Hundebiss: Schmerzensgeld und weitere Rechte von Geschädigten © Fotolia.com/VDR

11. März 2022, 11:00 Uhr

Durchatmen Hundebiss: Schmer­zens­geld und weitere Rechte von Geschädigten

Nach einem Hundebiss bekommen Opfer häufig Schmerzensgeld zugesprochen. Aber wie genau ist die Rechtslage? Muss man eine Anzeige erstatten? Und wer zahlt eventuelle Arztkosten und weitere Ausgaben? Hier erfährst du, welche Möglichkeiten Geschädigte haben.

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Hundebiss: Schmer­zens­geld ist fallabhängig

Eine gesetzliche Regelung zur Höhe von Schmerzensgeld nach einem Hundebiss gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen ist jeder Vorfall einzeln zu betrachten. Dabei entscheiden die Gerichte in der Regel danach, wie schwer eine Verletzung durch einen Hund ist und welche Nachteile sich daraus für das Opfer ergeben. Faustregel: Je stärker die negativen Auswirkungen sind, desto höher fällt nach einem Hundebiss das Schmerzensgeld aus.

Wer es zu welchem Anteil zahlen muss, ist ebenfalls von den jeweiligen Umständen abhängig. Grundsätzlich aber gilt: Schäden durch einen Hundebiss haben Folgen für den Halter oder die Halterin, denn sie haften für ihr Tier.

Weniger Schmer­zens­geld bei Mitverschulden

Unter Umständen liegt bei einem Hundebiss die Haftung teils auch bei den Geschädigten. Dann erhalten sie weniger Schmerzensgeld. So entschied es beispielsweise das Amtsgericht Rheine. Eine Taxifahrerin nahm eine Frau und einen Jack-Russell-Terrier mit. Vor der Fahrt leckte das Tier die Hand der Taxifahrerin. Die Fahrerin verließ zwischenzeitlich das Auto. Als sie zurückkam, wollte sie den Hund streicheln, der sie dabei in die Hand biss.

Neben einer Verletzung samt Narbe trug die Taxifahrerin auch eine Hundephobie davon und bekam in Gegenwart von Hunden Angstzustände und Schweißausbrüche. Sie verklagte die Hundebesitzerin auf Schmerzensgeld.

Das Amtsgericht sprach ihr im Rahmen der Tierhalterhaftung 1.700 Euro zu. Es stellte aber gleichzeitig ein Mitverschulden am Hundebiss und somit eine Mithaftung von 30 Prozent der Geschädigten fest. Begründung: Das anfängliche Lecken hätte sie nicht als Anfreunden mit dem Tier verstehen dürfen, für das sie letztlich eine Fremde war. Deshalb sei der Hundebiss ein typisches Abwehrverhalten gewesen. Das Schmerzensgeld verringerte sich auf 1.190 Euro (AZ 4 C 92/20).

Bein mit einer Hundebisswunde
© iStock.com/RapidEye

Nach Hundebiss ist auch Scha­den­er­satz möglich

Nach einem Hundebiss ist es mit einem Schmerzensgeld allein manchmal nicht getan. So können weitere Folgen auf die Halter zukommen. Und zwar als Schadenersatz in unterschiedlicher Form.

  • Ent­gelt­scha­den: Bist du nach einem Hundebiss länger als sechs Wochen arbeits­un­fä­hig, erhältst du anschlie­ßend statt des üblichen Gehalts ein dem­ge­gen­über gerin­ge­res Kran­ken­geld. Den dadurch ent­stan­de­nen Verlust an Entgelt muss dir der Hun­de­hal­ter oder die Hun­de­hal­te­rin ersetzen.
  • Pfle­ge­scha­den: Sind deine Ver­let­zun­gen durch den Hundebiss so schwer, dass du deinen Alltag zunächst nicht ohne Pflege bewäl­ti­gen kannst, hast du Anspruch auf Ersatz der ent­spre­chen­den Kosten.
  • Haus­halts­füh­rungs­scha­den: Bist du auf Hilfe bei deiner Haus­halts­füh­rung ange­wie­sen, muss diese der Hun­de­hal­ter oder die Hun­de­hal­te­rin bezahlen.
  • Weitere mögliche Schäden: Auch andere finan­zi­el­le Auf­wen­dun­gen im Zusam­men­hang mit einem Hundebiss sind erstat­tungs­fä­hig. Dazu zählen Kosten für neue Kleidung, medi­zi­ni­sche Behand­lung und Hilfs­mit­tel oder Fahrt­kos­ten für Arztbesuche.

Wie viel Schmer­zens­geld gibt es nach einem Hundebiss?

Da diese Frage gesetzlich nicht geregelt ist, gibt es bei Hundebissen keine verbindliche Schmerzensgeldtabelle. Aber einige ergangene Urteile geben eine gewisse Orientierung.

Schmerzensgeldtabelle (nicht verbindlich)
Schmer­zens­geld­ta­bel­le (nicht verbindlich)

Wer das Geld letztlich aufbringen muss, ist ebenfalls vom jeweiligen Fall abhängig. In einigen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung obligatorisch, die in solchen Fällen greift. Andernfalls kommt die Haftpflichtversicherung des Hundehalters für den Schaden auf. Allerdings wird ein solcher Fall nicht automatisch von jeder Versicherung abgedeckt, sodass im schlimmsten Fall Hundehalter privat haften.

Kleiner Hund reagiert aggressiv auf Hand.
© iStock.com/Fotograf

Von Hund gebissen: Was tun?

Bei einem Hundebiss besteht keine Anzeigepflicht. Das heißt, dass du als Geschädigter den Vorfall keiner Behörde melden musst. Je nach Schwere der Verletzungen oder anderer Folgen solltest du aber doch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Das kann später im Sinne von Schmerzensgeld und Schadenersatz sinnvoll sein. Im Falle eines Falles gehst du am besten so vor:

  • Notier die Per­so­na­li­en und die Ver­si­che­rungs­da­ten des Hun­de­be­sit­zers oder der Hun­de­be­sit­ze­rin. Das kannst du auch der Polizei über­las­sen, die du im Zweifel rufen solltest. Das macht die Beweis­si­che­rung einfacher.
  • Suche eine ärztliche Praxis oder ein Kran­ken­haus auf, um deine Ver­let­zung begut­ach­ten, behandeln und doku­men­tie­ren zu lassen. Denn beim Hundebiss besteht die Gefahr einer bak­te­ri­el­len Infektion. In schweren Fällen solltest du an Ort und Stelle den Notarzt rufen.
  • Melde den Vorfall dem Ord­nungs­amt. Das kann gff. auch die Polizei für dich tun.
  • Du kannst deine Ansprüche gegenüber dem Besitzer oder der Besit­ze­rin mit einem Zivil­ver­fah­ren geltend machen. So kann die Frage nach Scha­den­er­satz und Schmer­zens­geld geprüft werden. Das geht auch ohne vorherige Anzeige wegen Hundebiss bei der Polizei. Es ist aller­dings ratsam, dich dabei anwalt­lich beraten zu lassen.
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