startendes Flugzeug bei Sonnenaufgang whitelook, Fotolia

30. Dezember 2015, 15:12 Uhr

Nachtflugverbot und Co. Fluglärm: Was ist für Anwohner zumutbar?

Fluglärm ist für viele Anwohner ein wahr gewordener Albtraum. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt, fürchtet oft nicht nur um seine Gesundheit, sondern auch um den Wert seines Hauses. Gerichte müssen oft darüber entscheiden, was noch als zumutbar gilt und wo Flugzeiten eingeschränkt werden müssen.

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Fluglärm: Keine ein­heit­li­chen Grenzwerte

Für viele Arten von Verkehrslärm oder Baulärm gibt es in Deutschland genaue Grenzwerte, etwa für Straßenlärm in der Nähe von Wohngebieten. Für Fluglärm gibt es solche Grenzwerte jedoch nicht, sodass sich Anwohner und Flughafenbetreiber in vielen Regionen Deutschlands regelmäßig vor Gericht darum streiten, welches Lärmaufkommen zumutbar ist. Auch ein gesetzlich verankertes grundsätzliches Nachtflugverbot existiert in Deutschland nicht – gemäß dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG). An vielen Flughäfen ist nachts lediglich die Betriebsgenehmigung eingeschränkt, oft von etwa 23 Uhr bis 6 Uhr morgens. Fracht- und Kurierflüge können dennoch auch nachts erlaubt sein.

Zumutbar? Gerichte ent­schei­den individuell

Vor diesem Hintergrund sind vor Gericht bereits viele unterschiedliche Urteile rund um den Fluglärm gefallen. So hat das Oberverwaltungsgericht Münster Ende 2015 mit einer Entscheidung zu längeren Nachtlandezeiten am Dortmunder Flughafen Anwohnern Recht gegeben (AZ 20 D 78/14.AK, 20 D 79/14.AK, 20 D 95/14.AK und 20 D 98/14.AK). Deren Recht auf Nachtruhe sei höher zu bewerten als öffentliche Verkehrsinteressen, so die Richter. Somit dürfen Flugzeuge nun in Dortmund nach 22 Uhr nicht mehr starten oder landen. Auch mit der geplanten Südumfliegung am Flughafen Frankfurt am Main beschäftigen sich die Gerichte, nachdem Bürgerinitiativen und betroffene Kommunen geklagt hatten. Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht (AZ 4 C 15.14) ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben, wonach die Flugroute rechtswidrig sei.

Anwohner können Einfluss nehmen

Immer mehr Bürger machen von ihrem Recht Gebrauch, sich mit Einwendungen gegen geplante Flugverkehrsrouten und Änderungen der Nachtflugzeiten auszusprechen. Häufig beschreiten Anwohner auch den Klageweg – nicht selten mit Erfolg. Aus diesem Grund planen die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg laut einem Bericht der Zeitung "Die Welt" eine Initiative im Bundesrat, um das Luftverkehrsgesetz zu reformieren und klarere gesetzliche Vorgaben zum Fluglärm zu schaffen.

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