Kettensäge zersägt gefällten Baum ©Fotolia/vschlichting

4. Juni 2021, 9:00 Uhr

Darf ich eigentlich? Baum fällen auf dem eigenen Grund­stück: Baum­schutz­ver­ord­nung beachten

Die hohe Pappel im Garten wirft allmählich lange Schatten auf die Terrasse, die alte Eiche an der Grundstücksgrenze sorgt für Ärger mit dem Nachbarn? Insbesondere große Bäume können für Gartenbesitzer zum Problem werden. Sie einfach kurzerhand zu fällen, ist oft keine Option. Denn auch wenn es sich um dein Privatgrundstück handelt, kann dies verboten oder nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt sein. Mehr darüber erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.

Bei Streit am Gartenzaun machen wir uns für deine Rechte stark. >>

Gesetz­li­che Vorgaben zum Fällen von Bäumen: Baum­schutz­ver­ord­nung und Bundesnaturschutzgesetz

In vielen Städten und Gemeinden gelten sogenannte Baumschutzverordnungen oder Baumschutzsatzungen, die das Fällen oder Zurückschneiden von Gehölzen ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Alter verbieten oder genehmigungspflichtig machen. Die Inhalte dieser Satzungen gestalten die örtlichen Behörden selbst, daher sind Baumschutzverordnung bundesweit unterschiedlich. Die private Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD

In den meisten Fällen greifen die Regelungen ab bestimmten Stammumfängen oder Höhen. Häufig dürfen Bäume beispielsweise ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern (in einem Meter Höhe über dem Boden gemessen) nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Teilweise sind bestimmte Arten, zum Beispiel Obst- und Nadelbäume, vom Baumschutz ausgenommen. Auch kleine, noch junge Bäume können meist problemlos gefällt werden.

Unabhängig von der örtlichen Baumschutzverordnung muss bei der Beseitigung störender Bäume in jedem Fall das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beachtet werden. Das verbietet nämlich in § 39 das Fällen von Bäumen im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich. Hintergrund ist der Bestandsschutz von wild lebenden Tieren und Pflanzen. In den örtlichen Baumschutzverordnungen kann dieses Fällverbot noch verlängert werden. Frage also im Zweifelsfall lieber noch einmal bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach, bis wann du Bäume fällen darfst, die nicht unter die Baumschutzverordnung fallen.

Abgebrochener Baunstamm

©istock.com/aga7ta

Aus­nah­me­ge­neh­mi­gun­gen sind möglich – aber nur bei wichtigen Gründen

Gartenbesitzer, die entgegen der gesetzlichen Regelungen einen Baum auf ihrem Grundstück fällen möchten, benötigen dafür eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Diese wird allerdings nur erteilt, wenn wichtige Gründe für die Beseitigung des Problem-Baums vorliegen. Das kann der Fall sein, wenn er infolge eines Blitzeinschlags schwer beschädigt wurde oder krank und deshalb morsch ist.

Vereinfacht gesagt: Nur dann, wenn eine Gefährdung von einem Baum ausgeht, ist eine Ausnahmegenehmigung zum Fällen möglich. Ist dann schnelles Handeln erforderlich, solltest du dich an das Ordnungsamt wenden, um das weitere Vorgehen abzuklären. Wenn ein Baum seit vielen Jahren unbehelligt an der Grundstücksgrenze gewachsen ist, aber nun den neuen Nachbarn stört, ist das meist kein Grund für eine Ausnahmegenehmigung. Wirft dieser Baum allerdings sehr viel Laub, Zapfen etc. auf das Nachbargrundstück ab, kann dessen Besitzer möglicherweise eine Laubrente als Entschädigung fordern.

Apropos Nachbar: Wenn du einen Baum auf der Grundstücksgrenze entfernen willst, brauchst du dafür die Zustimmung des Anrainers.

Strafen bei wider­recht­li­chem Fällen eines Baumes

Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dich vor jeder geplanten Baumfällung bei den örtlichen Verwaltungsbehörden erkundigen, ob dies zulässig ist. Denn wenn du unerlaubt einen Baum beseitigst oder auch nur beschädigst, droht eine Strafe. Die Höhe hängt von der Schwere des Vergehens und den jeweiligen Landesregelungen ab. In einigen Bundesländern gehen die Ordnungsgelder bis in den fünfstelligen Bereich.

Was gilt bei Mehrfamilienhäusern?

Um einen Baum auf dem eigenen Privatgrundstück fällen zu dürfen, müssen oft einige Hürden überwunden werden. Noch ein wenig größer ist der Abstimmungsaufwand für Besitzer von Eigentumswohnungen. Selbst wenn sie ein Sondernutzungsrecht für den Garten haben, muss die Eigentümerversammlung in der Regel mehrheitlich zustimmen, wenn ein bestimmter Baum gefällt werden soll. Missachtest du das, können die Miteigentümer möglicherweise Schadensersatzansprüche an dich stellen.

Fazit
  • Das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz verbietet das Fällen von Bäumen grund­sätz­lich vom 1. März bis 30. September. Ausnahmen sind nur bei akuter Gefahr durch einen Baum möglich.
  • In vielen Kommunen gibt es Baum­schutz­ver­ord­nun­gen, die genaue Bedin­gun­gen und Fristen für das Fällen von Bäumen enthalten. Gar­ten­be­sit­zer sollten sich deshalb vorab unbedingt bei den örtlichen Behörden nach den Vor­schrif­ten erkun­di­gen und eine Geneh­mi­gung für ihr Vorhaben einholen.
  • Ins­be­son­de­re große und alte Bäume dürfen meist nicht gefällt werden, Obst- und teilweise auch Nadel­bäu­me sind davon oft ausgenommen.
  • Beim wider­recht­li­chen Fällen von Bäumen können hohe Geld­stra­fen fällig werden.
Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.