25. Mai 2023, 14:38 Uhr
Darf ich eigentlich? Motorrad parken: Die Regeln gemäß StVO
Wenn du dein Motorrad parken möchtest, musst du im öffentlichen Straßenraum einige Vorschriften beachten. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Kraftrad nämlich grundsätzlich wie ein Pkw zu behandeln. Wo du Motorräder und Roller parken darfst und wie du Parkschein und Parkscheibe am besten anbringst, liest du hier.
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Motorrad auf dem Gehweg parken: Das sagt die StVO
Das Motorrad muss grundsätzlich wie ein Pkw geparkt werden, das heißt: auf Parkplätzen innerhalb einer markierten Fläche oder auf einem markierten Parkstreifen am Straßenrand. Weist jedoch ein Verkehrsschild auf ein Parkverbot hin, müssen dies auch Motorradfahrer beachten.
Wenn du dein Motorrad oder deinen Roller parken willst, musst du also dieselben Regeln wie beim Parken eines Pkw beachten. Auf dem Gehweg darf das Fahrzeug gemäß § 12 StVO nicht abgestellt werden – es sei denn, ein entsprechendes Verkehrszeichen erlaubt dies ausdrücklich.
Wirst du dabei erwischt, wird es unter Umständen teuer: Für das ordnungswidrige Parken des Motorrads auf dem Gehweg kann nämlich eine Geldbuße von 55 Euro oder mehr anfallen, je nach Situation. Werden dadurch beispielsweise noch andere Verkehrsteilnehmer behindert, zahlst du bereits 70 Euro und erhältst zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Gelegentlich machen Polizei und Ordnungsamt dabei eine Ausnahme. Wenn das auf dem Gehweg geparkte Bike großzügig Platz lässt, sodass beispielsweise auch Personen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen gut vorbeikommen, und wenn nur wenige Fußgänger unterwegs sind, kann es sein, dass das Parken auf dem Gehweg geduldet wird. Darauf verlassen solltest du dich allerdings nicht, denn verboten ist es dennoch.
Das musste 2017 auch ein Rollerfahrer erfahren, der sein Fahrzeug in München auf einem gepflasterten Grünstreifen neben dem Gehweg abgestellt hatte: Der Roller wurde abgeschleppt und der Fahrer klagte auf Aufhebung des Bußgeldbescheids – allerdings urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der Grünstreifen sei Teil des Gehwegs und damit rechtlich als solcher zu behandeln; Parken sei dort entsprechend rechtswidrig (AZ 10 ZB 15.51).
Übrigens: Auch das Motorrad- oder Rollerparken am Fahrradständer ist verboten. Diese sind nicht für Krafträder gedacht und stehen zudem für gewöhnlich auf dem Bürgersteig – und hier ist das Parken ohnehin nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Nur für Bikes: Motorradparkplätze
Ob in der Innenstadt, auf Supermarktparkplätzen oder vor dem Kino – vielerorts finden sich spezielle Parkflächen nur für Motorräder oder ihre kleinen Geschwister, also Motorroller, Mopeds und Mofas. Sie sind kleiner als die üblichen Autoparkplätze und entsprechend markiert: Du erkennst sie üblicherweise an einem weißen Zusatzschild unter dem blauen Parkplatzschild, das ein Piktogramm eines Motorrads samt Fahrer zeigt. Hier kannst du dein Bike platzsparend und legal parken.
Gut zu wissen: Quads werden im Sinne der StVO nicht wie Motorräder, sondern wie Pkw behandelt. Parken darfst du damit also nur auf herkömmlichen Pkw-Parkplätzen, nicht auf den speziell markierten Zweiradparkplätzen.
Mit dem Motorrad ins Parkhaus
Auch das Parken von Motorrädern in einem Parkhaus ist grundsätzlich erlaubt. Der Parkhausbetreiber hat jedoch das Recht, bestimmte Fahrzeugarten von der Benutzung auszuschließen und somit beispielsweise Motorradfahrern das Parken zu verbieten. Achte deshalb auf hinweisgebende Schilder an der Einfahrt.
Im Parkhaus musst du dein Motorrad entweder auf einem speziellen Motorradstellplatz oder innerhalb einer markierten Pkw-Parkfläche abstellen.
Motorrad: Parkscheibe und Parkschein anbringen
Wo ein Parkschein oder eine Parkscheibe erforderlich ist, gilt auch für Motorradfahrer keine Ausnahme. Wer ohne Parkschein oder Parkscheibe parkt, riskiert eine Geldbuße. Auch wenn das Anbringen an der Maschine schwierig sein kann, bist du dafür verantwortlich, dass alles ordnungsgemäß sitzt: Du kannst dich also nicht darauf berufen, dass der Parkschein weggeweht oder durch Wind und Wetter unleserlich geworden ist.
Es empfiehlt sich, den Parkschein in einer wetterbeständigen Schutzhülle am Motorrad zu befestigen oder eine gelochte Parkscheibe aus Kunststoff zu verwenden, die du beispielsweise mit einem Kabelbinder fixieren kannst. Da dein Bike aber dennoch frei zugänglich ist, solltest du den Abriss des Parkscheins aufheben und ein Foto machen, um im Fall der Fälle ein Beweismittel parat zu haben.
Weit verbreitet ist der Irrglaube, es sei pro Parkplatz nur ein Parkschein nötig, ungeachtet dessen, wie viele Fahrzeuge dort stünden. Tatsächlich dürfen zwar mehrere Krafträder einen einzigen Pkw-Parkplatz belegen – und tatsächlich fällt das sogar nach § 12 Abs. 6 StVO unter platzsparendes Parken –, jedoch muss dann für jedes Fahrzeug ein eigener Parkschein gelöst werden.
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