Zwei Reihen weiße Briefkästen © iStock.com/germi_p

18. Juni 2025, 11:16 Uhr

Durchatmen Haus­ord­nung im Miet­ver­trag: Die gesetz­li­chen Regelungen

Egal ob es ums Treppenhausputzen, das Grillen im Garten oder den Kinderwagen im Hausflur geht – wenn viele Menschen unter einem Dach wohnen, sind klare Regeln unerlässlich. Genau dafür gibt es die Hausordnung: Sie soll Mietern dabei helfen, das tägliche Miteinander im Haus fair und reibungslos zu gestalten.

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Was ist eine Haus­ord­nung und wozu dient sie?

Die Hausordnung sorgt in Mehrfamilienhäusern für ein geordnetes Miteinander unter Nachbarn. Sie legt fest, wie Gemeinschaftsflächen genutzt werden dürfen, wann Ruhezeiten gelten und wer welche Pflichten übernimmt.

Typische Inhalte sind etwa Reinigungspläne fürs Treppenhaus, Hinweise zur Mülltrennung oder Vorschriften zur Nutzung von Waschküche, Fahrradkeller und Garten. Auch Themen wie Tierhaltung, das Abstellen von Gegenständen im Hausflur oder das Musizieren in der Wohnung können geregelt werden.

Eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Hausordnung besteht nicht. Wichtig ist: Sie ergänzt das Mietrecht – ersetzt es aber nicht. Sie darf also keine Regelungen enthalten, die im Widerspruch zu geltendem Recht stehen. Gibt es keine Hausordnung, gelten die allgemeinen Vorschriften des Mietrechts und das Rücksichtnahmegebot aus §§ 906 und 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Info

Ist die Haus­ord­nung an eine bestimmte Form gebunden?

In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) wird die Hausordnung meist gemeinschaftlich beschlossen und als Aushang veröffentlicht. Aber sie ist für Mieter nur rechtlich verpflichtend, wenn sie Teil des Mietvertrags ist – also entweder direkt im Vertrag steht oder ihm als Anhang beiliegt.

Wurde das versäumt, kann es passieren, dass Mieter formal nicht zur Treppenhausreinigung verpflichtet sind – obwohl die WEG das eigentlich so beschlossen hat. Dann muss der Eigentümer selbst für die Erfüllung sorgen.

Ruhe­zei­ten und Lärm­schutz: Was erlaubt ist – und was nicht

Der Nachbar feiert oft lautstark bis spät in die Nacht und hält die Nachbarn vom Schlafen ab? Eine solche Ruhestörung ist unzulässig, weil er gesetzliche Ruhezeiten einhalten muss. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr herrscht Nachtruhe – das ist in fast allen Bundesländern gesetzlich verbindlich.

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Einige Gemeinden schreiben zusätzlich eine Mittagsruhe (meist von 13 bis 15 Uhr) vor. Wo das nicht der Fall ist, kann ersatzweise die Hausordnung Ruhe zur Mittagszeit diktieren. Sonn- und feiertags gilt die Ruhezeit für jeweils 24 Stunden. In der Hausordnung dürfen aber auch davon abweichende Ruhezeiten festgelegt werden. Allerdings nur im jeweils vorgegebenen gesetzlichen Rahmen.

So darf die Hausordnung zu diesen Zeiten etwa das Spielen von Instrumenten untersagen oder Zimmerlautstärke fordern. Sie darf aber nicht so weit gehen, dass normale Alltagsgeräusche (wie Duschen, Wäschewaschen oder Kinderlärm) verboten werden.

Sicher­heit im Trep­pen­haus: Das regelt die Hausordnung

Die Nachbarn aus dem 4. Stock stellen ihren Kinderwagen immer in den Flur im Erdgeschoss, statt ihn in die Wohnung zu bringen? Diesem Verhalten darf eine Hausordnung für Mieter den Riegel vorschieben. Und zwar dann, wenn der Kinderwagen die Sicherheit der Hausbewohner gefährdet. Schließlich könnte er bei einem Brand einen Fluchtweg versperren.

Das Treppenhaus muss generell frei von behindernden Gegenständen und Stolperfallen sein. Deshalb haben auch Fahrräder, Rollstühle und Schuhe dort nichts zu suchen. Das sollte in der Hausordnung klar geregelt sein. Ebenso wie weitere wichtige Sicherheitsaspekte:

  • Türen sind stets geschlos­sen zu halten.
  • Rauchen in Trep­pen­haus, Aufzug und Gemein­schafts­kel­ler ist verboten.
Aufsicht auf eine Frau, die eine Treppe in einem Treppenhaus wischt
© iStock.com/AndreyPopov

Die Haus­ord­nung als Grundlage für Ordnung und Sauberkeit

Die Sauberkeit in gemeinschaftlich genutzten Bereichen des Gebäudes wird oft über die Hausordnung geregelt. Dort legen Vermieter oder Hausverwaltung beispielsweise fest, dass Treppenhaus, Flure und Kellerzugänge von den Bewohnern gereinigt werden müssen, etwa im wöchentlichen Wechsel.

Auch die korrekte Entsorgung des Abfalls und gegebenenfalls die Einhaltung der Mülltrennung sollten Bestandteil der Hausordnung sein. Und falls kein externer Dienstleister oder ein Hausmeister im Winter den Eingangsbereich von Schnee und Eis freihält, kann diese Aufgabe den Mietern zufallen. Dazu muss die Räum- und Streupflicht ebenfalls in der Hausordnung stehen.

Nutzung der Gemeinschaftsflächen

Der Fahrradkeller ist immer vollgestellt – aber nicht nur mit Drahteseln. Denn zusätzlich lagert der eine Nachbar dort seinen sperrigen Fahrradanhänger, der andere Brennholz.

Ob Waschküche, Trockenraum oder eben der Fahrradkeller – viele Flächen in einem Mehrfamilienhaus werden gemeinschaftlich genutzt. Um Streit unter den Mietern oder mit dem Vermieter zu vermeiden, klärt die Hausordnung oft auch die Nutzungszeiten oder Nutzungsart solcher Räume.

Fleisch brutzelt und qualmt auf einem Grillrost
© iStock.com/Anchiy

Haus­ord­nung im Sommer: Was bei Grill, Plansch­be­cken und Kin­der­spie­len gilt

Grillen auf dem Balkon oder im Gemeinschaftsgarten ist ein Dauerbrenner bei Ärger in Mehrfamilienhäusern. Das lässt sich mit einem passenden Eintrag in der Hausordnung vermeiden. Der Vermieter kann beispielsweise festlegen, dass Grillen mit Holzkohle generell nicht gestattet ist. Ein Grillverbot auf den Balkons aus Sicherheitsgründen ist ebenfalls möglich.

Auch ob im Sommer Planschbecken aufgebaut werden dürfen oder der Rasen gemäht werden muss, sind häufig Punkte, die in Hausordnungen geregelt werden.

Info

Unzu­läs­si­ge Regeln in Hausordnungen

Nicht in der Hausordnung erlaubt sind Vorschriften, die unzulässig in die Grundrechte eingreifen, wie etwa:

  • Gene­rel­les Musizierverbot
  • Verbot nach 22 Uhr zu duschen oder Wäsche zu waschen
  • Besuchs- oder Übernachtungsverbote
  • Pauschale Tier­hal­tungs­ver­bo­te ohne Einzelfallprüfung
  • Ein­schrän­kun­gen bei der Raum­tem­pe­ra­tur oder dem Wäsche­trock­nen in der Wohnung

Die Faustregel lautet: Was deinen Alltag unverhältnismäßig einschränkt, ist meist unzulässig.

Mieter halten sich nicht an die Haus­ord­nung: Was passiert bei Verstößen?

Wer gegen eine im Mietvertrag festgelegte Hausordnung verstößt, riskiert ernste Konsequenzen: von der Abmahnung bis zur Kündigung bei wiederholtem Fehlverhalten. Oft beginnen solche Konflikte mit alltäglichen Ärgernissen, die sich leicht vermeiden ließen.

Solche Nachbarschaftskonflikte entstehen oft aus Unkenntnis oder Missverständnissen – und eskalieren dann, wenn keine klare Kommunikation erfolgt. Probleme frühzeitig und sachlich ansprechen kann die Situation entschärfen. Bist du unsicher, ob eine Regel zulässig ist, dann hilft vielleicht ein Gespräch mit dem Mieterverein – oder du holst dir rechtlichen Beistand. Auch eine Mediation kann hilfreich sein.

FAQ

  • Was ist eine Hausordnung?

Eine Hausordnung ist ein Regelwerk, das das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus organisiert – etwa zu Ruhezeiten, Reinigung oder Nutzung von Gemeinschaftsflächen.

  • Warum gibt es eine Hausordnung?

Eine Hausordnung soll helfen, Konflikte zu vermeiden und ein rücksichtsvolles Miteinander im Haus sicherzustellen.

  • Was gilt, wenn es keine Haus­ord­nung gibt?

Wenn es keine Hausordnung gibt, gelten die allgemeinen Vorschriften des Mietrechts und das Rücksichtnahmegebot.

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