Was tun, wenn die Weihnachtsbeleuchtung der Nachbarn stört? © istock.com/zoff-photo

2. Dezember 2021, 9:30 Uhr

Durchatmen Was tun, wenn die Weih­nachts­be­leuch­tung der Nachbarn stört?

Auf dem Balkon blinken Lichterketten bis spät in die Nacht, im Vorgarten strahlt ein riesiger Rentierschlitten: Manche Weihnachtsfans freuen sich das ganze Jahr darauf, Haus und Garten festlich zu dekorieren. Wenn Nachbarn sich aber an der pompösen Weihnachtsbeleuchtung stören, weil sie ihnen nachts ins Schlafzimmerfenster leuchtet, ist die friedliche Adventsstimmung schnell dahin. Was ist noch erlaubt und wann können sich Nachbarn wegen Lichtbelästigung wehren?

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Weih­nachts­be­leuch­tung ist außen erlaubt – auch in Mietwohnungen

Grundsätzlich gilt Weihnachtsbeleuchtung als anerkannte Sitte. Das bedeutet: Die festliche Deko darf nicht verboten werden, solange sie in einem gewissen Rahmen bleibt. Und das gilt nicht nur auf dem eigenen Grund und Boden. Auch Mieter haben ein Recht darauf, ihre Wohnung und ihren Balkon in der Adventszeit zu schmücken und zu beleuchten.

So entschied etwa das Landgericht Berlin 2010 (AZ 65 390/09). Ein Vermieter wollte seinem Mieter kündigen, weil dieser außen am Mietshaus eine Lichterkette angebracht hatte. Das Gericht sah allerdings keinen ausreichenden Kündigungsgrund und entschied: Das Schmücken von Fenstern und Balkonen mit elektrischer Beleuchtung sei in der Adventszeit eine weitverbreitete Sitte, die nicht generell als Pflichtverletzung eines Mieters angesehen werden könne. Bei weihnachtlichem Leuchtschmuck kommt zugunsten von Mietern hinzu, dass er in der Regel nur für einige Wochen hängen bleibt, was Vermieter und auch Nachbarn gemeinhin tolerieren müssen.

Mieter dürfen grundsätzlich auch die Außenseite ihrer Wohnungstür saisonal dekorieren, wie das Landgericht Hamburg 2015 entschied (AZ 333 S 11/15). Wenn sie allerdings bauliche Veränderungen am Haus vornehmen, also etwa Türen anbohren oder die Befestigung für die Lichterketten in die Fassade dübeln müssen, muss der Vermieter vorher gefragt werden.

Blinkende und störende Weih­nachts­be­leuch­tung: Wann sich Nachbarn wehren können

Wenn die Weihnachtsbeleuchtung nicht wesentlich heller ist als die sonstige Beleuchtung in der Umgebung – etwa durch Straßenlaternen –, gilt sie gemäß § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als unwesentliche Beeinträchtigung, gegen die Nachbarn rechtlich nichts unternehmen können. Eine grundsätzliche Antwort auf die Frage, wie viel Weihnachtsbeleuchtung denn nun erlaubt ist, gibt es aber nicht. Hier sind zum Beispiel örtliche Immissionsgrenzwerte zu beachten, es kommt aber auch auf den Einzelfall an.

So kann es zum Beispiel sein, dass sich ein Nachbar an stark blinkender Weihnachtsbeleuchtung stört, wenn sie direkt in Sichtweite vor seinem Fenster angebracht ist und er deswegen abends sein Fernsehprogramm nicht genießen kann. Oder dass die Lichter aufgrund ihrer Intensität eine ernsthafte Beeinträchtigung darstellen – beispielsweise, wenn sie nachts beim Schlafen stören. Bei derart starken Lichtimmissionen (zuweilen ist auch von “Lichtbelästigung” die Rede) können Nachbarn gemäß § 1004 BGB verlangen, dass die Beleuchtung zumindest zu bestimmten Zeiten abgestellt wird. Ruhestörung müssen sie sich nicht gefallen lassen. Sie sind auch auch nicht in der Pflicht, lichtundurchlässige Jalousien oder Vorhänge anzubringen, um sich selbst zu schützen.

Aus Rücksicht auf andere sollte Weihnachtsbeleuchtung daher grundsätzlich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr abgeschaltet werden. Insbesondere dann, wenn zusätzlich zur Beleuchtung noch Geräusche von der Deko ausgehen, müssen die vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten werden.

Zuerst mit den Nachbarn reden, dann den Ein­zel­fall prüfen lassen

Wenn du dich durch leuchtende Deko deiner Nachbarn gestört fühlst, solltest du im Interesse der guten Nachbarschaft zunächst ein sachliches Gespräch suchen. Womöglich ist den Nachbarn gar nicht bewusst, dass die Beleuchtung eine Beeinträchtigung für dich darstellt. Weise sie freundlich darauf hin, anstatt mit der Polizei oder mit rechtlichen Schritten zu drohen.

Zeigen sich die Nachbarn allerdings uneinsichtig, dann solltest du dir juristischen Rat holen und die Angelegenheit von einer Fachperson einschätzen lassen. Denn: Ob eine ernsthafte Beeinträchtigung vorliegt, gegen die du rechtliche Ansprüche geltend machen kannst, ist immer eine Einzelfallentscheidung.

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