Mietvertrag kündigen: Das solltest du beachten © iStock.com/lucigerma

17. März 2022, 11:00 Uhr

So geht’s richtig Miet­ver­trag kündigen: Das solltest du beachten

Du hast eine neue Wohnung ergattert, endlich! Jetzt brauchst du nur noch die alte Wohnung zu kündigen. Aber was gehört ins Kündigungsschreiben und welche Fristen musst du einhalten? Alles, was für die Mietkündigung wichtig ist, erfährst du in unserem Ratgeber.

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Woh­nungs­kün­di­gung: 3 Monate Kün­di­gungs­frist beachten

In der Regel beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 573c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 3 Monate. Diese Frist bleibt für Mieter stets gleich. Bei einer Kündigung durch den Vermieter verlängert sich diese um jeweils 3 Monate, wenn der Mieter 5 Jahre oder sogar 8 Jahre in der betreffenden Wohnung gewohnt hat (§ 573c Abs. 1 BGB).

Die dreimonatige Kündigungsfrist gilt allerdings nicht taggenau. Als Mieter hast du bis zum dritten Werktag eines Monats Zeit, deine Wohnung bis zum Ende des übernächsten Monats zu kündigen. Wenn du deine Wohnung also zum 31. Juli kündigen möchtest, genügt es, wenn deine Kündigung am 3. Mai bei deinem Vermieter eingeht. Du solltest deine Kündigung jedoch besser etwas früher senden, um auf der sicheren Seite zu sein.

Gut zu wissen: Ist der dritte Tag eines Monats ein Sonn- oder Feiertag, zählt dieser nicht mit. In diesem Fall müsste deine Kündigung erst am vierten Kalendertag des Monats eingereicht werden, sofern dies ein Werktag ist. Samstage zählen hierbei als Werktage. Sollte der dritte Kalendertag des Monats ein Sonntag und der vierte Kalendertag ein Feiertag sein, reicht es demnach sogar, wenn deinem Vermieter die Kündigung am fünften Kalendertag vorliegt.

Woh­nungs­kün­di­gung per Mail unwirksam

Du willst Zeit sparen und sendest deine Mietvertragskündigung kurzerhand per E-Mail an deinen Vermieter? Das ist keine gute Idee, denn eine Kündigung der Wohnung muss immer schriftlich erfolgen. Am besten verschickst du das Dokument per Einschreiben-Einwurf oder Einschreiben mit Rückschein. Somit kannst du genau nachverfolgen, ob deine Sendung fristgerecht bei deinem Vermieter eingegangen ist.

Noch besser ist es, wenn du die Wohnungskündigung persönlich bei deinem Vermieter abgibst und diese gegebenenfalls sofort unterzeichnen lässt.

Kalenderblatt. Eine rote Reißzwecke steckt auf der Zahl 31.
© iStock.com/Zmaj88

Muster Miet­ver­trags­kün­di­gung: Das gehört ins Kündigungsschreiben

Ein Kündigungsschreiben für einen Mietvertrag kann formlos ergehen. Das heißt, dass es keine exakte Vorgabe gibt, nach der das Schreiben zu formulieren ist. Es müssen jedoch unbedingt folgende Dinge enthalten sein:

  • eine eindeutig for­mu­lier­te Kündigung der Mietsache
  • genaue Angaben zur Adresse der Mietwohnung
  • das Datum, zu dem du die Wohnung kündigst
  • das Datum des Schrei­bens und deine Unter­schrift

Gut zu wissen: Du bist als Mieter nicht verpflichtet, einen Grund für deine Wohnungskündigung anzugeben. Es ist völlig unerheblich, ob du aus beruflichen oder privaten Gründen umziehst: Du bist deinem Vermieter keine Rechenschaft schuldig.

Vorlage Kün­di­gungs­schrei­ben: Einfache For­mu­lie­rung reicht aus

Du kannst dein Kündigungsschreiben nach folgender Vorlage formulieren:

„Sehr geehrter Herr/Frau (Name Vermieter),

hiermit kündige ich das zwischen uns am (Datum der Vertragsunterzeichnung) geschlossene und am (Beginn der Mietlaufzeit) begonnene Mietverhältnis für die Wohnung (vollständige Adresse der Wohnung, optional: Stockwerk, links/rechts) ordentlich und fristgerecht zum (Datum Ende Mietvertrag).

Mit freundlichen Grüßen

(dein Name)

Wichtig: Lass dir in jedem Fall eine Kündigungsbestätigung des Vermieters per Post zusenden. Nur so kannst du im Zweifelsfall nachweisen, dass der Vermieter deine Kündigung auch zur Kenntnis genommen hat. Am besten forderst du den Vermieter im Kündigungsschreiben dazu auf, dir baldig eine schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen.

Miet­ver­trag fristlos kündigen: Nur mit aus­führ­li­cher Begründung

In einigen Fällen wollen Mieter ein Mietverhältnis vorzeitig beenden. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Kannst du deine Wohnung etwa wegen starker Feuchtigkeit, Heizungsausfall oder Ungeziefer über einen längeren Zeitraum nicht mehr vertragsgemäß nutzen, berechtigt dich das zur fristlosen Kündigung deines Mietvertrags.

Gleiches gilt, wenn das Verhalten deines Vermieters ein Mietverhältnis unzumutbar macht, etwa wenn er dich beleidigt, handgreiflich wird oder dich bei der Abrechnung der Nebenkosten arglistig täuscht.

Bei einer fristlosen Kündigung gilt:

  • Du musst den Vermieter zunächst abmahnen und ihm eine Frist zur Behebung des Mangels setzen.
  • Das Kün­di­gungs­schrei­ben muss eine aus­führ­li­che Begrün­dung enthalten.

Wenn du wegen eines eklatanten Mangels deiner Wohnung fristlos kündigen möchtest, solltest du diesen also detailliert beschreiben. Reagiert dein Vermieter nicht auf eine Abmahnung oder lässt er die ihm gesetzte Frist tatenlos verstreichen, kannst du den Mietvertrag fristlos kündigen. Dies gilt ebenso, wenn von vornherein klar war, dass der Vermieter den Schaden nicht hätte beheben können.

Handwerker mit Atemschutz betrachtet Schimmel an einer Wand.
© iStock.com/Epiximages

Son­der­kün­di­gungs­recht verkürzt Kündigungsfrist

Das Sonderkündigungsrecht räumt dir als Mieter eine verkürzte Kündigungsfrist ein. Allerdings muss hierfür eine untypische, für dich unvorhersehbare Situation zur Kündigung führen – ein neuer Job in einer anderen Stadt zählt beispielsweise nicht dazu.

Von einem Sonderkündigungsrecht kannst du in folgenden Fällen Gebrauch machen:

  • bei der Sanierung des Wohn­ge­bäu­des oder deiner Wohnung.
  • bei einer damit zusam­men­hän­gen­den oder sonstigen Miet­erhö­hung.
  • wenn dein Vermieter dir eine Unter­ver­mie­tung verbietet.
  • wenn der Mieter verstirbt und die Erben ihr Son­der­kün­di­gungs­recht ausüben.

Sollte eine umfangreiche Modernisierung im Wohngebäude oder deiner Wohnung anfallen, muss dein Vermieter das drei Monate vor Beginn der Arbeiten schriftlich ankündigen. Du hast dann einige Wochen Zeit, um dich für eine Wohnungskündigung zu entscheiden. Da du hier von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, brauchst du nicht drei Monate vor dem Beginn der Arbeiten zu kündigen.

Wenn beispielsweise am 1. August Baumaßnahmen beginnen sollen, muss dein Vermieter in der Regel spätestens am 1. Mai alle Bewohner darüber informieren. Als Mieter kannst du dann bis zum 30. Juni warten, um das Mietverhältnis mithilfe des Sonderkündigungsrechts zum 31. Juli zu kündigen. Deine Kündigungsfrist verkürzt sich in diesem Fall also auf einen Monat.

Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht kannst du nur ausüben, wenn du in einem unbefristeten Mietverhältnis wohnst.

Wenn dein Vermieter deine Kündigung ignoriert oder nicht akzeptieren will, solltest du dir rechtlichen Beistand holen.

FAZIT
  • Die gesetz­li­che Kün­di­gungs­frist bei Miet­ver­trä­gen beträgt 3 Monate.
  • Eine Woh­nungs­kün­di­gung muss bis zum Werktag eines Monats zum Ende des über­nächs­ten Monats erfolgen.
  • Eine Woh­nungs­kün­di­gung muss immer schrift­lich ein­ge­reicht werden.
  • Bei einer Kündigung durch den Vermieter ver­län­gert sich die Frist um jeweils 3 Monate, wenn das Miet­ver­hält­nis seit 5 Jahren bzw. 8 Jahren besteht.
  • Eine fristlose Kündigung muss detail­liert begründet werden und kann die Kün­di­gungs­frist verkürzen.
  • Ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht nur bei unty­pi­schen, unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis­sen.
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