Feuerschale und offenes Feuer: Was ist im Garten erlaubt? ©istock.com/Anchiy

14. September 2021, 8:15 Uhr

Darf ich eigentlich? Feu­er­scha­le und offenes Feuer: Was ist im Garten erlaubt?

Ein offenes Lagerfeuer im Garten oder die Feuerschale abends zur Gartenparty mit Freunden: So gemütlich das auch ist – wenn sich Nachbarn über den Rauch ärgern, kann es zum Streit kommen. Einige Regeln sind rund ums Feuermachen im Garten zu beachten, damit alles sicher abläuft und Nachbarn nicht unangemessen belästigt werden.Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD

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Offenes Feuer im Garten: Die Regeln

Ein offenes Feuer ist potenziell gefährlich, denn auch ein kleines Lagerfeuer kann außer Kontrolle geraten – zum Beispiel bei starkem Wind oder zu trockenem Untergrund. Trotzdem ist es in der Regel erlaubt, im eigenen Garten Feuer zu machen, wenn die örtlich geltenden Vorgaben beachtet werden.

Gartenbesitzer tun daher gut daran, sich beim Ordnungsamt ihrer Stadt oder Gemeinde zu erkundigen, welche Voraussetzungen für ein Lagerfeuer erfüllt sein müssen. Mieter sollten sich in außerdem die Erlaubnis des Vermieters einholen.

Die genauen Vorschriften können je nach Bundesland und Gemeinde variieren. In der Regel muss bei offenem Feuer Folgendes beachtet werden:

  • Min­dest­ab­stand zu Gebäuden, Büschen und Bäumen (auch auf dem Nach­bar­grund­stück!), damit diese nicht durch Fun­ken­flug in Brand geraten können. Als Richtwert gelten min­des­tens zehn Meter. Örtliche Vorgaben können davon abweichen.
  • Jah­res­zeit und Wet­ter­la­ge: Im Sommer sind Feuer wegen der Tro­cken­heit oft grund­sätz­lich verboten. Gleiches kann zum Beispiel bei starkem Wind gelten.
  • (Bau-)Genehmigung: Die braucht man bei größeren, offenen Lager­feu­ern und bei Feu­er­stel­len ab einer gewissen Größe, häufig ab einem Meter Durchmesser.
  • Immis­si­ons­schutz: Über­mä­ßi­ge Rauch­ent­wick­lung ist zu vermeiden – zum Beispiel, indem nur trockenes, unbe­han­del­tes Holz verbrannt wird. Das Ver­bren­nen von Abfall und die Ver­wen­dung von Brand­be­schleu­ni­gern ist verboten.

Wer die örtlich geltenden Regeln missachtet, riskiert ein Bußgeld.

INFO

Gartenabfälle und Laub verbrennen: Nicht erlaubt

Auch wenn es angesichts der Massen von Laub und Strauchschnitt, die zuweilen anfallen, verlockend erscheint: Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden. Zwar sind sie organisch, verursachen aber durch ihre Feuchtigkeit meist starken Rauch. Besser ist es, sie zu schreddern und zu kompostieren oder als Mulch in den Beeten wiederzuverwenden. Ansonsten müssen sie beim örtlichen Wertstoffhof entsorgt werden, denn nach der Bioabfallverordnung (BioAbfV) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind sie grundsätzlich zu verwerten.

In manchen, vor allem ländlichen Gemeinden gibt es noch die “Brenntage”, an denen das Verbrennen von Gartenabfällen ausnahmsweise ausdrücklich gestattet ist. Was bei dir vor Ort gilt, erfährst du beim Ordnungsamt.

Wie ist die Rechts­la­ge bei der Feuerschale?

Die einen lieben sie, rauchgeplagte Nachbarn hassen sie: Feuerkörbe und Feuerschalen, die gern beim abendlichen Zusammensitzen auf der Terrasse zum Einsatz kommen.

Für ein Feuer in einer Feuerschale oder einem Feuerkorb mit einem Durchmesser bis zu einem Meter braucht man üblicherweise keine Genehmigung. Voraussetzung ist, dass keine Brandgefahr und keine übermäßige Rauchentwicklung entsteht.

  • Die Feu­er­scha­le sollte auf einem schwer ent­flamm­ba­ren Unter­grund stehen, etwa auf Steinplatten.
  • Zu verwenden sind geeignete Brenn­stof­fe, also: trockenes Holz in kleinen Stücken oder gepresste Holzbriketts.
  • Bei starkem Wind und Fun­ken­flug besser auf das Feuer verzichten.

Auch bei Feuerschalen ist der örtlich geltende Mindestabstand zu Gebäuden und zum Nachbargarten einzuhalten.

Auf dem Balkon einer Etagenwohnung stellt die Feuerschale ein großes Risiko dar, denn hier brennt über längere Zeit nah am Haus ein offenes Feuer. Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht, jedoch kann die Hausordnung die Nutzung einer Feuerschale untersagen. Es sollte auch der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden, denn das Feuer gefährdet potenziell sein Eigentum.

Die Feuerschale darf nie unbeaufsichtigt bleiben, es dürfen keine leicht brennbaren Gegenstände direkt daneben stehen und es sollte für den Notfall ein Feuerlöscher oder ein Eimer mit Wasser bereitstehen. Wenn trotzdem ein Brandschaden entsteht, kann der Verursacher dafür haftbar gemacht werden.

Wie ist eigentlich die Rechtslage beim Grillen auf dem Balkon? Mehr dazu erfährst du hier. >>

Freunde unterhalten sich, während sie um eine Feuerschale sitzen

© istock.com/monkeybusinessimages

Rauch­be­läs­ti­gung durch Feuer im Nach­bar­gar­ten: Was kann man tun?

Insbesondere beim Thema Rauch scheiden sich unter Nachbarn oft die Geister: Was ist noch hinnehmbar, was ist “übermäßige Rauchentwicklung”? Klar ist: Feuchtes oder lackiertes Holz oder andere Abfälle, die starken oder sogar giftigen Rauch verursachen, dürfen nicht verbrannt werden – weder im Lagerfeuer noch in der Feuerschale. Aber auch wenn hier alles korrekt ist, kann es Anwohnern auf die Nerven gehen, wenn sich fast jeden Abend Rauchgeruch über die Nachbarschaft legt.

Der erste Schritt sollte immer ein Gespräch mit den Nachbarn sein, in dem auf die Belästigung hingewiesen wird. Ergibt sich daraus keine zufriedenstellende Lösung, ist es in bestimmten Fällen möglich, zivilrechtliche Ansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geltend zu machen. Und zwar dann, wenn die Belästigung nach § 906 BGB “nicht nur unwesentlich” oder “nicht ortsüblich” ist. Dann muss sie nicht hingenommen werden. Mögliche Auflagen sind, dass die Feuerstelle verlegt wird oder dass weniger oft Feuer gemacht werden darf. Das ist im Einzelfall zu klären. Die Beratung durch einen Anwalt ist dabei zu empfehlen.

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