Halb fertiges Haus auf einer Baustelle im Neubaugebiet DanBu.Berlin, Fotolia

31. März 2017, 8:32 Uhr

Mietminderung möglich? Baulärm im Neu­bau­ge­biet: So viel müssen Anwohner hinnehmen

Andauernder Baulärm ist immer ärgerlich, in einem Neubaugebiet gehört er allerdings oft fast schon zur Tagesordnung. Können Anwohner in einem betroffenen Wohngebiet die Miete mindern, wenn sie sich durch den Lärm beeinträchtigt fühlen?

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Baulärm im Wohn­ge­biet recht­fer­tigt Mietminderung

Grundsätzlich können Mieter bei anhaltendem Baulärm eine Mietminderung vornehmen. Dabei ist es unerheblich, ob der Vermieter selbst für den Lärm verantwortlich ist, weil er zum Beispiel die Baumaßnahmen in Auftrag gegeben hat, oder ob im Nachbarhaus oder auf der Straße gebaut wird. Wie hoch die Mietminderung ausfallen kann und ob sie überhaupt möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Zum Beispiel darf die Miete drei Monate lang nicht gemindert werden, wenn eine energetische Sanierung Grund für die Baumaßnahmen ist. Auch wenn einem Mieter bei Abschluss des Mietvertrags bereits bekannt war, dass in absehbarer Zeit Baulärm drohen könnte, ist eine Mietminderung meist nicht möglich.

Im Neu­bau­ge­biet ist mit Baulärm zu rechnen

Anders als in einem schon lange bestehenden Wohngebiet müssen Mieter, die in ein Neubaugebiet ziehen, dort mit Baulärm rechnen. So entschied das Amtsgericht Frankfurt, dass Lärm- und Schmutzbeeinträchtigungen in so einem Fall nicht die Minderung der Miete rechtfertigen (AZ 33 C 132/11). Eine Mieterin, die zu Beginn der Bauphase in ein Neubaugebiet gezogen war, wollte einige Zeit später wegen Baulärm die Miete mindern. Der Vermieter war damit nicht einverstanden und zog vor Gericht. Dort bekam er recht: Die Richter erklärten, die Mieterin habe mit einer Lärmbelästigung durch Baumaßnahmen rechnen müssen. Das Landgericht Darmstadt entschied in einem ähnlichen Fall allerdings anders: Da der starke Lärm auch nach 17 Uhr und am Wochenende zu hören war, sahen die Richter eine Mietminderung um 25 Prozent als gerechtfertigt an (AZ 17 S 284/82). Ein Fachanwalt für Mietrecht kann Sie beraten, ob eine Mietminderung in Ihrem Fall Aussichten auf Erfolg hat ist.

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