junges Paar spricht an der Wohnungstür mit älterer Nachbarin JackF, Fotolia

29. Juli 2015, 11:32 Uhr

Nachbarschaftsstreit Die vier ner­vigs­ten Arten von Nachbarn

Viele Parteien unter einem Dach bedeuten meist ebenso viele Meinungen, ebenso viele verschiedene Gewohnheiten und ebenso viel Lärm - das kann manchmal schwierig werden. Seinen Nachbarn kann sich niemand aussuchen. Manchmal können darunter auch ziemliche Nervensägen sein, doch wir verraten, wie und ob Sie sich gegen die Störenfriede zur Wehr setzen können. Und erkennen Sie Ihren Nachbarn in einem der folgenden vier Typen wieder?

Lassen Sie sich nicht Ärgern! Bei dicker Luft mit dem Nachbran sind wir an Ihrer Seite! >>

1. Die Nachbarn mit Schreikind

Das Paar eine Etage unter Ihnen hat ein Kind bekommen. Doch dass Babys nicht nur süß sind, haben die Eltern spätestens nach ein paar Tagen gemerkt – genau wie Sie. Denn seit der Kleine herausgefunden hat, dass Durchschlafen absolut nicht sein Ding ist, schreit er zu den unchristlichsten Uhrzeiten. Sie sind einfach machtlos gegen das Geschrei. „Unvermeidbares Kinder- und Babygeschrei stellt keine Lärmbelästigung dar und muss von den Nachbarn wohl oder übel hingenommen werden“, erklärt Marielle Eifler vom Mieterverein zu Hamburg. Also lautet die Devise leider abwarten, Tee trinken und nicht vergessen, dass wir alle einmal Kinder waren.

2. Die Nachbarn, die immer Party machen

Wer mit sehr geselligen Menschen unter einem Dach wohnt, dem graut es oft vor den Wochenenden. Obwohl, wenn es doch bloß nur das Wochenende wäre... Wer Partytiere als Nachbarn hat, muss jeden Tag mit wummernden Bässen und ohrenbetäubendem Geschrei rechnen. Der Zettel im Hausflur mit dem Hinweis „Es könnte heute etwas lauter werden“ ist für Sie jedoch ebenso wenig hilfreich wie der Zusatz „Gerne können Sie mit uns mitfeiern“. Aber auch ruhige Nachbarn haben Rechte: „Es gibt kein Recht auf Party in der eigenen Wohnung. Die Ruhezeiten gelten ebenso für Partys“, erzählt uns Marielle Eifler weiter.

Advocard-Wohnungsrechtsschutz

3. Die Nachbarn, die sich (zu oft) lieben

Liebe ist etwas Wunderbares. Verliebte möchten ihre Schmetterlinge im Bauch am liebsten mit der ganzen Welt teilen. Doch werden die Nachbarn gefragt? Nein! So werden Sie oft unfreiwillig stiller Mithörer, wenn Jauchzer, Schreie und Gestöhne durch die benachbarten Wände, Decken oder Fußböden dringen. Wenn Sie denken, es könnte nicht mehr schlimmer werden, rummst das Bett noch rhythmischer gegen die Wand. Da diese Art von Lärmbelästigung tatsächlich unzulässig ist, kann hier eine Wohnungs-Rechtsschutzversicherung helfen. „Legen Sie in jedem Fall ein Lärmprotokoll vor, wenn Sie vor Gericht ziehen. Sonst fehlen dem Richter schlicht und einfach handfeste Beweise“, weiß Eifler. Wenn alle Gespräche mit dem Nachbarn nichts ändern, dann kann ein Rechtsschutz hilfreich sein.

4. Der Nachbar, der immer und überall raucht

Sie sitzen entspannt auf Ihrem Balkon in der Sonne, genießen das schöne Wetter und atmen die frische Sommerluft ein... Doch die riecht verdächtig nach wenig sommerlichem Nikotin. Denn Ihre lieben Nachbarn rauchen mal wieder auf dem Balkon nebenan. Nicht nur, dass Sie nun schlechte Laune haben, Ihre frisch gewaschene Wäsche kann direkt noch eine Runde in der Waschmaschine drehen. Wenn Sie einen Hardcore-Qualmer als Nachbarn haben, kann es auch gerne mal vorkommen, dass der Rauch aus der Wohnung in das Treppenhaus gelüftet wird. "Während das Gequalme auf dem Balkon hingenommen werden muss, können Mieter gegen Geruchsbelästigung im Treppenhaus sehr wohl vorgehen", erklärt Marielle Eifler vom Mieterverein zu Hamburg.

Egal, wieviel Ärger Ihr Nachbar Ihnen macht, versuchen Sie zunächst immer mit ihm ins Gespräch zu kommen. Weisen Sie ihn auf sein Verhalten hin. Womöglich weiß er nichts von den hellhörigen Wänden des Hauses oder der Geruchsbelästigung durch sein Laster. Ist er weiterhin lernresistent, informieren Sie Ihren Vermieter. Denken Sie daran, dass Sie unter Umständen noch mehrere Jahre miteinander verbringen müssen. Für ein friedliches Miteinander sollten Sie erst im letzten Schritt rechtliche Schritte mit Hilfe eines Wohnungs-Rechtsschutzes einleiten.

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