Mietminderung berechnen: So können Sie vorgehen. Eine Person hält einen Füller in der Hand und setzt ihn auf ein leeres Stück Papier. Daneben liegt ein Taschenrechner. SENTELLO, Fotolia

8. Februar 2017, 11:20 Uhr

Bei Mietmängeln Miet­min­de­rung berechnen: So können Sie vorgehen

Bestimmte Mietmängel berechtigen gemäß § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zur Mietminderung. Wie genau sie die Mietminderung berechnen, ist für Mieter dabei eine zentrale Frage, damit alles rechtskonform abläuft. Eine Mietminderungstabelle liefert erste Anhaltspunkte.

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Miet­min­de­rung berechnen: Grundlage und Minderungsquote

Wer eine Mietminderung berechnen möchte, muss zunächst wissen, von welchem Gesamtbetrag auszugehen ist. Die Berechnungsgrundlage ist immer die Brutto-Warmmiete, also die Grundmiete zuzüglich Nebenkosten, wobei auch monatliche Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen eingerechnet werden.

Schwieriger zu ermitteln ist für Laien die genaue Minderungsquote. Bei kleineren Mängeln kann sie bei fünf oder zehn Prozent liegen.  Wenn die Wohnung absolut unbewohnbar wird, können Mieter sogar die gesamte Miete einbehalten. Typische Gründe für eine Mietminderung sind zum Beispiel Schimmelbefall und ein Heizungsausfall im Winter. In der Frage, welchen Anteil der Warmmiete Sie bis zur Behebung des Mangels einbehalten dürfen, sind Dauer und Umfang des Mangels entscheidend. Wichtig ist auch, welche Zimmer betroffen sind: Im Wohnzimmer fallen bestimmte Mängel stärker ins Gewicht als in einem Abstellraum oder Keller.

Miet­min­de­rungs­ta­bel­le kann Anhalts­punk­te liefern

Eine Mietminderungstabelle kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche Minderungsquote in ähnlichen Fällen für gerechtfertigt erklärt wurde. Solche Übersichtstabellen werden auf Basis verschiedener Gerichtsurteile zum Thema Mietminderung erstellt und können daher immer nur einen ersten Anhaltspunkt bieten. So erklärte beispielsweise das Amtsgericht München 2010 eine Mietminderung von 100 Prozent wegen starken Schimmelbefalls für rechtens (AZ 412 C 11503/09). Andere Gerichte sahen bei Schimmelbefall laut Mietminderungstabellen eine Mietminderung von beispielsweise 15, 20 oder 50 Prozent gerechtfertigt.

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Bei der Frage, wie sich eine Mietminderung korrekt berechnen lässt, kommt es also sehr stark auf den Einzelfall an. Wenn Sie die Mietminderung zu hoch ansetzen, besteht das Risiko, dass Ihnen der Vermieter irgendwann wegen Mietrückstands kündigt. Bei der Kalkulation der Mietminderung ist es daher ratsam, sich von einem Fachanwalt oder einem Mieterverein beraten zu lassen.

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