du nicht. Denn die gesetzlichen Pausenzeiten sind nicht nur zwingend vom Arbeitgeber zu gewähren, sondern von den Beschäftigten auch wahrzunehmen.

Das soll sie vor Überarbeitung (durch den Arbeitgeber oder Selbstausbeutung) schützen und ihnen gleichzeitig die Chance auf eine kurze Erholungsphase geben. Gemäß § 4 ArbZG gilt: Die Pflicht zu einer Pause besteht ab einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden pro Tag.

Wichtig: Pausen gehören in der Regel nicht zur bezahlten Arbeitszeit. Dein Arbeitgeber darf sie deshalb von deiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit abziehen.

INFO

Die Begriffe „Ruhepause” und „Ruhezeit” klingen ähnlich, unterscheiden sich aber. So betrifft die Ruhepause Unterbrechungen der täglichen Arbeitszeit. Die Ruhezeit hingegen bezieht sich im beruflichen Kontext auf die Zeit zwischen den Arbeitstagen, also auf die Spanne zwischen dem Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn.

§ 5 Absatz 1 ArbZG gibt hierzu vor: „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.” Davon ausgenommen sind unter anderem Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegereinrichtungen, Gastronomie, Rundfunk oder auch Landwirtschaft.

Wie lange muss ich Pause machen?

Die Dauer der vorgeschriebenen Auszeit ist je nach Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden gestaffelt. Zur Übersicht der gesetzlichen Pausenzeiten nach § 4 ArbZG:

Tabelle: Gesetzliche Pausenzeiten

Das Recht und die Pflicht, eine Pause einzulegen, beginnt ab sechs Stunden täglicher Arbeitszeit. Hier sind dann mindestens 30 Minuten Pause einzuhalten. Auch die Pausenzeit bei sieben oder acht Stunden beträgt 30 Minuten. 45 Minuten Pausenzeit stehen dir erst zu, wenn du mehr als neun Stunden am Tag beschäftigt bist.

Gut zu wissen: Die jeweiligen Pausen brauchst du nicht am Stück zu nehmen, sondern kannst diese splitten. Dazu heißt es in § 4 ArbZG: „Die Ruhepausen […] können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.”

Frau lacht mit Freunden an einem Tisch. Sie essen dabei Pizza.
© iStock.com/fizkes

Das ArbZG legt hierbei nur einen Mindestrahmen fest. Individuelle Absprachen mit mehr oder längeren Pausen sind also erlaubt, sollten dann aber im Arbeitsvertrag oder anderen Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Hast du den Verdacht, dass du um deine berechtigten Pausenzeiten betrogen wirst, solltest du dir rechtlichen Beistand suchen.

Son­der­fäl­le der gesetz­li­chen Pausenregelung

Für manche Menschen und Berufsgruppen gelten andere als die bisher beschriebenen Vorschriften:

  • Fahrer im Personen- oder Güter­ver­kehr müssen bei­spiels­wei­se spä­tes­tens nach 4,5 Stunden Arbeit eine Pause von 45 Minuten einlegen.
  • Die Pau­sen­zei­ten nach dem Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz sehen ebenfalls eine Pause nach 4,5-stündiger Tätigkeit vor. In diesem Fall sind min­des­tens 15 Minuten Ruhe ein­zu­hal­ten. Sind die Jugend­li­chen zwischen 4,5 und sechs Stunden tätig, dann haben sie einen Anspruch von wenigs­tens 30 Minuten Pause. Dieser erhöht sich auf 60 Minuten, sofern die Arbeits­zeit sechs Stunden pro Tag übersteigt.

Abgesehen davon gelten die gesetzlichen Pausenzeiten unter anderem nicht für leitende Angestellte, Chefärzte oder Besatzungsmitglieder auf Handelsschiffen.

FAZIT
  • Das Arbeits­zeit­ge­setz gibt ver­bind­li­che Pau­sen­zei­ten vor.
  • Wer mehr als sechs Stunden pro Tag arbeitet, muss min­des­tens 30 Minuten Pause am Tag machen. Ab neun Stunden Arbeits­zeit ist eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben.
  • Arbeits- und Tarif­ver­trä­ge oder Betriebs­ver­ein­ba­run­gen können gege­be­nen­falls längere Pau­sen­zei­ten einräumen.
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