
10. August 2016, 14:38 Uhr
Regeln für Biker Motorrad parken: Die Regeln gemäß StVO
Wenn Sie Ihr Motorrad parken möchten, müssen Sie im öffentlichen Straßenraum einige Vorschriften beachten. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Kraftrad dabei grundsätzlich wie ein Pkw zu behandeln. Lesen Sie, wo das Motorrad stehen darf und wie Sie Parkschein und Parkscheibe am besten anbringen.
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Motorrad parken: Auf dem Gehweg verbietet es die StVO
Wer sein Motorrad parken will, muss genau wie beim Pkw beachten: Auf dem Gehweg darf das Fahrzeug gemäß § 12 StVO nicht abgestellt werden – es sei denn, ein Verkehrszeichen erlaubt dies ausdrücklich. Ebenso darf das Motorrad nicht an einen Fahrradständer gestellt werden. Beides wird manchmal von den Behörden toleriert, wenn keine speziellen Motorradparkplätze in der Nähe sind und das Motorrad niemanden stört oder behindert. Darauf verlassen sollten Sie sich allerdings nicht. Das Motorrad muss grundsätzlich wie ein Pkw geparkt werden, das heißt: auf Parkplätzen innerhalb einer markierten Fläche oder am Straßenrand, sofern es erlaubt ist.
Mit dem Motorrad ins Parkhaus
Auch in einem Parkhaus können Sie grundsätzlich Ihr Motorrad parken. Der Parkhausbetreiber hat jedoch das Recht, bestimmte Fahrzeugarten von der Benutzung auszuschließen und beispielsweise Motorradfahrern das Parken zu verbieten. Achten Sie daher auf entsprechende Schilder an der Einfahrt. Im Parkhaus müssen Sie Ihr Motorrad innerhalb einer markierten Pkw-Parkfläche abstellen. Manche Parkhäuser bieten auch spezielle Motorradstellplätze an.
Motorrad: Parkscheibe und Parkschein anbringen
Wo ein Parkschein oder eine Parkscheibe erforderlich ist, gilt auch für Motorradfahrer keine Ausnahme – auch wenn das Anbringen an der Maschine schwierig sein kann. Wer ohne Parkschein oder Parkscheibe parkt, riskiert ein Bußgeld. Der ADAC empfiehlt, den Parkschein zum Beispiel mit einem Streifen Klebeband am Motorrad zu befestigen und eine gelochte Parkscheibe aus Pappe zu verwenden, die festgebunden werden kann.
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