Frau und Mann mit Schlüssel highwaystarz, Fotolia

9. Mai 2019, 9:00 Uhr

So geht's richtig Miet­ver­trags-Check: Das solltest du vor der Unter­schrift prüfen

Endlich: Der Mietvertrag für deine neue Wohnung liegt vor dir. Trotz aller Vorfreude solltest du ihn gründlich prüfen, bevor du ihn unterschreibst – auch wenn auf den ersten Blick alle Rahmenbedingungen zu stimmen scheinen. Der Streitlotse verrät dir, welche Punkte der Mietvertrag unbedingt enthalten muss und wo du hellhörig werden solltest. Sind dann noch Fragen offen, können Experten dir beim Vertragscheck helfen.

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Die wich­tigs­ten Inhalte im Miet­ver­trag: Je kürzer, desto besser für Mieter

Ein Mietvertrag muss grundsätzlich diese Fragen klären:

  • Was wird vermietet?
  • Wer ist Mieter, wer ist Vermieter?
  • Ab wann wird vermietet?
  • Wie hoch ist die Miete?

Ein solcher einfacher Mietvertrag reicht im Grunde aus. „Alle weiteren Fragen regelt das Gesetz, das eher mieterfreundlich ist.“, erläutert Nikolaus Hantke, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der Kanzlei Dr. Herzog & Kollegen.

Je länger der Mietvertrag ist, desto gründlicher sollte man ihn prüfen. Denn: Der Vermieter kann viele zusätzliche Klauseln und Bestimmungen aufführen und damit von den gesetzlichen Regelungen abweichen – zu seinen Gunsten. Rechtsanwalt Hantke sagt: „Macht der Vermieter keine groben Fehler, sind die zusätzlichen Regelungen in einem Mietvertrag für den Mieter eher nachteilig. Ich rate daher jedem Mieter, hier ganz genau hinzuschauen.“

Aber auch bei kurzen Mietverträgen können Fehler passieren: So solltest du zum Beispiel prüfen, ob die angegebene Wohnfläche auch stimmt.

Ungültige Klauseln: Worauf du im Miet­ver­trag achten solltest

Gut für dich als Mieter: Wenn dem Vermieter Fehler und Ungenauigkeiten im Mietvertrag unterlaufen, sind die entsprechenden Klauseln häufig nichtig. Auch deswegen solltest du immer genau hinschauen.

Bei diesen Punkten im Mietvertrag lohnt sich ein kritischer Blick:

  • Tier­hal­tung: Viele Miet­ver­trä­ge unter­sa­gen die Haltung auch kleinerer Tiere wie Hamster oder Meer­schwein­chen – oder verbieten Tier­hal­tung gleich pauschal. Doch das dürfen sie gar nicht. „Unge­nau­ig­kei­ten oder gar Unwirk­sam­kei­ten wie diese in einem Miet­ver­trag sind für den Mieter günstig. Wenn eine Klausel unwirksam ist, gilt hier das Gesetz“, erläutert der Fachanwalt.
  • Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren: Hier sind die Abwei­chun­gen von den gesetz­li­chen Vorgaben meist besonders extrem – und oft sind ent­spre­chen­de Klauseln unwirksam. Was der Vermieter zum Beispiel in puncto Reno­vie­ren bei Auszug verlangen darf, erfährst du in diesem Streit­lot­se-Ratgeber.

Fehlen im Mietvertrag Regelungen zu einem bestimmten Thema, dann greift die gesetzliche Regelung gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB).

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Angaben zu Miete, Kaution und Neben­kos­ten prüfen: Hat alles seine Richtigkeit?

Klar, vor allem in großen Städten sind die Mieten eher hoch. Doch auch hier gibt es Regeln. Daher solltest du prüfen, ob die im Mietvertrag angegebene Summe der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Infos dazu kannst du bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder bei Mieterschutzvereinen anfordern.

Der Vermieter hält sich nicht an die Regeln? Wir unterstützen dich. >>

Auch auf diese Vereinbarungen im Mietvertrag solltest du ein Auge haben:Mehr Informationen zum Thema Mietrechtsschutz

  • Miet­zah­lung: „Achten sollte der künftige Mieter zum Beispiel darauf, ob im Miet­ver­trag eine Staf­fel­mie­te vor­ge­se­hen ist“, rät Nikolaus Hantke. Dabei wird die Miete auto­ma­tisch nach einem fest­ge­leg­ten Zeitraum erhöht. „Eine solche Staf­fel­mie­te muss per se noch nicht schlecht sein. Doch sollten Sie die Erhöhung während der Mietzeit stets bedenken“, so der Fachanwalt.
  • Miet­kau­ti­on: Sie darf nicht mehr als drei Monats-Kalt­mie­ten betragen. Alle weiteren Rege­lun­gen dazu verrät dir dieser Streit­lot­se-Ratgeber.
  • Betriebs- und Neben­kos­ten: Was du als Mieter zusätz­lich zur Kaltmiete zahlen musst, muss aus­drück­lich im Miet­ver­trag fest­ge­legt werden. Die Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung (BetrKV) regelt, welche Betriebs­kos­ten auf die Mieter umgelegt werden können. Nicht dazu gehören bei­spiels­wei­se Ver­wal­tungs- und Instand­hal­tungs­kos­ten – mit Ausnahme regel­mä­ßi­ger War­tungs­ar­bei­ten, etwa durch den Schornsteinfeger.
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