Laubsauger im Herbst: Muss der Lärm ertragen werden? Jürgen Fälchle, Fotolia

24. September 2014, 10:28 Uhr

Viel Lärm um Laub Laub­sauger im Herbst: Muss der Lärm ertragen werden?

Es ist ein romantisches Bild, wenn die Bäume im Herbst ihre Blätter abwerfen. Alles andere als romantisch sind hingegen Laubsauger und Laubbläser, welche zur dieser Jahreszeit allgegenwärtig zu sein scheinen. Der durch die lauten Maschinen verursachte Lärm führt oft zu Streitigkeiten zwischen Anwohnern und Betreibern. Hier erfahren Sie mehr zu dem, was erlaubt ist und was nicht.

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Laub­sauger im Herbst: Recht­li­cher Rahmen

Wenn Sie morgens im Herbst aus dem Fenster schauen oder auf dem Weg zur Arbeit sind, sehen Sie sie: Männer in Overalls, die mit einem Laubsauger in der Hand durch Straßen und Parks wandern. Dabei verursachen die Geräte viel Lärm. Einige Laubbläser erreichen bis zu 115 Dezibel. Laut Umweltbundesamt kann es schon ab 85 Dezibel zu einer Schädigung des menschlichen Gehörs kommen. Während Ihr laubsaugender Nachbar oder der Stadtarbeiter einen Gehörschutz trägt, müssen Sie auf Ihrem Weg zur Arbeit oder zum Einkauf ohne diesen auskommen.

Bevor Sie nun Ihrem Impuls nachgeben und protestieren, sollten Sie die gesetzlichen Regelungen kennen: Laut Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, auch 32. Bundesimmisionsschutzverordnung (BImSchV) genannt, dürfen Laubbläser werktags nur von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr eingesetzt werden. Ansonsten gelten die Ruhezeiten. Sonn- und Feiertags müssen sie ruhen. Die Ausnahme bilden leise Geräte, die mit dem EG-Umweltzeichen gekennzeichnet sind. Diese dürfen werktags von 7 bis 20 Uhr benutzt werden. Beachten Sie, dass in den einzelnen Gemeinden und Städten Deutschlands unter Umständen weitere Einschränkungen oder Sondergenehmigungen gelten. Diese können Sie bei dem zuständigen Amt Ihres Wohnortes erfragen.

Dies können Sie als Anwohner tun

Ähnlich wie bei Baulärm: Wenn Sie sich als Anwohner von dem Lärm der Laubsauger im Herbst gestört fühlen, sollten Sie zunächst schauen, ob die Maschinen in den erlaubten Zeiten eingesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, können Sie den Betreiber des Laubbläsers darauf hinweisen. Die besten Erfolgsaussichten haben Sie, wenn Sie dabei sachlich und ruhig bleiben und Streit vermeiden.

Warum sich ein Wohnungsrechtsschutz auch für Sie lohnt, erfahren Sie hier! >>

Handelt es sich beispielsweise um Ihren Nachbarn, ist es möglich, dass dieser nicht über die erlaubten Zeiten informiert ist – klären Sie ihn freundlich auf. Sollte die Stadtreinigung einmal gegen die erlaubten Zeiten verstoßen, drohen Sie nicht direkt mit einem Anwalt, sondern melden Sie sich zunächst bei der zuständigen Stadtverwaltung. Sollten Sie mit Ihren Hinweisen jedoch auf taube Ohren stoßen, könnte eine gerichtliche Auseinandersetzung zukünftig für Ruhe sorgen.

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