Frau hält sich Zeigefinger vor die Lippen ©Billion, Fotolia

14. Mai 2019, 15:00 Uhr

Lärm­be­läs­ti­gung: Was Mieter und Nachbarn wissen müssen

Lärmbelästigung in den eigenen vier Wänden ist für jeden ein Ärgernis. Und die Quelle sitzt oft gleich nebenan: Nachbarn, die ständig feiern, ihre Kinder bis spät abends toben lassen oder zur Unzeit den Rasen mähen. Genervte Nachbarn fragen sich dann: Gegen welchen Lärm kann man vorgehen – und was muss man zähneknirschend hinnehmen? Der Verweis auf gesetzliche Ruhezeiten hilft oft nur bedingt weiter. Bei einem Rechtsstreit wird in puncto Lärmbelästigung unter Nachbarn meist je nach Einzelfall entschieden.

 

Inhalt

>> Lärmbelästigung: Diese Begriffe solltest du kennen

>> Mittagsruhe, Nachtruhe und Co.: Wann gelten gesetzliche Ruhezeiten?

>> Kinderlärm, Hundegebell, Musik: Wenn die Nachbarn ständig zu laut sind

>> Lärmbelästigung durch Nachbarn im Garten: Wie viel Rasenmähen muss man aushalten?

>> Regelungen für Baulärm rund ums Haus

>> Gegen Lärmbelästigung vorgehen: So geht’s richtig

 

Lärm­be­läs­ti­gung: Diese Begriffe solltest du kennen

Ruhestörung

Von einer Ruhestörung spricht man, wenn jemand durch starke Schallemissionen (also Lärm) belästigt wird. In Wohnhäusern gibt es viele mögliche Lärmquellen – vom bellenden Nachbarhund bis hin zu Baulärm von draußen. Zum Schutz vor Ruhestörung gibt es zahlreiche gesetzlich verankerte Lärmschutzvorgaben.

Zimmerlautstärke

Wie laut ist Zimmerlautstärke? Hier betrachtet die Rechtsprechung in der Regel den Einzelfall. Von Zimmerlautstärke spricht man üblicherweise, wenn Geräusche, die in einer geschlossenen Wohnung entstehen, von den Nachbarn nicht oder nur kaum wahrgenommen werden können.

Zu diesem Thema gab es schon einige Gerichtsurteile – Einzelheiten dazu erfährst du hier.

 

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) regelt unter anderem, welche geräuschintensiven Geräte und Maschinen in Wohngebieten zu welchen Zeiten betrieben werden dürfen – zum Beispiel Rasenmäher, Betonmischer und Motorkettensägen.

Lärmprotokoll

Mit einem Lärmprotokoll dokumentierst du, wann und in welcher Form es zur Ruhestörung gekommen ist. Es kann im Mietrecht als Beweis für Lärmbelästigung durch Nachbarn dienen und hilft dem Gericht, sich ein konkretes Bild von der Lage zu machen

Was du beachten solltest, wenn du ein Lärmprotokoll erstellst, erfährst du in unserem Ratgeber.

 

 

Ständig Ärger wegen Lärm aus der Nachbarwohnung? Mit einem Wohnungs-Rechtsschutz bist du im Streitfall gut abgesichert. >>

 

Mit­tags­ru­he, Nachtruhe und Co.: Wann gelten gesetz­li­che Ruhezeiten?

Gesetzliche Ruhezeiten gibt es durchaus. Vor Lärm aus Nachbarwohnungen schützen allerdings keine bundeseinheitlichen Gesetze, sondern höchstens die jeweiligen Gesetze der Bundesländer oder Kommunen. Welche gesetzlichen Ruhezeiten in deinem Wohnort gelten, verrät dir deine Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Maßgeblich für Mietwohnungen und Mehrfamilienhäuser ist meist weniger das Gesetz, sondern vielmehr die Hausordnung. Was dort steht, ist zu beachten und gilt für alle Hausbewohner. Übrigens: Diese per Hausordnung verordneten Ruhezeiten decken sich vielfach mit den gesetzlichen Anordnungen, sofern es sie gibt.

In der Hausordnung findet sich bezüglich der Ruhezeiten häufig die Regelung, dass zu folgenden Uhrzeiten Zimmerlautstärke einzuhalten ist – gestützt wird dies auch durch ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ BGH V ZB 11/98):

  • Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr (manchmal auch: 22 bis 6 Uhr)
  • Mit­tags­ru­he von 13 bis 15 Uhr
  • ganztägig an Sonn- und Feiertagen
  • Auch Ein­schrän­kun­gen für den Samstag sind möglich

Viele Leute kennen die Vorgabe: „Zwischen 13 und 15 Uhr herrscht gesetzliche Mittagsruhe.“ Stimmt das wirklich? Unser Ratgeber liefert dir die Antwort.

Lärmbelästigung: Was Mieter und Nachbarn wissen müssenTäglicher Nachbarschaftsstreit: Wohnen zwischen Kinderlärm und Bohrmaschine

Ob Lärmbelästigung durch trampelnde Nachbarn auf dem Parkett, kreischende Papageien oder nächtliches Wäschewaschen: Wer unter Ruhestörung leidet, sollte als ersten Schritt das Gespräch mit den Nachbarn suchen. Was sonst noch helfen kann, liest du in unserem Ratgeber.

 

Kin­der­lärm, Hun­de­ge­bell, Musik: Wenn die Nachbarn ständig zu laut sind

Ständige Lärmbelästigung durch Nachbarn ist in Deutschland einer der häufigsten Gründe, warum ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht geht. Ob Kinderlärm oder Ruhestörung durch Hundegebell – wer nicht ruhig schlafen kann, ist genervt.

Aber wie stehen im Einzelfall die Chancen, etwas gegen den lästigen Lärm zu unternehmen?

 

Lärmbelästigung durch Kinder

Lärmbelästigung: Was Mieter und Nachbarn wissen müssen„Gegen Kinderlärm kann man nichts machen“, so die landläufige Meinung. Das ist aber nicht ganz richtig. Es stimmt zwar: Nachbarn müssen Kinderlärm bis zu einem gewissen Maß akzeptieren. Ein nachts weinendes Baby oder ein Zweijähriger, der zur Mittagsstunde einen Trotzanfall bekommt, lassen sich eben nicht mit einem Hinweis auf die Uhrzeit beruhigen. Klar ist auch, dass Kinder nicht den ganzen Tag still puzzeln und malen, sondern dass es beim ausgelassenen Spielen oder einem Kindergeburtstag am Nachmittag durchaus mal etwas lauter werden kann.

Die Rechtsprechung ist sich hier weitgehend einig, dass gelegentlicher Lärm zum normalen Leben mit Kindern dazugehört. Das bedeutet, dass Nachbarn daher kaum etwas dagegen unternehmen können.

Allerdings müssen Nachbarn nicht jede Lärmbelästigung durch Kinder hinnehmen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) 2017 entschieden hat (AZ VIII ZR 226/16). Wird zum Beispiel täglich bis spätabends getobt und geschrien, ohne dass die Eltern ein Machtwort sprechen, können Nachbarn verlangen, dass die Ruhestörung abgestellt wird.

Und wie sieht es mit Kinderlärm im Garten aus? Hier erfährst du mehr dazu.

 

Lärmbelästigung durch HundeLärmbelästigung: Was Mieter und Nachbarn wissen müssen

Auch wenn es um lautes Hundegebell aus der Nachbarwohnung geht, stellen sich viele Nachbarn die Frage: Was ist zumutbar? Wie deine Chancen in Sachen Mietminderung stehen, wenn der Nachbarhund viel bellt, erfährst du hier.

Pauschale gesetzliche Regelungen dazu, wie oft oder wie laut der Hund nebenan bellen darf, gibt es nicht – denn daran würde sich ein Tier auch kaum halten. Bringen der Verweis auf die Hausordnung oder ein Gespräch mit dem Vermieter keinen Erfolg, landet ein Nachbarschaftsstreit in einem solchen Fall schnell vor Gericht. Und dann wird – wie so oft beim Thema Lärmbelästigung durch Nachbarn – nach Einzelfall entschieden.

Gute Chancen auf Erfolg hast du vor allem dann, wenn du gerichtlich gegen durchgehendes und dauerhaftes Bellen vorgehen möchtest. So verpflichtete etwa das Sächsische Oberverwaltungsgericht 2017 einen Hundehalter, das andauernde und häufige Gebell seiner Hunde einzuschränken (AZ 3 B 87/17). Die Hunde wurden im Freien in einem Zwinger gehalten und gleich mehrere Anwohner hatten sich darüber beschwert, dass die Hunde Tag und Nacht bellten.

 

Lärmbelästigung durch Musik

Den einen nervt der Nachbarhund, der andere ärgert sich über Schlagzeugspiel oder Klavierübungen nebenan. Für Hausmusik gilt: Erlaubt ist sie – aber nicht rund um die Uhr. Das müssen auch Mieter beachten, die in ihrer Privatwohnung Klavier- oder Gitarrenunterricht geben.

Wenn es ein paar Mal im Jahr, etwa zur Geburtstagsfeier, nebenan etwas lauter wird und die Musik auch nach 22 Uhr noch dröhnt, ist ein freundlicher Hinweis auf die Hausordnung angemessen – besonders dann, wenn du selbst am nächsten Morgen früh raus musst oder du kleine Kinder hast, die durch den Lärm nicht schlafen können. Ob du weitere Maßnahmen ergreifst, solltest du im Interesse des Hausfriedens gut abwägen.

Wenn ein Nachbar seine Musikanlage jedoch ständig zu laut aufdreht und auch auf Ermahnungen nicht reagiert, musst du das nicht hinnehmen. Wie du dann vorgehen solltest, erfährst du weiter unten.

 

Lärm­be­läs­ti­gung durch Nachbarn im Garten: Wie viel Rasen­mä­hen muss man aushalten?

Gerade hast du es dir auf dem Balkon oder der Terrasse gemütlich gemacht – da wirft der Nachbar den Rasenmäher an. Ob er das darf und du das laute Motorengeräusch akzeptieren musst, hängt vom Tag und von der Uhrzeit ab. Näheres regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV).

Wichtige Infos darüber, wann geräuschintensive Geräte im Nachbargarten laufen dürfen, liefern dir die folgenden Ratgeber:

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Rasen mähen: Wann ist es erlaubt?

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Darf der Mähroboter dauerhaft laufen?

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Rege­lun­gen für Baulärm rund ums Haus

Für Lärmbelästigungen im eigenen Heim sind nicht immer die Nachbarn verantwortlich. Oft stört auch Baulärm die Ruhe und schränkt die Lebensqualität erheblich ein.

Bei Baulärm von Straßenbaustellen oder durch gewerbliche Bauarbeiten am Haus – etwa eine Fassadensanierung, die der Vermieter beauftragt hat –, greift die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm). Sie legt Immissionsrichtwerte fest. Das bedeutet: Der Lärm, dem Anwohner und Hausbewohner ausgesetzt sind, darf eine bestimmte Dezibel-Zahl nicht übersteigen. Ist das doch der Fall, müssen Maßnahmen zum Lärmschutz ergriffen beziehungsweise ausgeweitet werden.

Hinsichtlich der Uhrzeit wird dabei nur zwischen Tag- und Nachtzeit unterentschieden; als Nachtzeit gilt – abweichend z. B. von den meisten Hausordnungen – die Zeit zwischen 20 und 7 Uhr.

Lärmbelästigung: Was Mieter und Nachbarn wissen müssen

Fluglärm: Was ist für Anwohner zumutbar?

Wer in der Nähe eines großen Flughafens wohnt, wird oft durch Fluglärm geplagt. Welche Regelungen und Urteile es dazu gibt, erfährst du hier.

 

Eine Mietminderung bei Baulärm ist unter Umständen möglich, aber auch hier kommt es wieder auf den Einzelfall an.

In einem Neubaugebiet müssen Anwohner eher mit Baulärm rechnen als in schon lange bestehenden Wohngebieten – das liegt in der Natur der Sache. Auch dort ist eine Mietminderung bei intensivem und anhaltendem Baulärm aber nicht ausgeschlossen.

Dein Nachbar renoviert sein Bad und schlägt geräuschvoll die Fliesen von der Wand, anschließend kommt die Schlagbohrmaschine zum Einsatz? Bei Geräuschen, die durch Heimwerkertätigkeiten verursacht werden, spricht man im rechtlichen Sinne nicht von Baulärm – entsprechend greift auch die AVV Baulärm nicht. Trotzdem muss sich der Nachbar an die allgemeinen Ruhezeiten und natürlich an die Hausordnung halten.

 

Gegen Lärm­be­läs­ti­gung vorgehen: So geht’s richtig

1. Nachbarn auf die Ruhestörung ansprechen

Der erste Schritt bei unerwünschter Lärmbelästigung durch Nachbarn: Das Gespräch suchen – auch wenn es schwerfällt und zunächst unangenehm ist. Vielleicht ist dem Nachbarn gar nicht bewusst, dass er andere durch sein Verhalten stört, und er zeigt sich nach einem freundlichen Hinweis einsichtig.

Wenn du dabei ruhig und sachlich bleibst, lässt sich der Konflikt vielleicht lösen, ohne dass gleich große Geschütze aufgefahren werden müssen – das ist auch besser für das nachbarschaftliche Verhältnis.

Ein höflicher Brief an den Nachbarn wegen der Lärmbelästigung kann der nächste Schritt sein, wenn das Gespräch keinen Erfolg gebracht hat. Wenn du eine Kopie für dich behältst, kannst du später nachweisen, dass du dich um eine Lösung bemüht hast.

2. Vermieter und Hausverwaltung ins Boot holen

Der Nachbar ist nicht gesprächsbereit oder ändert sein Verhalten nicht, obwohl er es mehrfach versprochen hat? Dann sprecht als nächstes den Vermieter oder die Hausverwaltung an. In vielen Fällen kann jemand von ihnen als neutraler Dritter vermitteln.

Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden: Ein unabhängiger Vermittler (Mediator) kann helfen, den Konflikt außergerichtlich beizulegen. >>

Bleibt der Nachbar uneinsichtig, kannst du Ruhestörungen, die gegen die Hausordnung verstoßen, ganz offiziell – und am besten schriftlich – beim Vermieter anzeigen. Dieser kann dann den Ruhestörer abmahnen oder ihm bei fortdauernder Ruhestörung auch die Wohnung kündigen – vor allem dann, wenn sich auch andere Hausbewohner durch seinen Lärm gestört fühlen.

3. Rechtliche Schritte einleiten

Der Vermieter unternimmt nichts oder die Situation bessert sich nicht? Dann ist es langsam Zeit, über rechtliche Schritte nachzudenken – dazu kann dich ein Anwalt beraten. Möglich ist es zum Beispiel, vom lauten Nachbarn Schadenersatz zu fordern oder eine Unterlassungsanordnung zu erwirken. Um die Lärmbelästigung zu belegen, hilft dir ein Lärmprotokoll.

Mietminderung wegen Lärmbelästigung?

Eine Mietminderung wegen Lärmbelästigung ist grundsätzlich möglich, denn bei ständigem Lärm handelt es sich um einen Mietmangel gemäß § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Mietminderung will aber gut vorbereitet sein:

Zunächst musst du dem Vermieter die Ruhestörung schriftlich melden und ihm die Möglichkeit geben, innerhalb einer bestimmten Frist auf den Störenfried einzuwirken. Auch hier hilft das Lärmprotokoll. Frühestens nach Verstreichen der Frist kannst du die Miete mindern.

Aber Vorsicht: Minderst du die Miete zu stark, kann dir der Vermieter kündigen. Ein Blick in eine Mietminderungstabelle oder eine Beratung beim Anwalt oder einem Mieterverein bringen dich weiter.

Lärmbelästigung: Was Mieter und Nachbarn wissen müssenHellhörige Wohnung: Mietminderung wegen Lärm?

Deine Wände bestehen gefühlt nur aus Papier und du hörst jedes Wort vom Nachbarn? Wie deine Chancen auf Mietminderung stehen, liest du in unserem Ratgeber.

 

Wann kommen Polizei und Ordnungsamt ins Spiel?

Die Polizei ist dein Ansprechpartner in akuten Fällen nachts und am Wochenende, wenn der ruhestörende Nachbar uneinsichtig ist oder die Tür nicht öffnet – zum Beispiel dann, wenn die Party so laut tobt, dass er die Klingel nicht hört.

  • Tipp: Da es sich bei Ruhe­stö­rung in der Regel nicht um einen Notfall handelt, solltest du in diesem Fall nicht die 110 wählen und damit die Not­fall­num­mer blo­ckie­ren, sondern die Durchwahl der örtlichen Poli­zei­dienst­stel­le her­aus­su­chen und dort anrufen.

Beim Ordnungsamt kannst du unter der Woche tagsüber in akuten Fällen eine Anzeige wegen Lärmbelästigung einreichen. Dann wird überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) handelt. Unzulässiger Lärm kann auf dieser Grundlage mit einer Geldbuße geahndet werden – bis zu 5.000 Euro.

 

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