Feuergefahr minimieren: Brandschutz im Mietshaus © iStock.com/Animaflora

25. Oktober 2023, 17:35 Uhr

Achtung, das wird teuer Brand­schutz im Mietshaus: Mieter oder Vermieter in der Pflicht?

Das Thema Brandschutz ist für Vermieter und Mieter gleichermaßen wichtig. Schließlich geht es im Notfall um die Rettung von Menschenleben. Doch wer trägt für was die Verantwortung in einem Mietshaus? Welche Maßnahmen müssen ergriffen und welche Richtlinien befolgt werden? Hier erfährst du mehr über die gesetzlichen Bestimmungen und wie du als Mieter helfen kannst, einem Brand vorzubeugen.

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Mieter oder Vermieter: Wer ist für Brand­schutz zuständig?

Grundsätzlich müssen Vermieter sowohl bei Gewerbe- als auch Wohnhäusern sicherstellen, dass ihre Immobilien den Brandschutzbestimmungen entsprechen, und Maßnahmen zur Vorbeugung von Bränden treffen. Dazu gehört ...

  • das Ein­rich­ten von Flucht- und Rettungswegen
  • die Instal­la­ti­on einer aus­rei­chen­den Beleuchtung
  • das Besei­ti­gen poten­zi­el­ler Gefahrenquellen
  • das Anbringen von Rauch­mel­dern oder Feuerlöschern

In der Hausordnung können Vermieter zudem Regeln zum Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus festlegen, um sicherzustellen, dass die Fluchtwege freigehalten werden. Mieter hingegen sind dazu angewiesen, dieseBrandschutzrichtlinien einzuhalten und so die Sicherheit in ihrem Zuhause zu gewährleisten.

INFO

Haftung bei fahr­läs­si­gem Verhalten

Im Falle eines Brandes haftet der Schadensverursacher für Schäden am Mietshaus. In der Regel greifen hier die Haftpflicht- und Hausratversicherung. Anders sieht es bei grober Fahrlässigkeit aus: Ist der Brand entstanden, weil du beispielsweise offenes Feuer wie Kerzen oder elektrische Geräte wie Bügeleisen oder Herd für längere Zeit unbeaufsichtigt gelassen hast, bist du selbst schadensersatzpflichtig. Kommt es aber zu einem Brand durch grobe Fahrlässigkeit deines Vermieters, etwa wegen veralteter oder kaputter Elektrik, haftet der Vermieter.

Brand­schutz im Mietshaus: Flur und Trep­pen­haus dienen als Fluchtweg

Für Mieter gilt: Pflanzen, Schränke, Fahrräder, Rollstühle oder Kinderwagen dürfen den Fluchtweg nicht versperren. Ausnahmen sind allerdings möglich – wie beispielsweise das temporäre Abstellen von Kinderwagen oder Rollatoren.

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Kinderwagen dürfen entgegen der Hausordnung dann im Treppenhaus abgestellt werden, wenn die übrigen Hausbewohner davon nur unwesentlich behindert werden – so entschied das Amtsgericht Minden (AZ 19 C 324/03). Das Amtsgericht Recklinghausen entschied: Ist ein Mieter auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen, darf dieser ebenfalls im Hausflur stehen, solange der Fluchtweg frei bleibt (AZ 56 C 98/13).

Oft ist in Mietshäusern per Hausordnung festgelegt, dass ab einer bestimmten Uhrzeit die Haustür abgeschlossen werden soll. Das ist dem Brandschutz allerdings nicht zuträglich, urteilte das Landgericht Frankfurt am Main, da im Falle eines Feuers der Fluchtweg versperrt würde (AZ 2-13 S 127/12). Solch eine Regelung in der Hausordnung ist demnach rechtswidrig.

© iStock.com/Denise Hasse

Rauch­mel­der oder Feu­er­lö­scher in der Miet­woh­nung: Was ist vorgeschrieben?

Die Installation und regelmäßige Wartung von Rauchmeldern ist die wichtigste vorbeugende Maßnahme, die in Mietwohnungen für den Brandschutz getroffen werden kann. Hier gelten je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften. Allgemein gilt aber: Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die im Brandfall als Fluchtwege dienen, angebracht werden.

Feuerlöscher sind in Mietwohnungen nicht vorgeschrieben. Als Mieter musst du also selbst aktiv werden, wenn du einen für deine Wohnung möchtest. Gut zu wissen: Für den Wohnungsgebrauch werdenSchaumlöscher der Klasse A und Bfür feste Stoffe beziehungsweise Flüssigkeiten und schmelzende Stoffe empfohlen.

INFO

So beugst du einem Brand in der Miet­woh­nung und im Keller vor:

  • Lass offene Flammen nicht unbe­auf­sich­tigt und lege keine Hand­tü­cher oder Kunst­stoff­ge­gen­stän­de auf dem Herd ab.
  • Säubere die Dunst­ab­zugs­hau­be regelmäßig.
  • Schließe große Geräte nicht an Mehr­fach­steck­do­sen an.
  • Instal­lie­re Halo­gen­lam­pen nicht in unmit­tel­ba­rer Nähe von brenn­ba­ren Textilien wie Gardinen.
  • Ent­rüm­pe­le deinen Keller regel­mä­ßig, so sammeln sich gar nicht erst Gegen­stän­de an, die Flucht­we­ge ver­sper­ren könnten.
  • Öffne die Fenster, sobald du mit lösungs­mit­tel­hal­ti­gen Stoffen hantierst.

Brand­schutz im Keller: Was darf ich dort lagern und was nicht?

In der Hausordnung können Vermieter festlegen, welche Gegenstände im Hinblick auf den Brandschutz nicht im Keller eines Mietshauses oder Mehrfamilienhauses gelagert werden dürfen. Hier findest du einige Beispiele:

  • Das Lagern von Flüs­sig­gas- oder Druck­be­häl­tern im Kel­ler­be­reich ist aus­drück­lich verboten. Aus­tre­ten­des Gas ist schwerer als Luft, kann sich am Boden sammeln und so die Explo­si­ons­ge­fahr erhöhen.
  • Leicht ent­zünd­li­che bezie­hungs­wei­se brand­ge­fähr­li­che Güter sollten gar nicht oder nur in geringen Mengen im Keller gelagert werden. Dazu gehören auch Farben und Lacke sowie Zeitungen und Holz. Das Brennholz für den Kamin im Keller zu lagern, ist wegen des Brand­schut­zes also keine gute Idee.
  • Kraft­stoff­be­trie­be­ne Fahrzeuge – Motor­rä­der, Roller und Co. – sollten nicht im Keller gelagert werden. Nicht nur der Tank­in­halt, sondern auch die Reifen sind leicht ent­zünd­lich. Deshalb ist auch das Lagern von Auto­rei­fen im Keller aus Brand­schutz­grün­den übli­cher­wei­se nicht erlaubt.
  • Kin­der­wa­gen, Rol­la­to­ren, Fahrräder oder E-Bikes dürfen im Keller gelagert werden, sofern sie keine möglichen Flucht­we­ge ver­sper­ren – auch nicht kurzfristig.

Für den Heizungskeller gilt: Hier sollten überhaupt keine Gegenstände gelagert werden. Kellerfenster, Kellerzugänge und Notausgänge sollten zudem stets zugänglich sein.

Mit einer feuerfesten Kellertür, Brandwänden und durch spezielle Anstriche kann der Vermieter ebenfalls zum Brandschutz im Keller beitragen. Je nach Bundesland können solche Maßnahmen bei Neubauten bereits verpflichtend sein.

© iStock.com/victorasse88

Brand­schutz für Garage und Dachboden: Gefahren minimieren

Um den Brandschutz auf dem Dachboden des Mietshauses zu gewährleisten, sollten auch dort bestimmte Regelungen befolgt werden. Gefahrenquellen können beispielsweise elektrische Anschlüsse und deren Isolierung sein – diese sollten daher regelmäßig überprüft und gewartet werden. Außerdem muss eine ausreichende Belüftung gewährleistet sein, um Hitzeansammlungen zu vermeiden.

In Garagen werden oft brennbare Materialien wie Benzin, Öl und elektrische Werkzeuge aufbewahrt. Deshalb sollten entzündliche Gegenstände wie Kartons nicht dort gelagert werden. Elektrofahrzeugen können in der Garage aufgeladen werden. Sie erfordern jedoch eine regelmäßige Wartung aufgrund ihrer leistungsstarken Batterien, die bei unsachgemäßer Handhabung einen Brand auslösen können.

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