Alter Mann entsorgt Papiermüll in einen Container © iStock.com/Halfpoint

4. Juni 2025, 12:24 Uhr

Fake oder Fakt? Müll­tren­nung 2025: Was wo reinkommt und welche Strafen es gibt

Müll richtig zu trennen, ist doch leicht, oder? Altpapier in die Papiertonne, Konservendosen in die gelbe Tonne, Bananenschalen in den Biomüll – das weiß doch jeder. Doch wo kommt Blumenerde rein, wo die abgelaufene Packung Sonnenblumenöl? Und was passiert eigentlich, wenn man Müll falsch trennt? Ob Mülltrennung immer Pflicht ist und welche Strafen das Ordnungsamt bei falscher Mülltrennung verhängen kann, erfährst du hier.

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Übersicht: Das gilt in Deutsch­land bei der Mülltrennung

Grundsätzlich gilt: Müll zu trennen ist in Deutschland Pflicht. 2015 ist das sogenannte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Gemäß § 1 Abs. 1 KrWG soll das Mülltrennen die natürlichen Ressourcen schonen und Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen schützen. Das heißt, dass Abfallstoffe, die recycelt werden können, getrennt voneinander entsorgt werden sollen.

Damit du als Mieter oder Hausbesitzer deinen Müll richtig trennen kannst, stehen dir meist folgende Tonnen zur Verfügung:

  • Biotonne/Kompost: Für orga­ni­sche Abfälle, wie Pflan­zen­res­te und Gar­ten­ab­fäl­le, Obst- und Gemü­se­ab­fäl­le, aber auch Kaffee- und Teefilter
  • Alt­pa­pier­ton­ne: Für Zeitungen, Zeit­schrif­ten, Schreib­pa­pier, Ver­pa­ckun­gen aus Pappe oder Geschenkpapier
  • Gelbe Tonne/gelber Sack: Für Ver­pa­ckun­gen aus Kunst­stoff, Weißblech und Aluminium
  • Rest­müll­ton­ne: Für Asche und Ziga­ret­ten­kip­pen, ver­schmutz­te Papiere (auch mit Essens­res­ten ver­schmutz­te Kartons wie Piz­za­kar­tons), Hygie­ne­ar­ti­kel und Windeln, Staub­sauger­beu­tel, Tierkot und Streu, zer­bro­che­nes Porzellan oder Glas

Gut zu wissen: Als Hausbesitzer sind Restmüll- und Biotonne meist verpflichtend. Diese kannst du bei deinen Entsorgungsbetrieben vor Ort bekommen. Eine Papiertonne wird in der Regel zusätzlich bereitgestellt.

Neben den genannten Mülltonnen gibt es größere Müllcontainer, die in fast jedem Wohngebiet zu finden sind:

  • Glas­con­tai­ner: Für Einweg-Glas­fla­schen oder -gläser, getrennt nach Grün-, Braun- und Weißglas. Achtung: Die Deckel der Gläser sind aus Kunst­stoff oder Metall und gehören in die gelbe Tonne.
  • Alt­klei­der­con­tai­ner: Sam­mel­con­tai­ner von sozialen Ein­rich­tun­gen an deinem Wohnort oder von Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen, die alte Kleidung für bedürf­ti­ge Menschen im In- und Ausland aufbereiten

Wichtig: Wie du deinen Weihnachtsbaum richtig entsorgst, liest du in diesem Ratgeber. Hast du im Herbst jede Menge Laub zusammengefegt, liest du hier, wie du dieses entsorgst.

Info

Neue Rege­lun­gen 2025 für Biomüll und Altkleider

Im Mai 2025 sind Änderungen zur Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft getreten. Bioabfälle dürfen jetzt nur noch maximal 0,5 Prozent Kunststoffe enthalten – ansonsten muss der Abfallbesitzer nachsortieren oder aber die Tonne wird stehengelassen. Für dich heißt das: Kunststoffprodukte dürfen nicht in den Biomüll geworfen werden, auch wenn diese als biologisch abbaubar beworben werden, wie etwa einige Kaffeekapseln.

Für Altkleider gilt seit 2025: Es ist nicht mehr erlaubt, diese im Restmüll zu entsorgen. Doch was ist mit deinem alten zerrissenen T-Shirt? Die Verbraucherzentrale rät dazu, stark verschmutzte oder kaputte Kleidung weiterhin im Restmüll zu entsorgen, da die Wiederaufbereitung von Textilien technisch nach wie vor schwierig sei.

Sperrmüll an einer Mauer auf dem Gehweg
© iStock.com/brebca

Geson­der­te Rege­lun­gen für Sperrmüll und Elektromüll

Wolltest du schon einmal eine alte Matratze loswerden? Dann weißt du, dass das nicht einfach so möglich ist. Denn Gegenstände, die nicht in eine normale Mülltonne oder in einen Container passen, sind Sperrmüll und müssen gesondert entsorgt werden.

Als Sperrmüll gelten beispielsweise:

  • Aus­ran­gier­te Möbel wie etwa Bett­ge­stel­le, Sofas, Kleiderschränke
  • Matratzen, Teppiche, Gardinenstangen
  • Fahrräder, Kin­der­wa­gen oder sperriges Kinderspielzeug
  • Ggf. alte Elek­tro­ge­rä­te wie Wasch­ma­schi­nen und Kühl­schrän­ke, wenn diese ander­wei­tig nicht entsorgt werden können (siehe weiter unten).

Für Sperrmüll gilt: Diesen musst du bei deiner Kommune anmelden und durch die zuständigen Entsorgungsbetriebe abholen lassen. Welche Regelungen hierbei gelten, entnimmst du dem Abfallkalender deiner Kommune.

Und was gilt für elektronische Altgeräte, sogenannten Elektroschrott? Dieser muss ebenfalls gesondert entsorgt werden, damit die enthaltenen Rohstoffe nicht verloren gehen und recycelt werden können.

Als Elektroschrott gelten beispielsweise:

  • Defekte kleinere Haus­halts­ge­rä­te wie etwa Bügel­eisen, Toaster, Fön, Wasserkocher
  • Defekte große Elek­tro­ge­rä­te wie Wasch­ma­schi­nen, Kühl­schrän­ke etc.
  • Aus­ran­gier­te Laptops, Drucker, Scanner, Fernseher, CD-Player
  • (Netz-)Kabel, Akku­la­de­ge­rä­te, Powerbanks
  • Alte Handys und Smartphones

Für Elektroschrott gilt: Dieser muss bei kommunalen Sammelstellen, also zum Beispiel bei Wertstoffhöfen, oder aber im Handel abgegeben werden. Was viele nicht wissen: Seit Juli 2022 sind Großhändler, die Elektrogeräte anbieten, dazu verpflichtet, Elektroschrott kostenlos zurücknehmen.

Gut zu wissen: Beim Neukauf von Großgeräten gilt eine kostenlose Rücknahme von Altgeräten. Lässt du dir also eine neue Waschmaschine liefern, muss der Händler deine alte Maschine mitnehmen.

Info

Kann man falsche Müll­tren­nung anzeigen?

Beobachtest du, wie jemand Sperrmüll, Sondermüll oder alten Elektroschrott einfach so am Wegesrand oder gar im Wald ablädt, solltest du dies in jedem Fall dem vor Ort zuständigen Ordnungsamt oder der Abfallbehörde deiner Stadt melden.

Solltest du deinen Nachbarn zum wiederholten Mal dabei erwischen, wie er Elektrogeräte in die Restmülltonne wirft, kannst du das ebenfalls anzeigen. Allerdings solltest du zunächst das Gespräch suchen – denn meist geschieht falsche Mülltrennung aus Unwissenheit.

Was gilt als Son­der­müll und wie wird er entsorgt?

Beim sogenannten Sondermüll geht es nicht etwa um Elektro- oder Sperrmüll, auch wenn die Begriffe oftmals synonym verwendet werden. Sondermüll sind Abfälle, die schädliche Inhaltsstoffe enthalten. Damit diese nicht in die Umwelt gelangen, darf Sondermüll nicht einfach im Restmüll entsorgt werden.

Als Sonderabfälle gelten zum Beispiel:

  • Rei­ni­gungs­mit­tel
  • nicht voll­stän­dig geleerte Spraydosen
  • Gar­ten­che­mi­ka­li­en mit Gefahrstoffsymbol
  • Reno­vie­rungs­ab­fäl­le wie z. B. Lacke
  • andere Produkte mit schäd­li­chen Inhalten, wie etwa Quecksilberthermometer

Für die Entsorgung dieser gesundheits- und umweltschädlichen Stoffe gilt, dass sie bei kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhof) abgegeben werden müssen. Allerdings nur in haushaltsüblichen Mengen.

Person entsorgt Batterien in dafür vorgesehenen Müll
© iStock.com/Amparo Garcia

Das gilt für Batterien, LEDs und andere Leuchtmittel

Ein paar alte Batterien oder LED-Leuchten: Die kann man fix in den Restmüll werfen, oder? Besser nicht – grundsätzlich sind alte Batterien Sondermüll, da die enthaltenen Elektrolyte wie z. B. Schwefelsäure gesundheits- und umweltschädlich sind. Aber extra zum Wertstoffhof fahren, um sie abzugeben? Das muss nicht sein.

Hier gilt bei der Entsorgung ähnliches wie beim Elektromüll: Der Handel ist verpflichtet, Altbatterien kostenlos zurückzunehmen. Meist findest du in Super- oder Drogeriemärkten extra dafür vorgesehene Rückgabestellen.

Gleiches gilt für ausgediente LED- und Energiesparlampen: Diese kannst du z. B. in Baumärkten oder Elektrofachgeschäften kostenlos zurückgeben. Auch Supermärkte, die LEDs verkaufen, sind verpflichtet, ausgediente Produkte zurückzunehmen.

Ansonsten gilt: Wenn du keine Möglichkeit hast, Batterien, LED- oder Leuchtstofflampen im Handel zurückzugeben, musst du sie zu einem Wertstoffhof bringen. Metalle, Glas und andere enthaltene Stoffe wie Quecksilber können so sicher gesammelt und recycelt werden.

Falsche Müll­tren­nung: Mit diesen Kon­se­quen­zen musst du rechnen

Falsche Mülltrennung stellt in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Erhobene Bußgelder variieren in der Höhe allerdings von Bundesland zu Bundesland. So kann das ordnungswidrige Wegschütten von Flüssigkeiten oder Verbrennen von größeren Gegenständen wie Waschmaschinen oder Heizkörpern z. B. in Bayern mit einer Geldbuße zwischen 160-500 Euro geahndet werden.

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Aber auch auf dem eigenen Grundstück kann falsche Mülltrennung Konsequenzen nach sich ziehen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Frankenthal zeigt. Die Hausbewohner eines Mietshauses klagten 2018 gegen ihren Vermieter: Dieser musste aufgrund falscher Mülltrennung der Mieter immer wieder den Müll kontrollieren und nachsortieren lassen.

Er legte die Kosten hierfür als Betriebskosten auf seine Mieter um. Die Gegenklage der Mieter wurde vom Amtsgericht jedoch abgelehnt, denn Vermieter sollen nicht für das pflichtwidrige Verhalten ihrer Mieter haften müssen, so das Gericht (AZ 3a C 288/18).

FAQ

  • Ist Müll­tren­nung Pflicht?

Ja, seit 2015 ist Mülltrennung in Deutschland Pflicht. Welcher Müll wie und wo entsorgt werden muss, regelt das sogenannte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

  • Was kommt in den Restmüll?

In den Restmüll gehören alle Abfälle, die nicht in der gelben Tonne, der Biotonne oder Papiertonne entsorgt werden dürfen – mit Ausnahme von Sonder-, Elektro- oder Sperrmüll. Beispiele für Restmüll sind etwa Asche, schmutziges Papier, Windeln, Katzenstreu oder zerbrochenes Glas.

  • Was kommt in den Biomüll?

In den Biomüll gehören alle organisch abbaubaren Stoffe, wie beispielsweise Essensreste (Bananenschalen, Kaffeepulver) und pflanzliches Material wie Pflanzenreste.

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