Rund um die Mittagspause: 7 häufige rechtliche Fragen @istock.com/vm

10. Dezember 2019, 9:46 Uhr

Darf ich eigentlich? Rund um die Mit­tags­pau­se: 7 häufige recht­li­che Fragen

Wann und wie lange darf ich Mittagspause machen – und was kann mir der Arbeitgeber bei der Pausengestaltung vorschrieben? Die Antworten auf häufige Fragen rund um die Pause liest du hier.

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1. Wann habe ich ein Recht auf Pause?

Die gesetzliche Pausenregelung sieht vor, dass volljährige Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit ab sechs Stunden Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause haben. Ab neun Stunden Arbeitszeit stehen dir 45 Minuten Pause zu. Mehr dazu erfährst du hier. 

Für Lkw-Fahrer gelten Sonderregelungen, denn hier kommt neben dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) noch die Fahrpersonalverordnung - (FPersV) zum Tragen. Danach sind Berufskraftfahrer zum Beispiel verpflichtet, nach spätestens viereinhalb Stunden am Steuer eine sogenannte Lenkzeitunterbrechung einzulegen.

Minderjährige dürfen ebenfalls höchstens viereinhalb Stunden ohne Pause durcharbeiten und müssen dann mindestens 30 Minuten Pause machen. Ab sechs Stunden Arbeitszeit steht ihnen eine Pause von 60 Minuten zu.

Wann du deine Pause machst, ist nur dann deine freie Entscheidung, wenn der Arbeitgeber dazu keine Vorgaben macht. Denn das dürfte er gemäß seinem Direktionsrecht. Sinn macht das zum Beispiel dort, wo Kunden bedient werden und daher immer Mitarbeiter präsent sein müssen. Aber: Es muss sichergestellt sein, dass kein Mitarbeiter länger als sechs Stunden am Stück arbeiten muss. Deshalb kannst du deine Pause auch nicht einfach an den Anfang oder das Ende deines Arbeitstags legen, um später zu kommen oder früher zu gehen.

2. Wie lange darf ich Pause machen?

Laut § 4 ArbZG kannst du deine dir zustehende Pause entweder am Stück nehmen oder sie wahlweise in 15-Minuten-Abschnitte aufteilen.

In der Praxis machen viele Arbeitnehmer eine längere Mittagspause als ihnen gesetzlich zusteht, zum Beispiel eine volle Stunde. Stimmt der Chef zu und leiden die betrieblichen Abläufe nicht darunter, ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden. Du solltest aber deine Mittagspause nicht zu lange ausdehnen, ohne vorher Rücksprache zu halten – so viel Fairness gegenüber Chef und Kollegen sollte selbstverständlich sein.

3. Muss ich Pause machen, auch wenn ich nicht will?

Lieber früher gehen statt Pause machen? Manche Arbeitnehmer lassen ihre Pause freiwillig ausfallen. Aber dürfen sie das überhaupt?

Streng genommen: Nein. § 4 ArbZG schreibt für eine Arbeitszeit ab sechs Stunden ausdrücklich vor: "Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen (...) zu unterbrechen." Die Mittagspause ist also Pflicht. Wird dies missachtet, drohen spätestens bei einem durch Überanstrengung ausgelösten Arbeitsunfall Konsequenzen.

Der Arbeitgeber ist deshalb angehalten, die Einhaltung der Pausenzeiten bei seinen Mitarbeitern zu überprüfen. Notfalls darf er verlangen, dass Pausenzeiten dokumentiert werden – und Mitarbeiter abmahnen, die trotz Anweisung keine Pause machen.

4. Muss ich in der Pause für den Chef erreich­bar sein?

Nein. Wie du deine Ruhepause gestaltest, ist allein deine Sache – denn schließlich zählt sie nicht zur bezahlten Arbeitszeit. Der Chef darf also nicht verlangen, dass du ein Diensthandy mit in die Pause nimmst, damit er dich jederzeit anrufen kann. Regelungen, wonach die Mittagspause in der Arbeitszeit enthalten sein soll, sind ebenfalls nicht rechtens.

Auch Botengänge für den Chef musst du in deiner Mittagspause nicht erledigen. Natürlich kannst du das im Interesse eines guten Betriebsklimas freiwillig machen, wenn es die Ausnahme bleibt. Mehr Informationen zum Thema Arbeitsrechtsschutz

5. Kann ich meine Mit­tags­pau­se am Schreib­tisch verbringen?

Prinzipiell ja. Allerdings stellt sich dann die Frage, wie erholsam die Pause wirklich ist. Essen am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht verboten, allerdings kann der Arbeitgeber es per betrieblicher Anordnung untersagen. Zudem besteht die Gefahr, Kollegen durch den Essensgeruch zu belästigen und Arbeitsmittel zu verschmutzen.

Und: Wenn du deinen Arbeits-PC während deiner Mittagspause privat nutzen möchtest, solltest du dafür vorher sicherheitshalber eine Erlaubnis einholen.

6. Darf ich in der Mit­tags­pau­se Alkohol trinken?

Grundsätzlich ist das nicht verboten – wenn es bei einem Gläschen bleibt, dein Arbeitgeber Alkoholkonsum in der Pause nicht ausdrücklich verboten hat und keine Sicherheitsbedenken dagegen sprechen. Für Kraftfahrer und Maschinenführer ist Alkohol in der Regel während des gesamten Arbeitstags tabu.

In vielen Unternehmen ist Alkohol am Arbeitsplatz verboten, aber nicht zwingend auch in der Mittagspause. Hier kommt es auf den genauen Wortlaut der betrieblichen Regelung an. Im Zweifel bringt eine Rücksprache mit dem Vorgesetzten Klarheit. Aber Vorsicht: Wer betrunken am Arbeitsplatz erscheint, riskiert in jedem Fall eine Abmahnung.

7. Bin ich in der Mit­tags­pau­se unfallversichert?

Beim Thema Versicherungsschutz kommt es darauf an, wohin du während deiner Mittagspause gehst und wo genau der Unfall passiert ist. Auf dem Weg in die Kantine oder in ein Restaurant bist du beispielsweise unfallversichert, ebenso auf dem Weg von dort zurück an den Arbeitsplatz. Kein betrieblicher Versicherungsschutz besteht allerdings während des Essens im Restaurant.

Mehr zum Thema Arbeitsunfall in der Mittagspause liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Machst du Sport in der Mittagspause, dann bist du dabei nicht über deinen Arbeitgeber unfallversichert – auch nicht auf dem Weg dorthin. Denn dieser Anlass gilt als privat. Grundsätzlich ist es aber nicht verboten, in der Mittagspause beispielsweise ins Fitnessstudio oder zum Yoga zu gehen.

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