
28. Februar 2020, 10:44 Uhr
Darf ich eigentlich? Was passiert bei Quarantäne? So ist die Rechtslage
Quarantäne – das klingt erst einmal nach einem Thema, das einen kaum betrifft. Bis sich hochansteckende Krankheiten wie zum Beispiel das Coronavirus weltweit ausbreiten. Wie die rechtliche Lage in Sachen Quarantäne ist und was die medizinische Isolation für Berufstätige bedeutet, liest du hier.
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Was genau ist eine Quarantäne?
Wenn du wegen eines Infekts zu Hause bleibst, um deine Kollegen nicht anzustecken, ist das noch keine Quarantäne. Obwohl der Grundgedanke ähnlich ist. Durch die Isolierung von Menschen, die an einer ansteckenden Krankheit leiden oder in Verdacht stehen, damit infiziert zu sein, soll die Ausbreitung verhindert werden.
Eine Quarantäne wird von offizieller Stelle verhängt, in der Regel vom zuständigen Gesundheitsamt. Die Behörde bestimmt, wie lange und wo Betroffene von der übrigen Bevölkerung abgesondert werden. In der Regel geschieht dies in speziellen Bereichen von Krankenhäusern oder eigens eingerichteten Quarantäne-Stationen. Wenn eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist, kann auch eine Quarantäne im eigenen Zuhause veranlasst werden.
Kann ich mich weigern, in Quarantäne zu gehen?
Rechtliche Grundlage für das Verhängen einer Quarantäne ist § 30 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Das Gesetz besagt auch, dass der Infektionsschutz über dem Grundrecht auf persönliche Freiheit gemäß Artikel 2 Grundgesetz (GG) steht. Das heißt: Wenn eine Quarantäne angeordnet wird, musst du dem nachkommen. Weigern sich Betroffene, kann das Gesundheitsamt die Quarantäne gerichtlich vollstrecken lassen: Der Erkrankte oder mutmaßlich Infizierte wird dann von der Polizei abgeholt. Bei "Fluchtgefahr" dürfen Betroffene nach richterlicher Anordnung in der Quarantäne-Station eingeschlossen werden.
Was ist mit meinem Gehalt, wenn ich in Quarantäne muss?
Wer wegen Quarantäne mehrere Wochen nicht zur Arbeit gehen kann, muss sich normalerweise keine Sorgen um einen Verdienstausfall machen. Bist du tatsächlich erkrankt, wirst du krankgeschrieben. Dann gelten die normalen Regeln zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Dein Arbeitgeber muss dir sechs Wochen lang dein normales Gehalt weiterzahlen. Danach hast du Anspruch auf Krankengeld.
Auch wenn du nur vorsorglich unter Quarantäne gestellt wirst, aber keine Krankheitssymptome zeigst, zahlt der Arbeitgeber weiter dein Gehalt. Den Betrag kann sich das Unternehmen von der Behörde, die die Quarantäne verhängt hat, erstatten lassen.
Selbstständige müssen sich selbst um die Erstattung ihres Verdienstausfalls kümmern. Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beendigung der Quarantäne müssen sie ihre Ansprüche gegenüber dem Gesundheitsamt geltend machen. Die Höhe der Entschädigung wird anhand der Einnahmen im Vorjahr berechnet.
Muss ich in der Quarantäne arbeiten?
Wer für seinen Job im Betrieb sein muss, kann nicht arbeiten, wenn er sich in Quarantäne befindet – das ist klar. Aber wie sieht es mit denjenigen aus, die ihre Arbeit auch aus dem Homeoffice beziehungsweise von der Quarantäne-Station aus erledigen können? Solange du nicht krank bist und dir die erforderlichen Arbeitsmittel, also zum Beispiel dein Notebook und benötigte Unterlagen, zur Verfügung stehen, musst du arbeiten. Das ergibt sich aus der sogenannten Treuepflicht, die du deinem Arbeitgeber gegenüber hast.
Darf ich aus Sicherheitsgründen zu Hause bleiben?
Auch wenn du in einer Region unterwegs warst, in der kurze Zeit später ein gefährliches Virus ausgebrochen ist: Du darfst dich nicht einfach selbst unter Quarantäne stellen und nicht zur Arbeit gehen. Das wäre Arbeitsverweigerung.
Wenn du befürchtest, infiziert zu sein, setze deinen Arbeitgeber darüber in Kenntnis. Dann kann er entscheiden, ob er dich freistellt. Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall hast du allerdings nicht, wenn die Quarantäne nicht von offizieller Stelle angeordnet wurde.
Und wenn ich im Urlaub in Quarantäne muss?
Eine Quarantäne kann einen auch auf Reisen treffen. So wurden beispielsweise Anfang Februar 2020 gleich mehrere Kreuzfahrtschiffe unter Quarantäne gestellt, nachdem an Bord das Coronavirus (Covid-19 bzw. SARS-CoV-2) ausgebrochen war. Auf der beliebten Ferieninsel Teneriffa wurden aufgrund des Virus' 1.000 Urlauber in ihrem Hotel isoliert.
Pauschalreisende, die wegen einer Quarantäne ihren Rückflug verpassen, müssen sich nicht selbst um die Heimreise kümmern. Gemäß Pauschalreiserecht ist das Sache des Reiseveranstalters. Reist du auf eigene Faust, bist du selbst in der Verantwortung, deinen Flug umzubuchen oder dir ein neues Ticket für die Rückreise zu besorgen.
Die Mehrkosten, die durch die verspätete Rückreise entstehen, müssen Reisende in der Regel selbst tragen. Das gilt auch für Pauschalurlauber. Zu Schadensersatz können Reiseveranstalter im Fall einer Quarantäne nicht verpflichtet werden. Denn der Ausbruch einer gefährlichen Virusinfektion ist ein unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand. Und liegt damit eindeutig außerhalb des Einflussbereichs eines Reiseveranstalters.
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