Corona: Was du jetzt über deine Rechte und Pflichten wissen musst © iStock.com/mihalec

24. Februar 2023, 11:30 Uhr

Themenseite Corona: Was du jetzt über deine Rechte und Pflichten wissen musst

Das Coronavirus hat lange Einfluss auf unser tägliches Leben gehabt. Im Job, in der Familie, in der Freizeit und im Alltag – in nahezu allen Bereichen mussten wir uns auf immer neue Vorgaben und veränderte Regelungen einstellen. Derzeit gilt ein Maßnahmenkatalog, der im Hinblick auf das erhöhte Infektionsrisiko im Herbst und Winter beschlossen wurde. Welche Regelungen noch gelten und welche bereits aufgehoben wurden, erfährst du hier.

Inhalt:

Die aktuellen Corona-Regeln für Deutsch­land und die einzelnen Bundesländer

Die konkreten Vorgaben von Bund und Ländern änderten sich bisher je nach Pandemiegeschehen sehr oft. Im Oktober 2022 wurden einige bundesweit geltende Maßnahmen getroffen, die grundlegend bis zum 7. April 2023 in Kraft bleiben sollen. Zugangs- oder Kontaktbeschränkungen, wie es sie im Lauf der Corona-Pandemie gab, sollen dabei grundsätzlich keine Rolle mehr spielen.

Die Bundesländer hatten auf der Basis des „Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor Covid-19“ jedoch weiterhin die Möglichkeit, eigene weitergehende Regelungen aufzustellen – von der Maskenpflicht in Innenräumen bis hin zu Personenobergrenzen bei Veranstaltungen.

Einige Bundesländer hatten bereits im November 2022 die generelle Isolationspflicht für Infizierte abgeschafft. Anfang 2023 lockerten weitere Bundesländer die Isolationsregelungen für Covid-19-Erkrankte.

Zusätzlich entfiel ab Januar 2023 in immer mehr Bundesländern die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, sodass das Tragen von Schutzmasken im Nah- und Fernverkehr bundesweit zum 2. Februar 2023 ausgesetzt wurde.

Zum 1. März 2023 soll außerdem bundesweit die Test- und Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen fallen.

Weiterhin gültig ist die FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie beispielsweise bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.

Infos zu den aktuellen Corona-Regelungen in deinem Bundesland findest du hie

Wichtige Begriffe rund um das Thema Corona

AHA-Formel/AHA+A+L: Unter diesen Begriffen werden die grundlegenden Infektionsschutzmaßnahmen zusammengefasst, die im Alltag beachtet werden sollen. Die Buchstaben stehen für Abstand halten, Hygiene beachten, Alltag mit Maske. Erweitert wird die Formel um die Punkte „Corona-Warn-App benutzen“ und „regelmäßiges Lüften geschlossener Räume“. Diese allgemeinen Schutzmaßnahmen sollen je nach Infektionsgeschehen derzeit beibehalten werden.

Inzidenzwert/Sieben-Tage-Inzidenz: Dieser Wert steht im allgemeinen Sprachgebrauch für die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner eines bestimmten Gebietes innerhalb der vergangenen sieben Tage an. Zusammen mit der Hospitalisierungsinzidenz ist diese Zahl maßgeblich für das Inkrafttreten weiterer Schutzmaßnahmen.

Hospitalisierungsrate/ Hospitalisierungsinzidenz:
Sie errechnet sich aus der Anzahl der Krankenhauseinweisungen wegen einer Corona-Infektion pro 100.000 Einwohner eines bestimmten Gebietes innerhalb von sieben Tagen und ist für die Bundesländer ein Indikator dafür, ob strengere Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.

Quarantäne und Isolation (auch: Isolierung) sollen die Verbreitung des Coronavirus verhindern. Die häusliche Isolierung kann je nach örtlich geltender Regelung angeordnet werden, wenn jemand mit Covid-19 infiziert ist. Quarantäne bedeutet ebenfalls eine häusliche Absonderung von anderen Menschen und kann empfohlen werden, wenn jemand engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Da in vielen Bundesländern die Isolationspflicht bereits aufgehoben wurde, erkundigst du dich am besten auf der Homepage deines Bundeslandes, welche Regelungen vor Ort gelten.

3G-Regel und 2G-Regel: Geimpft, genesen oder negativ getestet (3G) – diese Regel galt lange Zeit grundsätzlich für den Aufenthalt am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, findet derzeit aber nur noch in Ausnahmefällen und regional Anwendung. An vielen anderen Orten war die 2G-Regel in Kraft: Nur Geimpfte und Genesene hatten dort Zutritt.

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Frau trägt Maske und kauft Kleidung ein.

© istock.com/ozgurcankaya

All­ge­mei­ne Ver­hal­tens­re­geln in Pandemie-Zeiten: Darauf sollte jeder achten

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Regeln aufgestellt, um die unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu verhindern – zum Beispiel Abstand halten, Maske tragen und vielerorts verpflichtende Tests. Neben den aktuell geltenden Corona-Vorgaben ist auch jeder selbst gefragt, eigenverantwortlich seinen Teil zum Infektionsschutz beizutragen. Diese Verhaltensregeln können dabei helfen:

  • Sicher­heits­hal­ber min­des­tens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen halten, die nicht mit dir im Haushalt leben und nicht zum engen Familien- und Freun­des­kreis gehören.
  • Bei Symptomen einer Atem­wegs­er­kran­kung ist besondere Vorsicht im Umgang mit anderen Menschen und zur Sicher­heit ein Corona-Test angebracht.
  • Besonders auf Hygiene achten: Häufiges gründ­li­ches Hän­de­wa­schen und ggf. Des­in­fi­zie­ren, in Taschen­tuch niesen oder Ellen­beu­ge husten.
  • Beim Auf­ent­halt in geschlos­se­nen Räumen mit mehreren Personen regel­mä­ßig lüften.
  • Darüber hinaus ist es jedem frei­ge­stellt, auch ohne aus­drück­li­che Ver­pflich­tung weiterhin überall dort eine Maske zu tragen, wo er dies tun möchte, um sich oder andere zu schützen.

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Wer gilt als geimpft oder genesen?

Seit dem 1. Oktober 2022 muss man drei Impfungen – also inklusive mindestens einer Booster-Impfung – nachweisen können, um als vollständig geimpft zu gelten. Ausnahme: Wer bereits Covid-19 hatte und genesen ist, muss unter bestimmten Umständen nur zweifach geimpft sein, je nachdem, wann genau er oder sie sich infiziert hat.

Als genesen gelten Personen, die nachweislich eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und wieder symptomfrei sind. Nachweis kann ein positiver PCR-Test sein, der vor mindestens 28 und maximal 90 Tagen durchgeführt wurde. Auch Gesundheitsämter stellen vielerorts Genesenennachweise aus.

Mehr aktuelle Informationen zum Impf- beziehungsweise Genesenenstatus findest du

Zwei Arbeitskollegen mit Masken begrüßen sich mit dem Ellbogen.

© istock.com/alvarez

Corona und Job: Was Arbeit­neh­mer wissen müssen

Das Coronavirus wirkte sich erheblich auf die Arbeitswelt aus und verunsicherte viele Beschäftigte. Für viele arbeitsrechtliche Fragestellungen mussten laufend neue Lösungen gefunden werden. Zwischenzeitlich war die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft, die konkrete Schutzmaßnahmen in Betrieben vorschrieb.

Da sich das Infektionsgeschehen immer weiter abgeschwächt hat, gelten seit dem 2. Februar 2023 keinerlei arbeitsschutzrechtlichen Coronamaßnahmen mehr. Anstelle der Arbeitsschutzverordnung traten Empfehlungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Job und Kinderbetreuung: Welche Regeln gelten unter Corona-Bedingungen?

Du bist berufstätig, musst aber coronabedingt dein Kind zu Hause betreuen? Das entbindet dich nicht automatisch von deinen Pflichten gegenüber deinem Arbeitgeber. Trotzdem geht Kinderbetreuung vor, wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt.

Welche Recht und Pflichten Eltern in solchen Fällen haben, liest du in den folgenden Ratgebern:

Vater und Tochter haben Spaß.

© istock.com/Geber86

Kind in Quarantäne: Regelungen für berufstätige Eltern

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Frau sitzt mit kleinem Kind im Büro

© iStock.com/Thomas_EyeDesign

Keine Betreuung: Darf ich mein Kind mit zur Arbeit nehmen?

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Was ist mit meinem Gehalt, wenn es keine Arbeit gibt oder die Firma schließen muss?

Das kommt auf die jeweilige Situation an. Grundsätzlich gilt: Eine Betriebsschließung – egal ob behördlich angeordnet oder freiwillig – darf nicht zulasten der Belegschaft gehen, die ihre Arbeitskraft ja weiterhin anbietet. Du hast also trotzdem Anspruch auf dein Gehalt.

Unternehmen, die direkt oder indirekt von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, können unter bestimmten Umständen Kurzarbeit beantragen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie lange Kurzarbeitergeld möglich ist und wie hoch es ausfällt, liest du hier.

Darf mich mein Chef zu Minusstunden, Überstundenabbau oder Urlaub zwingen?

Grundsätzlich können Firmen nicht ohne Weiteres einseitig Zwangsurlaub oder Minusstunden anordnen. Ihre Mitarbeiter auf freiwilliger Basis zum Überstundenabbau anzuregen, wenn wenig zu tun ist, ist jedoch nicht verboten. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation wegen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Konflikts kann es in bestimmten Branchen sinnvoll sein, seinem Arbeitgeber entgegenzukommen und einvernehmliche Lösungen zu finden.

Ebenfalls wissenswert für Arbeitnehmer:

Corona und Geld: Aus­ge­fal­le­ne und ver­scho­be­ne Veranstaltungen

Aufgrund des Coronavirus sind manche bereits bezahlten Leistungen ausgefallen, zum Beispiel Konzerte oder Sportveranstaltungen. Geschieht dies auf behördliche Anordnung, können Verbraucher grundsätzlich eine Erstattung des Ticketpreises verlangen oder einen Alternativtermin wahrnehmen.

Die sogenannte Gutscheinlösung ist Ende 2021 ausgelaufen, Ticketkäufer haben also grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Gut zu wissen: Die Verjährungsfrist für Rückzahlungsansprüche bei abgesagten Veranstaltungen endet nach drei Jahren. Wurde eine von dir gebuchte Veranstaltung 2020 wegen Corona abgesagt, hast du also noch bis Ende 2023 Anspruch auf Kaufpreisrückerstattung. Bei Veranstaltungen, die 2021 abgesagt wurden, kannst du deinen Anspruch bis Ende 2024 geltend machen.

Corona und Reisen: Was ist mit meinem Urlaub?

Die aktuelle Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) tritt am 7. April 2023 außer Kraft.

Für Inlandsreisen gilt bis dahin: Die örtlichen Corona-Vorschriften sind zu beachten, allen voran die von der jeweiligen Landesregierung festgesetzten Schutzmaßnahmen. Das Coronavirus hat daneben auch weiter Einfluss auf den weltweiten Reiseverkehr.

Die Kategorisierung von Reisezielen im Ausland als Virusvariantengebiet wurde um eine Kategorie erweitert. So gilt beispielsweise die Volksrepublik China derzeit als Reiseland, für das das Auftreten einer besorgniserregenden Coronavirusvariante droht (Stand Februar 2023). Allerdings gelten für Reisende in diese Gebiete weder Absonderungspflicht oder Einreiseverbot. Es werden lediglich stichprobenartig Tests bei der Einreise durchgeführt.

Junges Paar mit Kind und Koffern laufen zu einem Flugzeug.

© iStock.com/Yarostav Astakkov

Reisen und Corona: Diese Regeln müssen Urlauber beachten

Einschränkungen, Reisewarnungen, Risikogebiete: Das Verreisen war in Pandemie-Zeiten nicht einfach. Welche Regeln du aktuell beachten musst, erfährst du hier.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz auf Reisen in Corona-Zeiten aus?

Wer trotz Reisewarnung in ein Land mit hohen Infektionszahlen reist, ist unter Umständen nicht mehr durch seine Reisekrankenversicherung abgesichert.

Reiserücktrittversicherungen sind nicht in der Pflicht, wenn du eine Reise vorsorglich aus Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus absagst.

Sagt der Reiseveranstalter die Reise ab oder wird dein Flug oder dein Hotelzimmer vom Anbieter aufgrund der Corona-Beschränkungen storniert, hast du Anspruch auf eine Rückerstattung des Preises.

Wichtig: Vor Urlaubs­be­ginn auf dem Laufenden bleiben

Die Lage für Reisende ändert sich immer mal wieder, auch wenn derzeit keine Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes bestehen. Am besten informierst du dich trotzdem vor Antritt deiner Urlaubsreise regelmäßig über die Lage an deinem Reiseziel und die aktuell geltenden rechtlichen Regelungen für Reisende.

Einige nützliche Links:

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