
3. November 2015, 16:44 Uhr
Misstöne unter Nachbarn Hausmusik: Wenn Klavierspiel zur Lärmbelästigung wird
Hausmusik ist im Grunde eine schöne Tradition. Erklingen Schlagzeug, Klavier und andere Instrumente aber regelmäßig in einer Mietwohnung, fühlen sich die Nachbarn häufig dadurch gestört. Hier lesen Sie, welche gesetzlichen Regelungen bei der Hausmusik gelten und in welchen Fällen Sie sich gegen eine Lärmbelästigung zur Wehr setzen können.
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Hausmusik in der Mietwohnung: Rechtliche Grundlagen
Mieter dürfen zu Hause Instrumente spielen. Ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht. Sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schließt ein, zum eigenen Vergnügen in der Mietwohnung Hausmusik zu machen und sich mit Klavier und Co. künstlerisch auszudrücken. Dieses Recht kollidiert jedoch immer dann mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Nachbarn, wenn diese sich durch die Musik gestört fühlen. Hausmusik nennt es der eine, Lärmbelästigung der andere – und schon beginnt ein Nachbarschaftsstreit.
Lauter Nachbar: Klavier spielen um Mitternacht kann verboten werden
Es ist daher rechtlich zulässig, das Musizieren in der Mietwohnung per Hausordnung oder Mietvertrag auf bestimmte Zeiträume einzuschränken. Dazu hat zum Beispiel das Landgericht Düsseldorf ein Grundsatzurteil gefällt (AZ 22 S 574/89). Die Einschränkung kann über Bestimmungen zu allgemeinen Ruhezeiten geschehen. Es sind jedoch auch Passagen zulässig, die die Hausmusik beispielsweise auf zwei Stunden am Tag einschränken oder bestimmte Zeiträume dafür vorgeben. Unwirksam sind dagegen Regelungen, die vorgeben, dass nur in einer Art und Weise musiziert werden darf, die die Nachbarn nicht belästigt. Schließlich empfindet es jeder anders, ab wann die Lärmbelästigung beginnt.
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So wehren Sie sich gegen Lärmbelästigung
In der Hausordnung sind für Mietwohnungen üblicherweise allgemeine Ruhezeiten festgelegt. Das sind meist die Nachtstunden, typischerweise zwischen 22 Uhr und 7 Uhr, zusätzlich manchmal auch die Mittagszeit. Spielt Ihr Nachbar während der Ruhezeiten laut Klavier oder trommelt auf seinem Schlagzeug, dann müssen Sie das nicht hinnehmen, sondern können auf die Hausordnung verweisen. Schwieriger wird es außerhalb dieser Zeiten. Je nach Art und Lautstärke des Instruments haben Richter in den vergangenen Jahren unterschiedlichste Urteile zur Ausübung von Hausmusik gefällt. Diese haben aber in der Regel eines gemeinsam: sie schränken die täglich gestattete Übungszeit auf etwa ein bis zwei Stunden pro Tag ein – natürlich außerhalb der Ruhezeiten.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.