
9. Mai 2019, 9:00 Uhr
So geht's richtig Mietvertrags-Check: Das solltest du vor der Unterschrift prüfen
Endlich: Der Mietvertrag für deine neue Wohnung liegt vor dir. Trotz aller Vorfreude solltest du ihn gründlich prüfen, bevor du ihn unterschreibst – auch wenn auf den ersten Blick alle Rahmenbedingungen zu stimmen scheinen. Der Streitlotse verrät dir, welche Punkte der Mietvertrag unbedingt enthalten muss und wo du hellhörig werden solltest. Sind dann noch Fragen offen, können Experten dir beim Vertragscheck helfen.
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Die wichtigsten Inhalte im Mietvertrag: Je kürzer, desto besser für Mieter
Ein Mietvertrag muss grundsätzlich diese Fragen klären:
- Was wird vermietet?
- Wer ist Mieter, wer ist Vermieter?
- Ab wann wird vermietet?
- Wie hoch ist die Miete?
Ein solcher einfacher Mietvertrag reicht im Grunde aus. „Alle weiteren Fragen regelt das Gesetz, das eher mieterfreundlich ist.“, erläutert Nikolaus Hantke, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der Kanzlei Dr. Herzog & Kollegen.
Je länger der Mietvertrag ist, desto gründlicher sollte man ihn prüfen. Denn: Der Vermieter kann viele zusätzliche Klauseln und Bestimmungen aufführen und damit von den gesetzlichen Regelungen abweichen – zu seinen Gunsten. Rechtsanwalt Hantke sagt: „Macht der Vermieter keine groben Fehler, sind die zusätzlichen Regelungen in einem Mietvertrag für den Mieter eher nachteilig. Ich rate daher jedem Mieter, hier ganz genau hinzuschauen.“
Aber auch bei kurzen Mietverträgen können Fehler passieren: So solltest du zum Beispiel prüfen, ob die angegebene Wohnfläche auch stimmt.
Ungültige Klauseln: Worauf du im Mietvertrag achten solltest
Gut für dich als Mieter: Wenn dem Vermieter Fehler und Ungenauigkeiten im Mietvertrag unterlaufen, sind die entsprechenden Klauseln häufig nichtig. Auch deswegen solltest du immer genau hinschauen.
Bei diesen Punkten im Mietvertrag lohnt sich ein kritischer Blick:
- Tierhaltung: Viele Mietverträge untersagen die Haltung auch kleinerer Tiere wie Hamster oder Meerschweinchen – oder verbieten Tierhaltung gleich pauschal. Doch das dürfen sie gar nicht. „Ungenauigkeiten oder gar Unwirksamkeiten wie diese in einem Mietvertrag sind für den Mieter günstig. Wenn eine Klausel unwirksam ist, gilt hier das Gesetz“, erläutert der Fachanwalt.
- Schönheitsreparaturen: Hier sind die Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben meist besonders extrem – und oft sind entsprechende Klauseln unwirksam. Was der Vermieter zum Beispiel in puncto Renovieren bei Auszug verlangen darf, erfährst du in diesem Streitlotse-Ratgeber.
Fehlen im Mietvertrag Regelungen zu einem bestimmten Thema, dann greift die gesetzliche Regelung gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB).

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Angaben zu Miete, Kaution und Nebenkosten prüfen: Hat alles seine Richtigkeit?
Klar, vor allem in großen Städten sind die Mieten eher hoch. Doch auch hier gibt es Regeln. Daher solltest du prüfen, ob die im Mietvertrag angegebene Summe der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Infos dazu kannst du bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder bei Mieterschutzvereinen anfordern.
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Auch auf diese Vereinbarungen im Mietvertrag solltest du ein Auge haben:
- Mietzahlung: „Achten sollte der künftige Mieter zum Beispiel darauf, ob im Mietvertrag eine Staffelmiete vorgesehen ist“, rät Nikolaus Hantke. Dabei wird die Miete automatisch nach einem festgelegten Zeitraum erhöht. „Eine solche Staffelmiete muss per se noch nicht schlecht sein. Doch sollten Sie die Erhöhung während der Mietzeit stets bedenken“, so der Fachanwalt.
- Mietkaution: Sie darf nicht mehr als drei Monats-Kaltmieten betragen. Alle weiteren Regelungen dazu verrät dir dieser Streitlotse-Ratgeber.
- Betriebs- und Nebenkosten: Was du als Mieter zusätzlich zur Kaltmiete zahlen musst, muss ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt werden. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können. Nicht dazu gehören beispielsweise Verwaltungs- und Instandhaltungskosten – mit Ausnahme regelmäßiger Wartungsarbeiten, etwa durch den Schornsteinfeger.
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