
11. Juli 2016, 14:46 Uhr
Nachbarschaftsstreit vermeiden Planschbecken auf dem Balkon: So ist es erlaubt
Ein Planschbecken auf dem Balkon ist für Familien, die keinen eigenen Garten haben, eine angenehme Alternative an heißen Tagen. Damit das ausgelassene Planschen über den Köpfen der Nachbarn jedoch keinen Streit nach sich zieht, sollten Sie einige Punkte beachten. Hier lesen Sie, was erlaubt ist.
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Planschbecken auf dem Balkon: Größe und Statik beachten
Es ist grundsätzlich erlaubt, ein Planschbecken auf dem Balkon aufzustellen, wenn der Mietvertrag und die Hausordnung es nicht ausdrücklich verbieten. Sie sollten sich jedoch auf ein möglichst kleines Planschbecken beschränken – auch aus statischen Gründen. Ist das Becken zu groß und zu voll, kann es sein, dass es zu schwer wird und Schäden am Balkon entstehen. Als Eltern sollten Sie Ihre Kinder außerdem sicherheitshalber stets im Auge behalten, wenn diese im Planschbecken spielen.
Kinderlärm: Dürfen Kinder auf dem Balkon toben?
Wenn das Spielen im Planschbecken richtig Spaß macht, kann es dabei natürlich auch einmal lauter werden. Vor allem im Sommer stößt Kinderlärm nicht überall auf Verständnis, wenn viele Fenster offen stehen und die Nachbarn auf dem Balkon in Ruhe die Nachmittagssonne genießen möchten. Zwar muss der natürliche Spieltrieb von Kindern – inklusive Schreien und Lachen – bis zu einem gewissen Maß hingenommen werden. Und auch das Spielen auf dem Balkon ist erlaubt. Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten Sie als Eltern aber darauf achten, dass es dabei nicht unverhältnismäßig laut zugeht.
Planschbecken: Vorsicht bei auslaufendem Wasser
In jedem Fall sollten Sie verhindern, dass Wasser aus dem Planschbecken von Ihrem Balkon zu den Nachbarn hinunter läuft. Dies müssen die Nachbarn nicht hinnehmen, sondern könnten von Ihnen Schadenersatz verlangen, wenn durch das Wasser etwas beschädigt wird. Zu beachten ist auch, dass ausfließendes Wasser durch Ritzen in das Mauerwerk des Hauses dringen und möglicherweise die Bausubstanz schädigen kann.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.