
4. Juni 2020, 8:00 Uhr
Achtung, das wird teuer Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?
Der Gehweg ist nur für Fußgänger gedacht, damit diese sich beim Passieren keine Sorgen um Fahrzeuge machen müssen. Dementsprechend ist das Parken auf dem Gehweg für Auto, Motorrad und Co. verboten. Wer sich dem widersetzt, riskiert ein Bußgeld.
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Parken auf dem Gehweg: Diese Bußgelder drohen
Fußgänger, insbesondere Kinder, Ältere und Gehbehinderte, sind einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt, sobald sich Fahrzeuge auf dem Gehweg bewegen. Deshalb drohen dort für falsches Parken Bußgelder und gegebenenfalls Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
- Das Parken auf dem Gehweg – ebenso wie auf Radwegen – wird laut Bußgeldkatalog mit 55 Euro sowie einem Punkt geahndet.
- 70 Euro und ein Punkt drohen, wenn das Fahrzeug gleichzeitig eine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.
- Entsteht durch das abgestellte Fahrzeug eine Gefährdung, beträgt das Bußgeld 80 Euro, hinzu kommt ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER).
- Bei einer Sachbeschädigung wird ein Bußgeld von 100 Euro fällig und außerdem ein Punkt.
- Parkt das Fahrzeug länger als eine Stunde falsch, werden 70 Euro aufgerufen. Besteht dabei eine Behinderung, verteuert sich das Bußgeld auf 80 Euro. In beiden Fällen erhöht sich der Kontostand in Flensburg um einen Punkt.
Verkehrszeichen 315 legalisiert Gehwegparken
Das Parken auf Gehwegen kann in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 315 erlaubt sein. Das ist ein rechteckiges blaues Schild mit einen weißen P und dem Piktogramm eines parkenden Autos. In der Regel ist auf dem Verkehrszeichen bildlich dargestellt, wie geparkt werden darf – ob mit zwei oder allen vier Rädern auf dem Gehweg.
- Hältst du dich nicht an diese Vorgabe und wirst dabei erwischt, dann musst du 10 Euro
- Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer werden daraus 15 Euro Bußgeld.
- Parkst du länger als drei Stunden falsch bei einem Verkehrszeichen 315, steigt das Bußgeld auf 30 Euro beziehungsweise 35 Euro (bei Behinderung) an.
(Stand: ab 28. April 2020)
Dabei darf in der Regel nur mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2,8 Tonnen geparkt werden. Außerdem musst du darauf achten, dein Auto nicht über Gullydeckeln oder anderen Verschlüssen abzustellen. In § 12 Absatz 4a Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es außerdem: "Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen."
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