Nachtruhe: Gesetzliche Regelungen und Ruhezeiten © iStock.com/Tero Vesalainen

7. Dezember 2023, 16:28 Uhr

Fake oder Fakt? Nachtruhe: Ab wann sie gilt und was du als Mieter wissen solltest

Lärm ist eine häufige Streitursache in Mietshäusern. Besonders wenn die Nachtruhe gestört wird, kann es Ärger zwischen den Mietparteien geben. Die Ruhezeiten werden zum Teil gesetzlich festgelegt, können sich aber auch in der Hausordnung finden. Was du zur Lärmbelästigung in der Nacht wissen solltest, erfährst du hier.

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Nachtruhe in Deutsch­land: Meist von 22 Uhr bis 6 Uhr

Was bedeutet Nachtruhe eigentlich? Mit Nachtruhe wird ein Zeitraum bezeichnet, in dem Ruhe und Stille gewährleistet sein sollen, damit erholsamer Schlaf möglich ist.

Unter der Woche gilt die Nachtruhe üblicherweise von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Dabei ist sie nicht konkret gesetzlich festgelegt, sondern wird in den meisten Bundesländern über das jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) geregelt. Städte und Gemeinden können allerdings auch eigene Verordnungen zu Ruhezeiten erlassen.

Regionale Abweichungen sind also möglich. In der Bayerischen Biergartenverordnung zum Beispiel beginnt die vorgeschriebene Nachtruhe erst um 23 Uhr. Gut zu wissen: Auch auf dem Campingplatz muss die Nachtruhe eingehalten werden, die üblicherweise in der Platzordnung festgelegt ist. Meist gilt sie von 22 Uhr bis 6 Uhr oder von 23 Uhr bis 7 Uhr.

Bist du dir unsicher, was bei dir im Mietshaus gilt, wirf am besten einen Blick in die Hausordnung. Dort sind in der Regel die im Haus geltenden Ruhezeiten vorgegeben.

Wichtig: Eine Missachtung der Nachtruhe zählt nach § 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) als Ordnungswidrigkeit und kann je nach Schwere mit einem hohen Bußgeld bestraft werden.

INFO

Das gilt zur Nachtruhe am Wochenende

Die Nachtruhe an Wochenenden und Feiertagen in Deutschland folgt dem gleichen zeitlichen Rahmen wie unter der Woche. Grundsätzlich beginnt die Nachtruhe am Samstag und Sonntag also um 22 Uhr abends und endet um 6 Uhr des Folgetags.

Allerdings gilt an Sonn- und Feiertagen neben der Nachtruhe auch ganztägig die Sonn- und Feiertagsruhe. In Deutschland ist der Sonntag als Ruhetag definiert, weshalb laute oder störende Aktivitäten, die die Ruhe beeinträchtigen könnten, vermieden werden sollten.

Dieser Lärm ist während der Nachtruhe zu unterlassen

Laute Geräusche sollten nachts nicht außerhalb der eigenen Wohnung zu hören sein. Dazu zählen beispielsweise folgende:

  • Laute Gespräche oder Streitigkeiten
  • Anhal­ten­des Hundegebell
  • Abspielen von lauter Musik oder Filmen
  • Bohren, Hämmern und weitere Handwerksgeräusche

Übrigens: Die Nachtruhe kann auch durch Licht gestört werden.Das Landgericht Wiesbaden verpflichtete den Nachbarn eines Klägers dazu, seine Außenlampe nachts abzuschalten, da diese ins Schlafzimmer des Klägers leuchte (AZ 10 S 46/01).

Sogar die Belästigung durch Kochgerüche kann die Nachtruhe stören und eine Mietminderung von zehn Prozent rechtfertigen, entschied das Amtsgericht Mitte Berlin (AZ 122 C 156/21).

© iStock.com/StefaNicolic

Nachtruhe im Mietshaus: Gegen­sei­ti­ge Rücksichtnahme

Die Nachtruhe spielt in Mietwohnungen und -häusern eine wichtige Rolle. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Doch was können Mieter tun, wenn ihre Nachbarn durch Lärmbelästigung die Nachtruhe verletzen?

Zunächst ist es ratsam, das direkte Gespräch und einen Kompromiss zu suchen. Schlägt das fehl, bietet sich bei kurzfristigen und akuten Störungen das Einschalten von Polizei oder Ordnungsamt an, um die Ruhe wiederherzustellen und die Situation zu entschärfen.

Wichtig zu wissen: Rufst du die Polizei, nutze dazu die direkte Telefonnummer deiner örtlichen Polizeidienststelle. Die 110 solltest du bei Ruhestörung nur anrufen, wenn der Lärm eine Gefahr für die Gesundheit darstellt oder er mit anderen Gefahren einhergeht.

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Diese Dezibel-Werte sind nachts erlaubt

Während der Nachtruhe dürfen – abhängig von der baulichen Nutzung des jeweiligen Gebiets – bestimmte Dezibel-Werte gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nicht überschritten werden. Während in reinen Wohngebieten ein nächtlicher Wert bis 35 Dezibel eingehalten werden muss, ist in Industriegebieten nachts ein Geräuschpegel von bis zu 70 Dezibel erlaubt.

Wichtig: Unabhängig von der Bebauung eines Gebietes, darf es in Notsituationen Ausnahmen geben, etwa bei einem Rettungseinsatz. Nötige Maßnahmen dürfen trotz Lärmentstehung durchgeführt werden.

Miet­min­de­rung bei Störung der Nachtruhe möglich

Wenn ein freundliches Gespräch mit dem Nachbarn keinen Erfolg hat, sollte bei anhaltenden Störungen ein Lärmprotokoll geführt werden, um die Häufigkeit und Dauer der Lärmbelästigung zu dokumentieren.

Alle Informationen zur Mietrechtsschutz von ADVOCARD

Unter Umständen hast du nämlich das Recht, wegen Störung der Nachtruhe die Miete zu mindern – lass dich hierzu aber besser anwaltlich beraten. Die mögliche Höhe der Minderung hängt dabei von der Intensität des Lärms ab.

Bitte deinen Vermieter schriftlich, im Rahmen einer festgelegten Frist mit dem Nachbarn zu sprechen und die regelmäßige Ruhestörung durch deinen Nachbarn zu beseitigen. Das Lärmprotokoll legst du in Kopie dem Schreiben bei. Teile dem Vermieter in diesem Schreiben außerdem mit, dass du beabsichtigst, die Miete um einen bestimmten Prozentsatz zu mindern.

Bleibt der Vermieter nach deiner Mängelanzeige untätig oder verläuft sein Gespräch mit deinen Nachbarn zunächst erfolglos, kannst du die Miete mindern. Gelingt es dem Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt, die Lärmbelästigung abschließend zu unterbinden, ist die Miete wieder in voller Höhe fällig.

INFO

Das gilt für Lärm von der Baustelle

Gemäß der aktuellen Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) dürfen zu folgenden Zeiten keine Geräte und Maschinen auf Baustellen betrieben werden:

  • sonntags und feiertags jeweils ganztägig
  • an Werktagen während der Nachtruhe zwischen 20 Uhr und 7 Uhr

Besonders laute Geräte dürfen auch werktags zwischen 7 Uhr und 9 Uhr, während der Mittagsruhe zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sowie abends von 17 Uhr bis 20 Uhr nicht genutzt werden.

© iStock.com/Vincent Scherer

Nachtruhe an Silvester: Gelo­cker­te Regeln

An Silvester gilt die Nachtruhe zwar im Grunde genauso wie während des restlichen Jahres, wird in der Praxis jedoch flexibler gehandhabt. Um den Jahreswechsel zu feiern, darf beispielsweise vom 31. Dezember ab 0 Uhr bis zum 1. Januar um 23:59 Uhr Silvesterfeuerwerk gezündet werden.

Rücksicht ist dennoch geboten: Lautstarke Partys und Feuerwerk bis in die frühen Morgenstunden können für Familien mit kleinen Kindern oder Haustieren belastend sein. Hier kann ein offenes Gespräch im Vorfeld sinnvoll sein, bei dem ein für beide Seiten annehmbarer Kompromiss geschlossen wird.

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