Mietvertrag für eine Garage: Das solltest du wissen © iStock.com/FG Trade

6. September 2023, 16:06 Uhr

Darf ich eigentlich? Garage oder Stell­platz mieten: Miet­ver­trag, Kündigung, Fristen

Wenn du eine Garage oder einen Stellplatz für ein Fahrzeug mietest, darfst du dort in erster Linie dein Auto abstellen. Bei der Lagerung von Möbeln und anderen Gegenständen ist jedoch Vorsicht geboten – häufig ist das nicht zulässig, auch wenn der Mietvertrag sie nicht verbietet. Hintergrund sind unter anderem Richtlinien zum Brandschutz. Hier erfährst du, was du noch beim Mieten einer Garage beachten solltest.

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Stell­platz mieten: Vertrag ist maßgebend

Auch wenn die Lagerung von Werkzeug, Möbeln und diversen anderen Gegenständen in Garagen durchaus üblich ist, so ist das nicht zwangsläufig gestattet. Garagen oder Stellplätze gelten nämlich nicht als Wohnräume. Somit fallen sie aus dem üblichen Wohnraummietrecht heraus und unterliegen anderen Bestimmungen. Welche das sind, legt im Einzelfall der jeweilige Mietvertrag für die Garage, den Stellplatz in einer Hoch- oder Tiefgarage oder den gemieteten Parkplatz an einem anderen Ort fest.

Ein Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hilft da wenig weiter, da es zum Garagenmietvertrag kaum konkrete Vorschriften enthält. Das bedeutet, dass dafür weitgehend Vertragsfreiheit besteht. Erlaubt ist demnach strenggenommen nur, was im Mietvertrag zwischen Vermietern und Mietern steht.

Beispiel: Vor dem Amtsgericht Stuttgart musste sich ein Mieter verantworten, der einen Stellplatz in einer Tiefgarage zur Lagerung von Getränkekisten genutzt hatte. Die Vermieterin hatte ihn bereits ohne Erfolg abgemahnt und klagte schließlich auf Unterlassung. Das Amtsgericht gab ihr Recht und sah im Verhalten des Mieters einen vertragswidrigen Gebrauch gegeben (AZ 37 C 5953/15).

Gemäß § 541 BGB kann ein Vermieter auf Unterlassung klagen, wenn der Mieter einen Stellplatz zweckentfremdet. Im Mietvertrag des Angeklagten war die Lagerung von Gegenständen zwar nicht explizit verboten, dort war das Mietobjekt aber als „Einstellplatz“ benannt. Nach Ansicht des Gerichts macht das bereits deutlich, dass dort lediglich Kraftfahrzeuge abgestellt werden sollen. Prüfe als Mieter daher generell den vorliegenden Vertrag, wenn du einen Stellplatz mietest. Im Zweifelsfall sorgt eine Nachfrage beim Vermieter für Klarheit.

INFO

Hat man als Mieter Anspruch auf einen Stellplatz?

Vermieter von Wohn- und Geschäftshäusern sind verpflichtet, ihren Mietern Stellplätze anzubieten. Allerdings ist nicht geregelt, wie viele Parkplätze es sein müssen. Damit haben Mieter keinen Anspruch darauf. Sind weniger Abstellflächen als Mietparteien vorhanden, dürfen Vermieter wählen, wer eine Garage oder einen Stellplatz bekommt. Im Zweifel sind das jene, die die höchste Miete zahlen.

Brand­schutz muss gewähr­leis­tet sein

Über den Mietvertrag hinaus sind auch regionale Vorschriften zum Brandschutz zu beachten. Hier solltest du dich informieren, was jeweils für dich gilt. Solche allgemeinen Vorschriften müssen übrigens nicht nur von Mietern, sondern auch von Eigentümern beachtet werden. In der Regel sind entzündliche Gegenstände wie Kartons oder Möbel nicht gestattet.

Auch im oben erwähnten Fall spielte der Brandschutz eine Rolle: Das Gericht sah durch das Abstellen der Kisten eine negative Vorbildfunktion für andere Mieter gegeben, die dazu verleitet werden könnten, brennbare Stoffe auf ihren eigenen Stellplätzen zu lagern.

Kün­di­gungs­frist: Garage ohne oder mit Miet­ver­trag für die Wohnung

Grundsätzlich gibt es bei Mietverträgen für Garagen und Stellplätze zwei Möglichkeiten: Du kannst sie im Paket mit deiner Wohnung abschließen oder beides getrennt vereinbaren. Jede Variante hat sowohl für Mieter als auch Vermieter Vor- und Nachteile. Insbesondere dann, wenn der Stellplatz nicht im Mietvertrag für eine Wohnung oder ein Haus inbegriffen ist, besteht die bereits erwähnte Vertragsfreiheit.

Das betrifft beispielsweise die Kündigungsfristen: Ist nichts anderes im Mietvertrag festgelegt, kann die Garage jederzeit fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden – von dir oder vom Vermieter. Anders verhält es sich, wenn du die Garage zusammen mit einem Haus oder einer Wohnung gemietet hast und es einen gemeinsamen Mietvertrag gibt. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber „Kündigung für die Garage: Wichtiges zu Teilkündigung und Co.“.

© iStock.com/Petri Oeschger

Miet­ver­trag für Garage aufsetzen: Darauf solltest du achten

Ein gemeinsamer Mietvertrag für eine Wohnung und eine dazugehörige Garage gewährleistet einen Kündigungsschutz. Mietest du eine Garage jedoch gesondert und möchtest dabei deine Mieterrechte wahren, solltest du gewisse Aspekte konkret und schriftlich im Mietvertrag festhalten. Sind darin Klauseln zu Mietdauer, Kündigungsfrist und anderen Konditionen wie etwa Angaben zum Mietzins formuliert, bist du auf der sicheren Seite.

Tipp: Ein formloser Mietvertrag für eine Garage genügt. Es kann aber sinnvoll sein, einen Mietvertrag mit juristischer Hilfe aufzusetzen. Wenn dein Vermieter einen eigenen Vertrag ohne Formulierungen zu den genannten Punkten nutzen möchte, solltest du ihn freundlich um die Aufnahme gewisser Regelungen bitten.

Alle Informationen zur Mietrechtsschutz von ADVOCARD

Gut zu wissen: Da es keinen Mietspiegel für Garagen gibt, dürfen Vermieter den Mietpreis willkürlich festlegen und jederzeit erhöhen. Sie können sich dabei beispielsweise nach Angebot und Nachfrage richten. Zu weit gehen dürfen sie allerdings nicht. Eine deutlich überhöhte Miete kann als Wucher und damit als sittenwidriges Rechtsgeschäft gelten.

Sollte der Stellplatz nicht zum Mietvertrag einer Wohnung gehören, müssen Vermieter dafür Umsatzsteuer abführen. Diese darf zwar auf die Mieter abgewälzt werden, aber nur, wenn das im Mietvertrag zur Garage ausdrücklich so festgelegt ist. Das gilt ebenso für anfallende, umlagefähige Betriebskosten.

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