
24. Februar 2015, 14:36 Uhr
Hamster, Wellensittich und Co. Haustiere in Mietwohnung: Kleintiere erlaubt
Nicht immer sind Haustiere in der Mietwohnung erlaubt: Deutsche Gerichte beschäftigen sich häufig mit Streitfällen rund um das Thema Haustierhaltung. Bei der Urteilsfindung ist unter anderem entscheidend, um welche Tiere es sich im Einzelnen handelt. So unterscheiden die Gerichte generell zwischen Kleintieren und Nicht-Kleintieren.
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Kleintiere erlaubt: Kaninchen, Fisch, Kanarienvogel und Co.
Für bestimmte Haustiere in der Mietwohnung benötigen Sie keine Genehmigung vom Vermieter. Darunter zählen Kleintiere wie etwa Hamster, Fische, Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche. Diese Tiere dürfen unabhängig vom Mietvertrag mit Ihnen in die Wohnung einziehen, auch wenn Tierhaltung vertraglich verboten ist. Bei einigen Kleintieren gelten besondere Regeln, darunter zum Beispiel Frettchen. Diese sind zwar Kleintiere, aber genehmigungsbedürftig, da von ihnen unter Umständen ein intensiver Geruch ausgeht. An Ratten scheiden sich die Geister – von Gerichten gehen hin und wieder Haltungsverbote aus, da die Richter Ratten manchmal als Ekel auslösend befinden. Noch ein Sonderfall: Papageien. Die wortgewandten Vögel dürfen nur mit Genehmigung des Vermieters einziehen, da sie in der Regel laut sind.
Hunde und Katzen als Haustiere in der Mietwohnung
Hunde und Katzen sind wohl die beliebtesten Haustiere der Deutschen. In der Mietwohnung führen die treuen Begleiter jedoch oft zu Streit mit dem Vermieter oder den Nachbarn. Normalerweise gilt: Hunde und Katzen sind keine Kleintiere; die Haltung ist an die entsprechenden Regelungen in Mietvertrag und Hausordnung gebunden. Hin und wieder stufen Gerichte jedoch kleinere Hunde wie Yorkshireterrier als Kleintiere ein, sodass auch hier keine wirklich einheitliche Regelung vorliegt und es immer auf den Einzelfall ankommt.
Ist unklar, ob Hunde und Katzen in Ihrer Wohnung erlaubt sind, sollten Sie Ihren Vermieter darauf ansprechen. Gut zu wissen: Hat Ihr Vermieter anderen Bewohnern des Hauses Hunde oder Katzen in der Wohnung gestattet, muss er dies auch Ihnen gestatten. Vermieter dürfen in einigen Fällen auch verlangen, dass Hunde oder Katzen wieder ausziehen müssen. Voraussetzung dafür ist ein grobes Fehlverhalten der Tiere. Haben diese das Treppenhaus beispielsweise als Toilette missbraucht oder beschallen das Haus nachts mit lauten Geräuschen, kann eine Abschaffung durchgesetzt werden. Wichtig zu wissen: Die Gerichte entscheiden jeden Rechtsstreit individuell.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.