Garten düngen: Rechtliches rund um Düngemittel singkham, Fotolia

1. März 2017, 10:38 Uhr

Rücksicht auf Nachbarn Garten düngen: Recht­li­ches rund um Düngemittel

Wer im Frühjahr seinen Garten düngen und den Pflanzen damit zu maximaler Wuchskraft verhelfen möchte, setzt entweder auf chemische Düngemittel oder auf Hausmittel wie Kuh- oder Pferdemist. Das gefällt jedoch nicht jedem Nachbarn. Lesen Sie, worauf Sie beim Düngen achten müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

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Garten düngen mit Mist: Was der Nachbar hinnehmen muss

Wenn Sie natürliche Düngemittel wie Mist verwenden, kann Ihr Nachbar sich zwar am Geruch stören, er kann jedoch nicht verlangen, dass Sie das Düngen grundsätzlich unterlassen. Sofern Sie den Naturdünger in Ihrem Garten fachgerecht ausbringen, sind Sie im Recht und der Nachbar muss etwaige, vorübergehende Geruchsbelästigungen hinnehmen. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (AZ 11 U 24/94). Auch chemische Düngemittel dürfen Sie grundsätzlich gemäß der Gebrauchsanweisung und der Sicherheitshinweise einsetzen, wenn Sie Ihren Garten düngen wollen.

Nur den eigenen Garten düngen

Für die meisten Hobbygärtner versteht sich dies von selbst – aber Sie sollten stets darauf achten, dass Sie Düngemittel, aber auch Pflanzenschutz- und weitere Hilfsmittel nur im eigenen Garten ausbringen. So verhindern Sie Belästigungen und vermeiden Streit mit den Nachbarn. In der Nähe des Gartenzauns müssen Sie besonders vorsichtig sein, damit nichts in fremde Gärten gelangt – auch nicht als Dunstwolke oder mit dem Fließwasser beim nächsten Regen. Entstehen im Nachbargarten Schäden oder unerwünschte Wirkungen durch Düngemittel, müssen Sie gegebenenfalls für den Schaden aufkommen. Entsprechend hat der Bundesgerichtshof entschieden (AZ V ZR 54/83).

Dün­ge­mit­tel und Unkraut­ver­nich­ter: Gesetz­li­che Regeln beachten

Nicht jedes chemische Mittel darf allerdings im Garten und am Haus eingesetzt werden. Für Düngemittel wie auch für Unkrautvernichter und Pflanzenschutzmittel gelten teils gesetzliche Einschränkungen oder Verbote. Maßgeblich sind dabei das Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) und die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (PflSchAnwV), die auch eine Liste verbotener Inhaltsstoffe enthält.

Grundsätzlich müssen Sie beim Einsatz chemischer Mittel auf versiegelten und gepflasterten Flächen besonders zurückhaltend sein. Viele Pflanzenschutz- und Düngemittel sind auf solchen Flächen sogar ausdrücklich verboten. Dort besteht eine erhöhte Gefahr, dass die Mittel nicht wie vorgesehen biologisch abgebaut werden, sondern in erhöhter Konzentration ins Grundwasser gelangen.

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