Nahaufnahme von Händen auf Klaviertastatur: Hausmusik kenishirotie, Fotolia

3. November 2015, 16:44 Uhr

Misstöne unter Nachbarn Hausmusik: Wenn Kla­vier­spiel zur Lärm­be­läs­ti­gung wird

Hausmusik ist im Grunde eine schöne Tradition. Erklingen Schlagzeug, Klavier und andere Instrumente aber regelmäßig in einer Mietwohnung, fühlen sich die Nachbarn häufig dadurch gestört. Hier lesen Sie, welche gesetzlichen Regelungen bei der Hausmusik gelten und in welchen Fällen Sie sich gegen eine Lärmbelästigung zur Wehr setzen können.

Misstöne innerhalb der Nachbarschaft? Mit uns sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. >>

Hausmusik in der Miet­woh­nung: Recht­li­che Grundlagen

Mieter dürfen zu Hause Instrumente spielen. Ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht. Sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit schließt ein, zum eigenen Vergnügen in der Mietwohnung Hausmusik zu machen und sich mit Klavier und Co. künstlerisch auszudrücken. Dieses Recht kollidiert jedoch immer dann mit den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Nachbarn, wenn diese sich durch die Musik gestört fühlen. Hausmusik nennt es der eine, Lärmbelästigung der andere – und schon beginnt ein Nachbarschaftsstreit.

Lauter Nachbar: Klavier spielen um Mit­ter­nacht kann verboten werden

Es ist daher rechtlich zulässig, das Musizieren in der Mietwohnung per Hausordnung oder Mietvertrag auf bestimmte Zeiträume einzuschränken. Dazu hat zum Beispiel das Landgericht Düsseldorf ein Grundsatzurteil gefällt (AZ 22 S 574/89). Die Einschränkung kann über Bestimmungen zu allgemeinen Ruhezeiten geschehen. Es sind jedoch auch Passagen zulässig, die die Hausmusik beispielsweise auf zwei Stunden am Tag einschränken oder bestimmte Zeiträume dafür vorgeben. Unwirksam sind dagegen Regelungen, die vorgeben, dass nur in einer Art und Weise musiziert werden darf, die die Nachbarn nicht belästigt. Schließlich empfindet es jeder anders, ab wann die Lärmbelästigung beginnt.

Ihr Nachbar ignoriert die Hausordnung? Ein Mietrechtsschutz bietet Ihnen Unterstützung. >>

So wehren Sie sich gegen Lärmbelästigung

In der Hausordnung sind für Mietwohnungen üblicherweise allgemeine Ruhezeiten festgelegt. Das sind meist die Nachtstunden, typischerweise zwischen 22 Uhr und 7 Uhr, zusätzlich manchmal auch die Mittagszeit. Spielt Ihr Nachbar während der Ruhezeiten laut Klavier oder trommelt auf seinem Schlagzeug, dann müssen Sie das nicht hinnehmen, sondern können auf die Hausordnung verweisen. Schwieriger wird es außerhalb dieser Zeiten. Je nach Art und Lautstärke des Instruments haben Richter in den vergangenen Jahren unterschiedlichste Urteile zur Ausübung von Hausmusik gefällt. Diese haben aber in der Regel eines gemeinsam: sie schränken die täglich gestattete Übungszeit auf etwa ein bis zwei Stunden pro Tag ein – natürlich außerhalb der Ruhezeiten.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.