junger Mann im Garten beim Umpflanzen michaeljung, Fotolia

25. März 2015, 10:36 Uhr

Ländersache Grenz­ab­stand beachten: Streit mit Nachbarn vermeiden

Wird der Grenzabstand zum Nachbargrundstück nicht eingehalten, ist ein Nachbarschaftsstreit oft die Folge. Wenn der Baum sein Laub auf Meiers Rasen wirft, die Hecke bei den Schmidts über die Grenze wuchert oder ein zu großer Strauch die Terrasse der Müllers beschattet, bedeutet dies oft Ärger. Daher sollten Sie den notwendigen Grenzabstand schon vor dem Pflanzen von Bäumen, Sträuchern und Co. beachten.

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Kom­pli­ziert: Grenz­ab­stand ist Ländersache

Bäume und Sträucher können im Laufe der Jahre große Ausmaße erreichen, die schon vor der Pflanzung bedacht werden sollten. Der Interessenkonflikt, der in der Praxis oft erst mit einem Gerichtsverfahren beendet wird: Der eine will sein Grundstück nach eigenen Wünschen gestalten, der andere fühlt sich durch die Bepflanzung auf dem Nachbargrundstück gestört oder eingeschränkt. Das Problem: Nur ein geringer Teil des Nachbarschaftsrechts wird im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt – das Thema Grenzabstand ist Ländersache, was das Ganze durchaus kompliziert macht.

Auskunft darüber, wie viel Abstand Sie beim Pflanzen des Apfelbaumes oder der Kirschlorbeer-Hecke zur Grundstücksgrenze einhalten müssen, können Ihnen die entsprechenden Ländergesetze, die Gemeindeverwaltung oder Behörden Ihres Bundeslandes geben.

Pflanze bestimmt Grenz­ab­stand zum Nachbargrundstück

Welcher Grenzabstand eingehalten werden muss, hängt im Wesentlichen von der Art der Pflanze ab, informiert das Gartenmagazin "Mein Schöner Garten". Die meisten Ländergesetze unterscheiden zwischen Hecken, Zier- und Nutzgehölzen. Für eine meterhoch wachsende Linde etwa gelten andere Pflanzabstände als für einen kleinen Strauch. In Nordrhein-Westfalen etwa müssen stark wachsende Bäume (außer Obstbäume) ganze vier Meter von der Grenze entfernt sein, stark wachsende Ziersträucher nur einen Meter.

Übrigens: Die meisten Messverfahren sehen vor, dass Bäume und Sträucher von der Mitte des Stammes beziehungsweise Strauches, wo er aus dem Boden tritt, bis zur Grenzlinie gemessen werden. Doch selbst hier gibt es länderspezifische Unterschiede.

Am besten besprechen Sie größere Pflanzvorhaben immer vorab mit Ihrem Nachbarn. Rücksichtnahme ist hier das A und O. Wenn dieser einverstanden ist, kann er Ihnen auch Unterschreitungen der Vorschriften genehmigen. Dies sollte jedoch zur Sicherheit schriftlich festgehalten werden, damit es Jahre später nicht doch noch mal zu Missverständnissen kommt, die in einen Rechtsstreit ausufern können.

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