Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer zahlt wann? marog pixcells, Fotolia

15. Februar 2019, 10:50 Uhr

Durchatmen Was­ser­scha­den in der Miet­woh­nung: Wer zahlt wann?

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung ist schnell passiert: ein Wasserrohrbruch, eine undichte Waschmaschine oder eine leckende Heizung beim Nachbarn von oben und schon ist im Wohnzimmer Land unter. Wer dann den Schaden bezahlt, hängt von vielen Faktoren ab.

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Was­ser­scha­den: Welche Ver­si­che­rung zuständig?

  • Welche Ver­si­che­rung zuständig ist, ent­schei­den vor allem die Antworten auf folgende Fragen. Wie ist der Was­ser­scha­den ent­stan­den? Wer hat ihn ver­ur­sacht? Oft sind bei einem Vorfall sogar mehrere Ver­si­che­run­gen invol­viert, denn so teilt sich das Ganze auf:
  • Schäden am eigenen, beweg­li­chen Hausrat (Möbel, Kleidung, Elek­tro­nik et cetera.) übernimmt die Hausratversicherung.
  • Schäden an der eigenen Immobilie trägt die Gebäudeversicherung.
  • Schäden an fremden Gebäuden und Gegen­stän­den laufen über die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Verursachers.
  • Schäden durch Wetter (zum Beispiel Hoch­was­ser, Lawinen oder Stark­re­gen) deckt eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung ab.

Ganz wichtig dabei: Die Hausratversicherung springt üblicherweise nur ein, wenn Leitungswasser unplanmäßig irgendwo austritt. In Mietwohnungen ist das bei den allermeisten Wasserschäden der Fall. Defekte in folgenden Bereichen sind deshalb normalerweise abgedeckt:

  • Trink­was­ser­lei­tun­gen
  • Abwas­ser­roh­re
  • Was­ser­lei­tun­gen innerhalb von Gebäuden
  • Was­ser­zu­lauf zu Spül­ma­schi­nen und Waschmaschinen
  • Kli­ma­an­la­gen
  • Wär­me­pum­pen­hei­zun­gen
  • Solar­hei­zun­gen
  • Sprinkler und Berieselungsanlagen

Für welche Was­ser­schä­den zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht?

Ob im Eigenheim oder in der Mietwohnung – für folgende Wasserschäden ist die Hausratversicherung in der Regel nicht zuständig:

Durchnässungsschäden – zum Beispiel, wenn du bei Unwetter das Fenster offen gelassen hast und nun deine Couch durchgeweicht ist.
Rückstau aus der Kanalisation – zum Beispiel, wenn durch eine Kanalverstopfung das Wasser aus den Abflüssen hochkommt.
Reinigungswasser – zum Beispiel, wenn dir beim Wischen der volle Eimer umkippt und den guten Teppich ruiniert.
Grundwasser – zum Beispiel, wenn von unten Wasser in den Keller drückt und dort Hab und Gut beschädigt.
Ein Sonderfall sind Aquarien und Wasserbetten: Manche Versicherungspolicen decken sie als Ursache für Wasserschäden mit ab. Das ist aber eher die Ausnahme.

Wenn klar ist, dass du den Wasserschaden selbst verschuldet hast, kann es sein, dass deine Hausratversicherung dir die Schäden nicht ersetzt. Hast du zum Beispiel in deiner Mietwohnung die Badewanne überlaufen lassen, musst du nicht nur für deinen eigenen Wasserschaden geradestehen, sondern auch für jenen, den du damit womöglich bei deinen Nachbarn verursacht hast. Es sei denn, du hast eine Privathaftpflichtversicherung: Die übernimmt dann wenigstens die Schäden am fremden Eigentum.

Wasserschaden in der Mietwohnung: Wer zahlt wann?

Robert Kneschke, Fotolia

Was­ser­scha­den beim Nachbarn: Wer zahlt – ich, der Nachbar oder der Vermieter?

Dem Nachbarn über dir ist die Waschmaschine leckgeschlagen. Das legen deine tropfende Zimmerdecke und die sich feucht kräuselnden Tapeten nahe. Das ist sehr ärgerlich, weil du gerade frisch renoviert hattest. Wer zahlt jetzt für den Wasserschaden?

Bei Schäden an der Wohnung selbst, musst du dich immer an den Vermieter wenden. Denn: Nur zu ihm stehst du in einem Vertragsverhältnis. Ihm gegenüber kannst du nach dem Wasserschaden Ansprüche geltend machen, wenn deine Wohnung nicht mehr in dem Zustand ist, den dir der Mietvertrag zusichert. In dem Fall hast du einen Mängelbeseitigungsanspruch.

Ob der Vermieter oder der Nachbar schuld an dem Malheur ist, spielt zunächst keine Rolle. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass deine Mietwohnung wieder in Ordnung kommt. Das bezahlt in der Regel seine Gebäudeversicherung. Wenn nicht, kann er eventuell seinerseits Schadenersatzansprüche gegen deinen Nachbarn geltend machen.

Diese Regelung gilt für alle Gegenstände, die fest mit der Mietwohnung verbunden sind, wie zum Beispiel Waschbecken, Fußböden oder eben auch Decken und Tapeten. Du kannst deinen Nachbarn nicht direkt in die Pflicht nehmen, um dir Schäden an der Wohnung zu ersetzen; das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zu geurteilt (AZ 10 U 8/18).

Alles, was an beweglichem Hausrat kaputtgegangen ist, wird über die Privathaftpflichtversicherung deines Nachbarn geregelt. Besitzt er keine, dann muss er die Folgen aus eigener Tasche bezahlen.  Schafft er das nicht, verfügst du besser über eine private Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung. Die greift nämlich, wenn der Schadensverursacher nicht zahlen kann.

Was muss ich nach einem Was­ser­scha­den tun?

Begrenze den Schaden: Schließ nach Möglichkeit die Ventile der defekten Leitungen, beseitige ausgetretenes Wasser so gut es geht und bring nass gewordenes Mobiliar in einen trockenen Raum. Wenn du die Wassermassen allein nicht bewältigen kannst, rufst du einen Wassernotdienst oder die Feuerwehr.

Dokumentiere die Schäden: Mach Fotos und Listen von allem, was kaputt ist. Du musst nämlich nachweisen, was durch den Wasserschaden gelitten hat.

Wirf nichts weg, auch wenn es unrettbar ist: Es kann sein, dass die Versicherung einen Gutachter vorbeischickt, um sich einen Eindruck von der Lage in der Wohnung zu verschaffen. Nasse Polstermöbel sollten wegen der Schimmelgefahr aber besser in den Keller umziehen.

Melde den Schaden umgehend: Dafür kannst du bei der Hotline der Versicherung anrufen oder den Wasserschaden schriftlich melden – das geht via E-Mail, Online-Formular oder ganz klassisch mit der Post. Was genau "umgehend" bedeutet, ist nicht genau festgelegt. Am besten aber binnen 24 Stunden oder spätestens zwei bis drei Tage später. Faustregel: je größer die Schäden, desto dringlicher.

Miet­min­de­rung, Hotel­kos­ten und Hand­wer­ker: Wie geht es nach dem Was­ser­scha­den weiter?

Der Wasserschaden in deiner Mietwohnung war nicht deine Schuld? Du kannst sie vorübergehend nicht richtig nutzen, weil du zum Beispiel unter dem Lärm der Trockengebläse leidest? Dann darfst du vielleicht die Miete mindern. Bevor du das machst, solltest du dich aber von einem Anwalt oder einem Mieterschutzbund beraten lassen, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten.Mehr Informationen zum Thema Rechtsschutz

Ist die Wohnung durch den Wasserschaden momentan unbewohnbar, kannst du ins Hotel umziehen. Frag bei der zuständigen Versicherung nach, welche Bedingungen dafür gelten – einen Aufenthalt im 5-Sterne-Hotel darfst du dabei nicht erwarten.

Die Wände sind nass, der Fußboden aufgequollen. Klar, hier müssen Handwerker ran. Die solltest du aber nicht auf eigene Faust beauftragen – nicht in der Eigentumswohnung und erst recht nicht, wenn du in einer Mietwohnung lebst. Versicherungen haben oft spezielle Kooperationspartner. Erteilst du ohne Absprache einen Auftrag an einen anderen Betrieb, musst du die Kosten unter Umständen allein tragen.

Tipp: Manchmal bezahlt die Versicherung dir die Zeit, die du zum Aufräumen deiner Wohnung nach dem Wasserschaden brauchst. Nachfragen lohnt sich auf jeden Fall.

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