Ruhestörung: Dies sollten Sie über Ruhezeiten wissen ©istock.com/g-stockstudio

21. Mai 2021, 10:01 Uhr

Durchatmen Ruhe­stö­rung: Dies sollten Sie über Ruhe­zei­ten wissen

Wenn mehrere Parteien unter einem Dach zusammenleben, kann es schnell zu empfundener Ruhestörung und damit verbundenem Nachbarschaftsstreit kommen. Um dies zu vermeiden, legt jede Hausordnung Ruhezeiten fest, an die sich alle halten sollten. Auch gesetzliche Regelungen gibt es dazu. Besonders wichtig ist trotzdem die gegenseitige Rücksichtnahme.

Dein Nachbar hält nichts von Ruhezeiten? Hier gibt es rechtlichen Rat. >>

Ruhe­zei­ten in Wohnungen: Was steht im Gesetz?

Für Ruhezeiten in Wohnhäusern gibt es in Deutschland kein bundeseinheitliches Gesetz. Solche Zeiten ergeben sich aber aus den jeweiligen Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer, die für sogenannten “verhaltensbezogenen Lärm” zuständig sind – also auch für typischen Nachbarschaftslärm etwa durch tobende Kinder, laute Musik und die polternde Waschmaschine. Auch Kommunen dürfen entsprechende örtliche Lärmschutzregelungen erlassen.Alle Informationen zur Mietrechtsschutz von ADVOCARD

Die Landesgesetze definieren jeweils einen bestimmten Zeitraum als Nachtruhe. In den meisten Ländern gilt dies von 22 bis 6 Uhr. In dieser Zeit sollten alle Geräusche in Mehrfamilienhäusern auf Zimmerlautstärke reduziert werden.

Manchmal problematisch dabei: Der Begriff Zimmerlautstärke ist nicht eindeutig definiert und war daher schon häufig Thema bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Grundsätzlich kann man ihn so verstehen, dass Geräusche, die in den eigenen vier Wänden entstehen, außerhalb der Wohnung nicht beziehungsweise kaum zu hören sein sollten.

Die Mittagsruhe und die Sonn- und Feiertagsruhe sind gesetzlich nicht explizit geregelt. Bundesweit sind sie lediglich indirekt eingegrenzt – zum Beispiel, indem es in Wohngebieten verboten ist, laute Maschinen und Gartengeräte zu bestimmten Zeiten zu benutzen. Besondere örtliche Vorgaben zu Ruhezeiten sind darüber hinaus möglich.

Haus­ord­nung regelt konkrete Ruhe­zei­ten für das Mehrfamilienhaus

Üblicherweise ist in der Hausordnung festgehalten, welche Ruhezeiten in einem Mehrfamilienhaus konkret einzuhalten sind. Für Mietshäuser stellt meist die Hausverwaltung beziehungsweise der Eigentümer die entsprechenden Regeln auf, Eigentümergemeinschaften müssen sich untereinander auf eine Hausordnung verständigen.

Die Hausordnung darf die im Landesgesetz vorgegebenen nächtlichen Ruhezeiten etwas ausweiten, wenn sich der Zeitraum in üblichen Grenzen hält. Es darf zum Beispiel verfügt werden, dass die Nachtruhe schon um 21 Uhr beginnt und erst um 7 Uhr endet. Die Hausordnung kann auch für den Samstag und Sonntag besondere Ruhe-Vorgaben machen. Vor allem Vorschriften zur Sonn- und Feiertagsruhe sind üblich.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der sich oft in der Hausordnung findet, ist die Mittagsruhe. Üblich und zulässig sind Regelungen, wonach etwa zwischen 13 und 15 Uhr Zimmerlautstärke einzuhalten ist.

Die Hausordnung darf während der Ruhezeiten aber nicht alles verbieten. Ein generelles Verbot von nächtlichem Duschen oder Baden zum Beispiel geht in vielen Fällen zu weit.

Kind mahnt zur Ruhe

© Fotolia/underdogstudios

Rück­sicht­nah­me ist oberstes Gebot

Die Vorschriften sind das eine, die jeweiligen Eigenheiten der Hausbewohner das andere. Streit wegen der Ruhezeiten rührt oft daher, dass die Wahrnehmung unterschiedlich ist. Was für den einen noch ein normales Alltagsgeräusch ist, ist für den anderen bereits Lärm.

Der Bundesgerichtshof (BGH) betonte 1998: Geht es um die Frage, ob bestimmte festgelegte Ruhezeiten angemessen sind, ist immer der Einzelfall zu berücksichtigen. Dazu zählen in einem Mehrparteienhaus neben baulichen Gegebenheiten unter anderem auch die Zusammensetzung der Hausgemeinschaft (AZ V ZB 11–98). Familien mit kleinen Kindern möchten es abends und zur Mittagsschlafzeit ruhig haben, sind dafür aber oft schon frühmorgens aktiv. Ältere Bewohner sind meist ruhebedürftiger als jüngere.

All diese Bedürfnisse lassen sich durch die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten nur bedingt befriedigen. Und auch außerhalb der Ruhezeiten kann so manches Geräusch aus der Nachbarwohnung nerven. Umso wichtiger ist es, selbst Rücksicht auf die Bedürfnisse der anderen zu nehmen und einmalige Lärm-Ausrutscher der Nachbarn nicht überzubewerten.

Wenn sich deine Nachbarn nicht an die Ruhezeiten halten und du dich dadurch stark gestört fühlst, solltest du zunächst ein sachliches Gespräch mit ihnen suchen. Wenig hilfreich ist es, direkt mit einem Anwalt oder der Polizei zu drohen. Bitte deine Nachbarn zunächst freundlich darum, etwas leiser zu sein.

Nicht alle Nachbarn sind jedoch einsichtig. Kinderlärm, Hundegebell oder Musik: Wann müssen bestimmte Arten von Nachbarschaftslärm hingenommen werden und wie kannst du gegen dauerhafte Lärmbelästigung vorgehen? Das erfährst du auf unserer Themenseite.

Fazit
  • Ruhe­zei­ten in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern werden im Wesent­li­chen durch die Haus­ord­nung bestimmt, zum Beispiel die Mittags- und die Sonntagsruhe.
  • Per Lan­des­ge­setz sind in der Regel feste nächt­li­che Ruhe­zei­ten vor­ge­ge­ben. Die Haus­ord­nung kann diese über­neh­men, darf sie aber auch ausweiten.
  • Auch über die festen Ruhezeit-Vorgaben hinaus sollten alle Haus­be­woh­ner auf­ein­an­der Rücksicht nehmen und zunächst das sachliche Gespräch mit dem Nachbarn suchen, wenn dessen Geräusche sie stören.
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