Lärmbelästigung: Wann darf ich handeln? Nejron Photo, Fotolia

1. Oktober 2014, 10:01 Uhr

Rücksicht nehmen Lärm­be­läs­ti­gung: Wann darf ich handeln?

LärmbelästigungAdvocard-Wohnungsrechtsschutz ist einer der häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreit. Zwist kommt häufig deshalb zustande, weil die Meinungen über die ausgeübte und wahrgenommene Lautstärke oft stark auseinandergehen. Wenn die Nachbarn Ihrer Ansicht nach zu laut feiern, sollten Sie zunächst das sachliche Gespräch und eine für beide Parteien annehmbare Lösung suchen. Lassen sich die Probleme nicht ohne weiteres lösen, hilft eine Rechtsschutzversicherung in der Regel weiter.

Lärm­be­läs­ti­gung: Der recht­li­che Rahmen

Lärmbelästigung: Wenn die Party zu laut ist, dürfen Sie einschreiten.

Wenn die Party zu laut ist, dürfen Sie einschreiten.

Was tun, wenn ein lauter Nachbar zu laut feiert? Eine Frage, die sich viele Gestörte stellen und die nicht direkt mit einem Polizeieinsatz beantwortet werden sollte. Zunächst sei gesagt, dass in Deutschland die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt. Geräusche wie Musik oder lautes Gelächter auf dem Balkon dürfen dann in benachbarten Wohnungen nicht mehr stören. Für Feste von Nachbarn gelten die Regelungen des zivilen Nachbarschaftsrechts, wie die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg schreibt.

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Demnach können Lärmgeplagte sich theoretisch auf § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) berufen und bei einer „wesentlichen Beeinträchtigung“ (§ 906 BGB oder § 823 BGB) eine Unterlassung der jeweiligen Belästigung erwirken. Dies sollte jedoch keinesfalls der erste Schritt, sondern höchstens die letzte Möglichkeit sein. Im Sinne einer guten Nachbarschaft ist es ratsam, zunächst das konstruktive Gespräch zu suchen und einen Rechtsstreit zu vermeiden.

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