
6. September 2016, 9:50 Uhr
In der Natur möglich? Gartenabfälle entsorgen: Wo es erlaubt und verboten ist
Gartenabfälle zu entsorgen, ist in freier Natur nicht erlaubt. Lesen Sie, welche Möglichkeiten es stattdessen gibt und welche Bußgelder fällig werden können, wenn Sie Gartenabfälle im Wald entsorgen.
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Gartenabfälle entsorgen: Kompost oder kommunale Entsorgung
Wenn Sie die Hecke geschnitten oder den Rasen gemäht haben, stellt sich die Frage: Wohin mit den Abfällen? Die Gartenabfälle im Wald zu entsorgen oder anderweitig in der Natur auszuleeren, ist jedenfalls keine gute Idee. Auch wenn es sich dabei um verrottendes Material handelt, kann es die Umwelt schädigen. Es kann zu einer Überdüngung der Böden kommen, sodass der Nährstoffhaushalt gestört wird. Außerdem ist es möglich, dass nicht heimische Pflanzen in die Natur gelangen, sich ausbreiten und heimische Arten verdrängen, wenn Sie in der Natur Gartenabfälle entsorgen.
Dagegen ist es kein Problem, wenn Sie auf Ihrem Grundstück an geeigneter Stelle einen Komposthaufen anlegen und die kompostierten Abfälle als Dünger verwenden. Idealerweise legen Sie den Komposthaufen so an, dass er auch Ihren Nachbarn nicht stört. Außerdem können Sie die Gartenabfälle dem öffentlichen Entsorgungsträger übergeben. Das ist je nach Gemeinde zum Beispiel über eine spezielle Tonne oder per Transport auf den Wertstoffhof möglich.
Gartenabfälle im Wald entsorgen: Bußgeld möglich
Die Pflanzenabfallverordnungen der Bundesländer geben vor, wie Gartenabfälle zu entsorgen sind. Wer sich nicht daran hält und sie zum Beispiel im Wald oder in freier Natur ablädt, kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Die Höhe richtet sich nach der Menge der Abfälle und nach dem jeweiligen Bundesland. Meist wird für die Entsorgung einer kleinen Menge, zum Beispiel eines Eimers voller Gartenabfälle, eine Summe in zwei- bis dreistelliger Höhe fällig. Bei größeren Ladungen bis hin zur Lastwagenfuhre kann das Bußgeld entsprechend höher ausfallen. Bei besonders großen Mengen können sogar mehrere Tausend Euro zu zahlen sein.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.