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23. Juni 2019, 11:08 Uhr

So geht’s richtig Sonn­tags­ar­beit – diese Regeln sollten Arbeit­neh­mer kennen

In Deutschland sind der Sonntagsarbeit enge rechtliche Grenzen gesetzt. Sogar das Grundgesetz (GG) untermauert den Anspruch der Arbeitnehmer auf einen arbeitsfreien Sonntag (Artikel 140 GG). Ausnahmen gibt es aber trotzdem, denn manche Jobs müssen auch am Sonntag erledigt werden.

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Sonn­tags­ar­beit: Gesetz lässt Ausnahmen zu

Grundsätzlich gilt: Wenn die Arbeit auch problemlos an einem anderen Werktag erledigt werden kann, darf dein Chef dich nicht zu Sonntagsarbeit heranziehen. Aber nicht jeder Job lässt es zu, dass am Sonntag alle Pause machen. Daher sind entsprechend § 10 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zahlreiche Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot zugelassen: unter anderem für Rettungs- und Notdienste, die Feuerwehr, in Krankenhäusern, Pflegediensten sowie in der Gastronomie. Weitere Ausnahmen sind im konkreten Fall Sache der Bundesländer und können genehmigt werden, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden.

So sind zum Beispiel auch Bäcker vom Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen ausgenommen, weil an Sonntagen üblicherweise die Nachfrage nach Brot und Brötchen besonders hoch ist. Hierbei ist aber zu unterscheiden zwischen

  • den Laden­öff­nungs­ge­set­zen der Länder – hier variiert je nach Bun­des­land die Zahl der Stunden, die Bäcke­rei­en am Sonntag geöffnet haben dürfen –
  • und dem Arbeits­zeit­ge­setz, das den einzelnen Arbeit­neh­mer betrifft und bun­des­ein­heit­lich gilt. § 10 Absatz 3 ArbZG regelt etwa, dass Bäcker am Sonntag nicht länger als drei Stunden in der Pro­duk­ti­on beschäf­tigt sein dürfen. Dasselbe gilt für Ange­stell­te, die die Backwaren ausfahren.

Üblich sind Ausnahmen auch in diesen Fällen:

  • Arbeit im Schicht­be­trieb: Hier kann die Sonn- und Fei­er­tags­ru­he sechs Stunden vor- oder zurück­ver­legt werden.
  • Bei Fern­fah­rern ist grund­sätz­lich eine Vor­ver­le­gung um zwei Stunden erlaubt.

Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat enge Grenzen der Sonn­tags­ar­beit bestätigt

Die Bundesländer können generell bestimmen, welche Branchen vom Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen sind. Trotzdem können solche Regelungen im Einzelfall auch gerichtlich überprüft und für unzulässig erklärt werden.

  • So hatte Hessen im Jahr 2011 die Sonn­tags­ar­beit unter anderem auch in Video­the­ken, Lotto- und Toto­ge­sell­schaf­ten und Callcentern
  • Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) hat aller­dings 2014 ent­schie­den, dass diese Rege­lun­gen nicht zulässig
  • Begrün­dung: Das Bedürfnis der Mit­ar­bei­ter, einen arbeits­frei­en Sonntag zu haben, sei hier schwer­wie­gen­der als das Bedürfnis von Kunden, bei­spiels­wei­se am Sonntag Lotto zu spielen.

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Sonn­tags­ar­beit: Wie viel Zuschlag gibt es?

Grundsätzlich gilt: Nicht jeder, der am Sonntag arbeiten muss, hat auch automatisch Anspruch auf einen Zuschlag. Es sei denn, das ist vertraglich so geregelt, etwa im:

  • Arbeits­ver­trag,
  • Tarif­ver­trag oder
  • einer Betriebs­ver­ein­ba­rung.

Eine weitere Möglichkeit, den Anspruch zu begründen, ist die sogenannte betriebliche Übung. Das heißt: Zahlt der Arbeitgeber schon länger freiwillig Sonntagszuschläge, können Arbeitnehmer daraus Ansprüche für die Zukunft ableiten. Kommt es hier zum Streit mit dem Arbeitgeber, ist es sinnvoll, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

Übrigens: Wenn ein Sonntagszuschlag gezahlt wird, bleibt er an “normalen” Sonntagen (kein gesetzlicher Feiertag) steuerfrei für dich, wenn er maximal 50 Prozent des Grundlohns beträgt.

Und wie steht es mit einem Zeitausgleich für Sonntagsarbeit? Das ist in § 11 Absatz 3 ArbZG geregelt: Wenn du sonntags arbeiten musst, steht dir innerhalb der darauf folgenden zwei Wochen ein Ersatzruhetag zu.

Streit um die Sonn­tags­ar­beit? Tipps für ArbeitnehmerBei Arbeitsrechtsfragen sind wir Ihr Partner!

Das BVerwG hat mit seiner Entscheidung für Hessen die engen Grenzen der Sonntagsarbeit in Deutschland bestätigt. Dennoch kann der Arbeitgeber in bestimmten Situationen Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen.

Worauf solltest du achten, wenn dein Chef plötzlich Sonntagsarbeit von dir verlangt? Hier die wichtigsten Tipps:

  • Schau zunächst in deinen Arbeits­ver­trag: Steht dort explizit, dass derartige Arbeit nicht vor­ge­se­hen ist, musst du diese auch nicht leisten.
  • Ist die Sonn- und Fei­er­tags­ar­beit jedoch im Unter­neh­men üblich, kann dein Chef sie anordnen, auch wenn der Arbeits­ver­trag dazu keine Klausel enthält.
  • Sprich sachlich mit deinem Chef über die Situation, wenn du Zweifel an der Recht­mä­ßig­keit seiner Anordnung hast.
  • Achte auf weitere Ausnahmen, die typisch für deine Branche oder dein Bun­des­land sind.

 

FAZIT
  • Generell ist Sonn­tags­ar­beit per Gesetz streng regle­men­tiert. Es gilt der Grundsatz: Wenn die Arbeit auch an einem anderen Tag erledigt werden kann, darf der Arbeit­ge­ber keine Sonn­tags­ar­beit anordnen.
  • In bestimm­ten Branchen muss jedoch auch sonntags immer jemand im Dienst sein – ent­spre­chen­de Ausnahmen regelt das Arbeitszeitgesetz
  • Wer sonntags arbeitet, hat nicht auto­ma­tisch einen Anspruch auf Lohn­zu­schlä­ge. Einen Aus­gleichs­tag muss es aber in jedem Fall geben, und zwar innerhalb der nächsten zwei Wochen. 
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