
16. Februar 2017, 9:12 Uhr
Nächtliche Ruhestörung Nachtruhe: Rechte und Pflichten von Mietern
Lärm ist eine häufige Streitursache in Mietshäusern. Besonders wenn die Nachtruhe gestört wird, gibt es oft Ärger zwischen den Parteien. Die Ruhezeiten werden zum Teil gesetzlich festgelegt, können sich aber auch in der Hausordnung finden.
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Nachtruhe gilt meist von 22 bis 6 Uhr
In einigen Bundesländern regelt das jeweilige Landesimmissionsschutzgesetz die Nachtruhe, außerdem können auch die Gemeinden Verordnungen zu Ruhezeiten erlassen. Meist soll es zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens still sein, damit die Menschen schlafen können. Das gilt sowohl für die Gastronomie als auch für Industrieanlagen oder Passanten auf der Straße. "Ruhe" bedeutet dabei, dass die Lautstärke gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz bestimmte Dezibel-Werte nicht überschreiten darf.
Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Werktag oder einen Sonntag handelt – die Nachtruhe gilt die ganze Woche über gleichermaßen. Am Sonntag ist darüber hinaus auch die allgemeine Sonntagsruhe zu beachten, die ganztägig gilt.
Abweichungen bei der Nachtruhe
Allerdings sind bei der Nachtruhe gewisse Abweichungen möglich. Zum Beispiel beginnt die vorgeschriebene Nachtruhe in der Bayerischen Biergartenverordnung erst um 23 Uhr. Auch in Notsituationen kann es Ausnahmen geben, und nötige Maßnahmen dürfen trotz entstehendem Lärm durchgeführt werden. In Mischgebieten, in denen sich neben Wohnungen auch Gewerbebetriebe – etwa Kneipen und Restaurants – finden, gilt die Nachtruhe in der Regel grundsätzlich meist auch von 22 bis 6 Uhr, allerdings sind dort etwas höhere Dezibel-Werte zulässig als in reinen Wohngebieten.
Hausordnung kann Ruhezeiten regeln
Neben den allgemeinen Bestimmungen kann aber auch die Hausordnung Vorgaben zur Nachtruhe enthalten, an die die Mieter sich halten müssen. In den jeweiligen Zeiträumen sollte Zimmerlautstärke herrschen. Andernfalls droht eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung durch den Vermieter. Wenn Nachbarn die Ruhezeiten ignorieren und wiederholt nachts laut sind, können Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Grundsätzlich ist es aber empfehlenswert, zuerst das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und sie um eine Veränderung zu bitten – so können Sie häufig Streit vermeiden. Übrigens: Das Geschrei eines Babys müssen Sie in der Nacht hinnehmen.
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