Wohnungsschlüssel auf einem Mietvertrag © iStock.com/filmfoto

27. Mai 2026, 14:48 Uhr

So geht's richtig Miet­ver­trag für Wohnung oder Haus unter­schrei­ben: Worauf du achten solltest

Endlich hast du die Zusage für die neue Wohnung – natürlich willst du den Mietvertrag möglichst schnell unterschreiben. Gerade auf angespannten Wohnungsmärkten bleibt oft wenig Zeit für eine gründliche Vertragsprüfung. Dabei regelt er wichtige Dinge, etwa wie hoch deine Miete und die Nebenkosten sind und welche Rechte und Pflichten für dich im Alltag gelten. Deshalb solltest du ihn nie nur schnell überfliegen. Worauf du achten solltest, liest du hier.

Du hast Ärger mit deinem Vermieter? Wir stehen dir zur Seite. >>

Miet­ver­trag prüfen: Warum das vor der Unter­schrift wichtig ist

Ein Mietvertrag regelt, dass dir ein Vermieter eine Wohnung oder ein Haus zum Gebrauch überlässt und du dafür Miete zahlst. Das ergibt sich aus § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). In der Praxis entscheidet der Vertrag damit über viele wichtige Aspekte: von der Miethöhe bis zur Tierhaltung.

Gut zu wissen: Grundsätzlich kann ein Mietvertrag auch mündlich geschlossen werden. Soll aber eine feste Laufzeit von mehr als einem Jahr vereinbart werden, braucht es grundsätzlich die Schriftform. Fehlt sie, ist der Vertrag meist nicht insgesamt unwirksam, aber die gewünschte langfristige Bindung hält in der Regel nicht. Der Vertrag gilt nach § 550 BGB stattdessen als „auf unbestimmte Zeit geschlossen“.

Viele Vermieter verwenden vorgefertigte Formularmietverträge. Das ist zulässig, trotzdem solltest du die Klauseln sorgfältig prüfen. Denn nicht jede enthaltene Regelung ist wirksam. Manche Klauseln benachteiligen Mieter unzulässig oder sind so ungewöhnlich formuliert, dass sie rechtlich problematisch sind. In diesen Fällen gelten dann die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Ein allgemeines Widerrufsrecht vom Wohnraummietvertrag gibt es in der Regel nicht. Gerade deshalb solltest du vor der Unterschrift genau prüfen, was im Vertrag steht, und offene Fragen möglichst vorher klären.

Junge Frau steht in neuer Wohnung am Fenster mit Mietvertrag und schaut aufs Smartphone
© iStock.com/Maca and Naca

Diese Punkte sollten im Miet­ver­trag klar geregelt sein

Zuerst solltest du die Grunddaten prüfen. Wichtig sind die Vertragsparteien: Wer ist Vermieter, und wer steht auf Mieterseite im Vertrag? Gerade bei gemeinsamen Mietverträgen von Paaren oder WGs ist entscheidend, wer tatsächlich Mieter wird und später kündigen kann oder für Mietschulden haften muss.

Ebenso wichtig ist das Mietobjekt. Die Wohnung oder das Haus sollte eindeutig bezeichnet sein, ebenso mitvermietete Flächen wie Keller,Garage, Stellplatz oder Garten. Auch der Mietbeginn muss klar festgelegt sein.

Bei der Miete kommt es nicht nur auf die Kaltmiete an, sondern auf die gesamte monatliche Belastung. Prüfe deshalb:

  • die Net­to­kalt­mie­te
  • die Betriebs­kos­ten als Vor­aus­zah­lung oder Pauschale
  • die Heiz­kos­ten
  • die sich daraus ergebende Warmmiete

Achte außerdem auf die angegebene Wohnfläche. Die Quadratmeterzahl kann unter anderem für die Miethöhe, die Umlage von Betriebskosten und mögliche Minderungsrechte relevant sein.

Wurden im Vorfeld bestimmte Zusagen gemacht, sollten sie schriftlich im Vertrag oder in einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden. Das gilt etwa für Renovierungen, neue Ausstattung oder die Beseitigung von Mängeln. Mündliche Absprachen lassen sich später oft nur schwer beweisen.

Zum Vertrag gehören oft auch Anlagen wie die Hausordnung oder Zusatzvereinbarungen. Auch diese solltest du vor der Unterschrift vollständig lesen.

INFO

Miethöhe prüfen: Miet­spie­gel und Miet­preis­brem­se im Blick

Vor allem in Städten und Ballungsräumen lohnt sich ein Blick auf den örtlichen Mietspiegel. Er zeigt, welche Mieten für vergleichbare Wohnungen ortsüblich sind.

Außerdem kann die Mietpreisbremse greifen. Nach § 556d BGB darf die Miete bei einer Neuvermietung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das gilt aber nur dort, wo das jeweilige Bundesland eine entsprechende Verordnung erlassen hat.

Ausnahmen nennt § 556f BGB zum Beispiel für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie für die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung.

Welche Ver­trags­art liegt vor?

Nicht jeder Mietvertrag funktioniert gleich. Deshalb solltest du vor der Unterschrift prüfen, welche Vertragsform vereinbart werden soll. Davon hängen unter anderem Kündigungsschutz, Mietentwicklung und deine langfristige Flexibilität ab.

  • Unbe­fris­te­ter Miet­ver­trag: Er ist der Regelfall. Du kannst ihn grund­sätz­lich unter Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Fristen ordent­lich kündigen, für Vermieter gelten strengere Voraussetzungen.
  • Befris­te­ter Miet­ver­trag: Er ist nach § 575 BGB nur wirksam, wenn dir bei Ver­trags­schluss schrift­lich ein gesetz­lich zuläs­si­ger Befris­tungs­grund mit­ge­teilt wird, etwa geplanter Eigen­be­darf oder eine umfang­rei­che Modernisierung.
  • Kün­di­gungs­aus­schluss: Hier ver­zich­test du für eine bestimmte Zeit auf die Mög­lich­keit, ordent­lich zu kündigen. Das kann pro­ble­ma­tisch werden, wenn sich deine Lebens­si­tua­ti­on kurz­fris­tig ändert.
  • Staf­fel­mie­te: Hier sind Miet­erhö­hun­gen schon im Voraus fest­ge­legt. Solche Ver­ein­ba­run­gen müssen nach § 557a BGB schrift­lich getroffen werden und die Miete muss jeweils min­des­tens ein Jahr unver­än­dert bleiben.
  • Index­mie­te: Dabei­rich­tet sich die Miete nach dem vom Sta­tis­ti­schen Bundesamt ermit­tel­ten Preis­in­dex. Auch das muss nach § 557b BGB schrift­lich ver­ein­bart werden und die Miete muss grund­sätz­lich jeweils min­des­tens ein Jahr unver­än­dert bleiben.
Frau und Mann bei Wohnungsübergabe mit Mietvertrag in neuer Wohnung
© iStock.com/Giselleflissak

Kritische Klauseln im Mietvertrag

Viele Streitigkeiten entstehen nicht wegen der Grunddaten des Vertrags, sondern wegen einzelner Klauseln im Kleingedruckten. Häufig geht es um Schönheitsreparaturen. Wichtig zu wissen: Starre Renovierungsfristen oder pauschale Renovierungspflichten beim Ein- oder Auszug sind bei Formularmietverträgen oft unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil von 2004 entschieden (AZ VIII ZR 361/03).

Auch Kleinreparaturklauseln sind nur eingeschränkt zulässig. Der Vertrag sollte nachvollziehbare Höchstbeträge pro Reparatur und zusätzlich eine jährliche Obergrenze enthalten. Fehlen solche Begrenzungen oder sind sie unangemessen hoch, kann die Klausel unwirksam sein.

Bei der Tierhaltung kommt es auf die konkrete Formulierung an. Ein generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen in einem Formularmietvertrag ist nach Urteil des Bundesgerichtshofs von 2013 unwirksam (AZ VIII ZR 168/12). Kleintiere werden rechtlich außerdem meist anders behandelt.

Alle Informationen zur Mietrechtsschutz von ADVOCARD

Prüfe auch die Nebenkosten besonders sorgfältig. Umlagefähig sind nicht einfach alle Kosten des Vermieters, sondern nur die laufenden Kosten, die gesetzlich als Betriebskosten einzuordnen sind. Der Mietvertrag sollte deshalb deutlich regeln, ob du eine Pauschale oder Vorauszahlungen zahlst und welche Betriebskosten erfasst werden.

Typische Positionen sind hier:

  • Haus­meis­ter
  • Aufzug
  • Gar­ten­pfle­ge
  • Gebäu­de­rei­ni­gung
  • Müll­ab­fuhr

Die Mietkaution ist nach § 551 BGB begrenzt. Sie darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Außerdem darfst du sie grundsätzlich in drei monatlichen Raten zahlen.

Genau lesen solltest du außerdem Regelungen zu Schlüsseln und Zutrittsrechten. Vermieter dürfen die Wohnung nicht jederzeit und ohne Anlass betreten oder dauerhaft einen Schlüssel behalten.

Wichtig: Unwirksame Klauseln machen in der Regel nicht den gesamten Mietvertrag unwirksam. Meist bleibt der Vertrag bestehen, während an die Stelle der unwirksamen Regelung die gesetzlichen Vorschriften treten.

Vor der Unter­schrift: Checkliste

Unterschreibe einen Mietvertrag möglichst nicht unter Zeitdruck. Nimm den Vertragsentwurf vollständig mit und lies ihn in Ruhe durch.

Bevor du unterschreibst, solltest du den Vertrag Punkt für Punkt prüfen:

  1. Sind Vermieter und Mieter korrekt benannt?
  2. Ist die Wohnung mit allen Neben­räu­men genau beschrieben?
  3. Stimmen Wohn­flä­che und Miethöhe?
  4. Sind Neben­kos­ten, Heiz­kos­ten und Ver­tei­ler­schlüs­sel nach­voll­zieh­bar geregelt?
  5. Ist die Kaution zulässig?
  6. Handelt es sich um einen befris­te­ten oder unbe­fris­te­ten Vertrag?
  7. Gibt es Staf­fel­mie­te, Index­mie­te oder einen Kündigungsausschluss?
  8. Sind Tier­hal­tung, Klein­re­pa­ra­tu­ren und Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren ange­mes­sen geregelt?
  9. Sind Garage, Stell­platz, Keller oder Garten mitvermietet?
  10. Wurden mündliche Zusagen schrift­lich aufgenommen?
  11. Gibt es Hinweise auf geplante Modernisierungen?
  12. Sind Haus­ord­nung und weitere Anlagen geprüft?
  13. Ist geklärt, wann Schlüs­sel­über­ga­be und Miet­be­ginn stattfinden?
  14. Haben alle erfor­der­li­chen Personen unterschrieben?

Wenn dabei Fragen offenbleiben, kann es sinnvoll sein, den Mietvertrag vor der Unterschrift rechtlich prüfen zu lassen.

FAQ

  • Was ist ein Mietvertrag?

Ein Mietvertrag ist die Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, dass eine Wohnung oder ein Haus gegen Zahlung von Miete überlassen wird.

  • Was muss in einem Miet­ver­trag stehen?

Wichtig sind vor allem die Vertragsparteien, das Mietobjekt, der Mietbeginn, die Miethöhe sowie Regelungen zu Nebenkosten, Kaution und möglichen Zusatzvereinbarungen.

  • Was ist beim Unter­schrei­ben des Miet­ver­trags zu beachten?

Du solltest den Vertrag vollständig und in Ruhe prüfen, auf kritische Klauseln achten und mündliche Zusagen unbedingt schriftlich festhalten lassen.

SERVICE

Was passiert, wenn du durch einen Wohnungsbrand alles verlierst? Was, wenn ein Wasserschaden deine Einrichtung ruiniert oder Einbrecher deine Wohnung ausrauben? Abgesehen von Ärger und Aufregung hat das vor allem finanzielle Folgen.

Um sich vor diesen und anderen Gefahren zu schützen, ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Die Generali bietet einen umfangreichen Schutz. Mehr dazu hier.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.