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27. Mai 2026, 14:48 Uhr
So geht's richtig Mietvertrag für Wohnung oder Haus unterschreiben: Worauf du achten solltest
Endlich hast du die Zusage für die neue Wohnung – natürlich willst du den Mietvertrag möglichst schnell unterschreiben. Gerade auf angespannten Wohnungsmärkten bleibt oft wenig Zeit für eine gründliche Vertragsprüfung. Dabei regelt er wichtige Dinge, etwa wie hoch deine Miete und die Nebenkosten sind und welche Rechte und Pflichten für dich im Alltag gelten. Deshalb solltest du ihn nie nur schnell überfliegen. Worauf du achten solltest, liest du hier.
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Mietvertrag prüfen: Warum das vor der Unterschrift wichtig ist
Ein Mietvertrag regelt, dass dir ein Vermieter eine Wohnung oder ein Haus zum Gebrauch überlässt und du dafür Miete zahlst. Das ergibt sich aus § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In der Praxis entscheidet der Vertrag damit über viele wichtige Aspekte: von der Miethöhe bis zur Tierhaltung.
Gut zu wissen: Grundsätzlich kann ein Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden. Soll aber eine feste Laufzeit von mehr als einem Jahr vereinbart werden, braucht es grundsätzlich die Schriftform. Fehlt sie, ist der Vertrag meist nicht insgesamt unwirksam, aber die gewünschte langfristige Bindung hält in der Regel nicht. Der Vertrag gilt nach § 550 BGB stattdessen als „auf unbestimmte Zeit geschlossen“.
Viele Vermieter verwenden vorgefertigte Formularmietverträge. Das ist zulässig, trotzdem solltest du die Klauseln sorgfältig prüfen. Denn nicht jede enthaltene Regelung ist wirksam. Manche Klauseln benachteiligen Mieter unzulässig oder sind so ungewöhnlich formuliert, dass sie rechtlich problematisch sind. In diesen Fällen gelten dann die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Ein allgemeines Widerrufsrecht vom Wohnraummietvertrag gibt es in der Regel nicht. Gerade deshalb solltest du vor der Unterschrift genau prüfen, was im Vertrag steht, und offene Fragen möglichst vorher klären.

Diese Punkte sollten im Mietvertrag klar geregelt sein
Zuerst solltest du die Grunddaten prüfen. Wichtig sind die Vertragsparteien: Wer ist Vermieter, und wer steht auf Mieterseite im Vertrag? Gerade bei gemeinsamen Mietverträgen von Paaren oder WGs ist entscheidend, wer tatsächlich Mieter wird und später kündigen kann oder für Mietschulden haften muss.
Ebenso wichtig ist das Mietobjekt. Die Wohnung oder das Haus sollte eindeutig bezeichnet sein, ebenso mitvermietete Flächen wie Keller,Garage, Stellplatz oder Garten. Auch der Mietbeginn muss klar festgelegt sein.
Bei der Miete kommt es nicht nur auf die Kaltmiete an, sondern auf die gesamte monatliche Belastung. Prüfe deshalb:
- die Nettokaltmiete
- die Betriebskosten als Vorauszahlung oder Pauschale
- die Heizkosten
- die sich daraus ergebende Warmmiete
Achte außerdem auf die angegebene Wohnfläche. Die Quadratmeterzahl kann unter anderem für die Miethöhe, die Umlage von Betriebskosten und mögliche Minderungsrechte relevant sein.
Wurden im Vorfeld bestimmte Zusagen gemacht, sollten sie schriftlich im Vertrag oder in einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden. Das gilt etwa für Renovierungen, neue Ausstattung oder die Beseitigung von Mängeln. Mündliche Absprachen lassen sich später oft nur schwer beweisen.
Zum Vertrag gehören oft auch Anlagen wie die Hausordnung oder Zusatzvereinbarungen. Auch diese solltest du vor der Unterschrift vollständig lesen.
Miethöhe prüfen: Mietspiegel und Mietpreisbremse im Blick
Vor allem in Städten und Ballungsräumen lohnt sich ein Blick auf den örtlichen Mietspiegel. Er zeigt, welche Mieten für vergleichbare Wohnungen ortsüblich sind.
Außerdem kann die Mietpreisbremse greifen. Nach § 556d BGB darf die Miete bei einer Neuvermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das gilt aber nur dort, wo das jeweilige Bundesland eine entsprechende Verordnung erlassen hat.
Ausnahmen nennt § 556f BGB zum Beispiel für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.
Welche Vertragsart liegt vor?
Nicht jeder Mietvertrag funktioniert gleich. Deshalb solltest du vor der Unterschrift prüfen, welche Vertragsform vereinbart werden soll. Davon hängen unter anderem Kündigungsschutz, Mietentwicklung und deine langfristige Flexibilität ab.
- Unbefristeter Mietvertrag: Er ist der Regelfall. Du kannst ihn grundsätzlich unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen ordentlich kündigen, für Vermieter gelten strengere Voraussetzungen.
- Befristeter Mietvertrag: Er ist nach § 575 BGB nur wirksam, wenn dir bei Vertragsschluss schriftlich ein gesetzlich zulässiger Befristungsgrund mitgeteilt wird, etwa geplanter Eigenbedarf oder eine umfangreiche Modernisierung.
- Kündigungsausschluss: Hier verzichtest du für eine bestimmte Zeit auf die Möglichkeit, ordentlich zu kündigen. Das kann problematisch werden, wenn sich deine Lebenssituation kurzfristig ändert.
- Staffelmiete: Hier sind Mieterhöhungen schon im Voraus festgelegt. Solche Vereinbarungen müssen nach § 557a BGB schriftlich getroffen werden und die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben.
- Indexmiete: Dabeirichtet sich die Miete nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex. Auch das muss nach § 557b BGB schriftlich vereinbart werden und die Miete muss grundsätzlich jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Kritische Klauseln im Mietvertrag
Viele Streitigkeiten entstehen nicht wegen der Grunddaten des Vertrags, sondern wegen einzelner Klauseln im Kleingedruckten. Häufig geht es um Schönheitsreparaturen. Wichtig zu wissen: Starre Renovierungsfristen oder pauschale Renovierungspflichten beim Ein- oder Auszug sind bei Formularmietverträgen oft unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil von 2004 entschieden (AZ VIII ZR 361/03).
Auch Kleinreparaturklauseln sind nur eingeschränkt zulässig. Der Vertrag sollte nachvollziehbare Höchstbeträge pro Reparatur und zusätzlich eine jährliche Obergrenze enthalten. Fehlen solche Begrenzungen oder sind sie unangemessen hoch, kann die Klausel unwirksam sein.
Bei der Tierhaltung kommt es auf die konkrete Formulierung an. Ein generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen in einem Formularmietvertrag ist nach Urteil des Bundesgerichtshofs von 2013 unwirksam (AZ VIII ZR 168/12). Kleintiere werden rechtlich außerdem meist anders behandelt.
Prüfe auch die Nebenkosten besonders sorgfältig. Umlagefähig sind nicht einfach alle Kosten des Vermieters, sondern nur die laufenden Kosten, die gesetzlich als Betriebskosten einzuordnen sind. Der Mietvertrag sollte deshalb deutlich regeln, ob du eine Pauschale oder Vorauszahlungen zahlst und welche Betriebskosten erfasst werden.
Typische Positionen sind hier:
- Hausmeister
- Aufzug
- Gartenpflege
- Gebäudereinigung
- Müllabfuhr
Die Mietkaution ist nach § 551 BGB begrenzt. Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Außerdem darfst du sie grundsätzlich in drei monatlichen Raten zahlen.
Genau lesen solltest du außerdem Regelungen zu Schlüsseln und Zutrittsrechten. Vermieter dürfen die Wohnung nicht jederzeit und ohne Anlass betreten oder dauerhaft einen Schlüssel behalten.
Wichtig: Unwirksame Klauseln machen in der Regel nicht den gesamten Mietvertrag unwirksam. Meist bleibt der Vertrag bestehen, während an die Stelle der unwirksamen Regelung die gesetzlichen Vorschriften treten.
Vor der Unterschrift: Checkliste
Unterschreibe einen Mietvertrag möglichst nicht unter Zeitdruck. Nimm den Vertragsentwurf vollständig mit und lies ihn in Ruhe durch.
Bevor du unterschreibst, solltest du den Vertrag Punkt für Punkt prüfen:
- Sind Vermieter und Mieter korrekt benannt?
- Ist die Wohnung mit allen Nebenräumen genau beschrieben?
- Stimmen Wohnfläche und Miethöhe?
- Sind Nebenkosten, Heizkosten und Verteilerschlüssel nachvollziehbar geregelt?
- Ist die Kaution zulässig?
- Handelt es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag?
- Gibt es Staffelmiete, Indexmiete oder einen Kündigungsausschluss?
- Sind Tierhaltung, Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen angemessen geregelt?
- Sind Garage, Stellplatz, Keller oder Garten mitvermietet?
- Wurden mündliche Zusagen schriftlich aufgenommen?
- Gibt es Hinweise auf geplante Modernisierungen?
- Sind Hausordnung und weitere Anlagen geprüft?
- Ist geklärt, wann Schlüsselübergabe und Mietbeginn stattfinden?
- Haben alle erforderlichen Personen unterschrieben?
Wenn dabei Fragen offenbleiben, kann es sinnvoll sein, den Mietvertrag vor der Unterschrift rechtlich prüfen zu lassen.
FAQ
- Was ist ein Mietvertrag?
Ein Mietvertrag ist die Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, dass eine Wohnung oder ein Haus gegen Zahlung von Miete überlassen wird.
- Was muss in einem Mietvertrag stehen?
Wichtig sind vor allem die Vertragsparteien, das Mietobjekt, der Mietbeginn, die Miethöhe sowie Regelungen zu Nebenkosten, Kaution und möglichen Zusatzvereinbarungen.
- Was ist beim Unterschreiben des Mietvertrags zu beachten?
Du solltest den Vertrag vollständig und in Ruhe prüfen, auf kritische Klauseln achten und mündliche Zusagen unbedingt schriftlich festhalten lassen.
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