
16. September 2021, 9:00 Uhr
Darf ich eigentlich? 3G-Regel: Das gilt in Restaurant, Stadion, Friseursalon und Co.
In vielen öffentlichen Einrichtungen in Deutschland greift jetzt die 3G-Regel. Wo sie gilt, haben nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt. Das soll dazu beitragen, die Zahl der Neuinfektionen mit Covid-19 möglichst gering zu halten. Was dabei genau zu beachten ist und was es mit der 2G-Regel auf sich hat, die alternativ angewandt werden kann, erfährst du hier.
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Was ist die 3G-Regel und wo gilt sie?
Die 3G-Regel bedeutet: Zutritt zu einem bestimmten öffentlichen Ort haben nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete.
- Nach einem Beschluss von Bund und Ländern im August 2021 muss die 3G-Regel aktuell grundsätzlich überall in Deutschland für bestimmte Einrichtungen angewandt werden.
- Nur wo die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 35 liegt oder aus anderen Gründen keine erhöhte Infektionsgefahr zu erwarten ist, dürfen Bundesländer die Regelung aussetzen.
- Alle vier Wochen soll überprüft werden, ob die 3G-Regel weiterhin notwendig ist
Die 3G-Regel gilt in vielen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Betroffen sind zum Beispiel
- Krankenhäuser und Pflegeheime
- Gastronomie: in der Regel die Innenräume von Restaurants und Cafés
- Kinos
- Fitnessstudios und Schwimmbäder
- Friseur- und Kosmetikstudios sowie andere Anbieter körpernaher Dienstleistungen
- Hotels – hier musst du bei längerem Aufenthalt in regelmäßigen Abständen einen aktuellen Test vorlegen, wenn du nicht geimpft oder genesen
Die 3G-Regel kann je nach Landesverordnung auch außerhalb geschlossener Räume gelten. Zum Beispiel bei größeren Musik- oder Sportveranstaltungen, wo die Corona-Abstandsvorgaben nur schwer einzuhalten sind.
In manchen Bundesländern gibt es Stufenpläne: Grundsätzlich gilt die 3G-Regelung dann nur für bestimmte Bereiche oder Zusammenkünfte mit höherer Personenzahl – sie kann aber je nach aktueller Warnstufe oder Inzidenz auf weitere Bereiche und Veranstaltungen mit weniger Gästen ausgeweitet werden.
3G gilt jedoch deutschlandweit zum Beispiel nicht in
- Supermärkten, Drogerien und weiteren Geschäften, in denen Dinge des täglichen Bedarfs verkauft werden
- Arztpraxen, die du als Patient betrittst
- der Bahn und Nahverkehrszügen
An all diesen Orten sind aber natürlich nach wie vor die geltenden Infektionsschutzregeln zu beachten, also vor allem: Abstand halten, Hygieneregeln einhalten und Maske tragen.
Warum gibt es an manchen Orten stattdessen die 2G-Regel?
Die 3G-Regel ist in den oben genannten Einrichtungen bundesweit verbindlich anzuwenden. Einige Bundesländer stellen es Betreibern aber ausdrücklich frei, stattdessen auf eigenen Wunsch und unter Berufung auf ihr Hausrecht die 2G-Regel anzuwenden (2G-Optionsmodell). Das bedeutet:
- Zutritt haben nur geimpfte und genesene Erwachsene beziehungsweise Jugendliche.
- Bis zu welchem Alter Kinder dabei sein dürfen, die weder geimpft noch genesen sind, ist je nach Landesverordnung unterschiedlich.
- Je nach geltenden Vorgaben kann es bei 2G zum Beispiel möglich sein, auf eine Maskenpflicht und einen Mindestabstand zu verzichten. Das bedeutet für Gastronomen und Veranstalter häufig, dass sie mehr Gäste gleichzeitig einlassen können als beim 3G-Modell.

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In den Stadien der Fußball-Bundesliga-Klubs ist aufgrund der großen Zuschauerzahl mindestens die 3G-Regel anzuwenden. Einige Vereine haben aber von Anfang an auf 2G gesetzt und lassen aktuell nur geimpfte und genesene Fans zu. Das ist zulässig, da sie in ihrem eigenen Stadion das Hausrecht haben.
Selbst informieren: 3G-Regeln nicht überall in Deutschland einheitlich
Die Vorgaben der Bundesländer zu 3G ähneln sich in vielen Punkten, sind aber nicht überall identisch. Hinzu kommt, dass Betreibern und Veranstaltern vielerorts mehrere Optionen offen stehen und sich dort jeder frei entscheiden kann, welches Modell er bevorzugt. Das macht es derzeit leider notwendig, sich vor dem Besuch bestimmter Orte und Veranstaltungen gezielt darüber zu informieren, welche Regelung dort gilt.
Die Betreiber der betreffenden Einrichtungen sind dazu verpflichtet, mindestens die Einhaltung der 3G-Regel sicherzustellen. Sie müssen prüfen, ob Kunden oder Besucher einen entsprechenden Nachweis haben, und dürfen keine Ausnahmen machen. Das solltest du im Hinterkopf behalten, um etwa beim Restaurantbesuch unnötigen Streit zu vermeiden.
Geimpft, genesen, getestet: Wer hat gemäß 3G-Regel Zutritt?
Als geimpft gelten gemäß 2G- oder 3G-Regel alle, deren letzte erforderliche (Teil-)Impfung mindestens 14 Tage her ist und die somit den vollen Impfschutz haben. Um das belegen zu können, musst du entweder deinen Impfpass oder den digitalen Impfnachweis in einer App auf dem Smartphone dabei haben.
Genesene sind Personen, die eine Covid-19-Infektion überstanden haben und einen entsprechenden Nachweis besitzen, zum Beispiel vom Arzt oder vom Gesundheitsamt.

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Wer weder vollständig geimpft noch genesen ist, muss sich testen lassen, wenn er zum Friseur, ins Restaurant oder in eine andere Einrichtung will, wo die 3G-Regel gilt. Für den Einlass brauchst du einen aktuellen negativen Testnachweis. Akzeptiert werden in der Regel ...
- PCR-Tests, die maximal 48 Stunden zuvor durchgeführt wurden oder
- Antigen-Schnelltests, die maximal 24 Stunden alt sind.
Die Länder dürfen die Regeln für bestimmte Bereiche jedoch verschärfen. So ist in einigen Bundesländern beim Besuch etwa von Clubs, Diskotheken und Konzerten immer ein PCR-Test vorgeschrieben, wenn Besucher nicht geimpft oder genesen sind.
Viele fragen sich: Gilt auch ein Selbsttest zu Hause als Nachweis gemäß der 3G-Regel? In der Regel: Nein – nicht zuletzt, weil es keinen Beleg darüber gibt, wann der Test durchgeführt wurde. Außerdem sind im Vergleich zum dokumentierten Schnelltest in der Apotheke oder im Testzentrum Schummeleien einfacher möglich. Ein maximal 24 Stunden alter Selbsttest unter Aufsicht an einer Teststation, dessen Ergebnis anschließend schriftlich dokumentiert wird, wird jedoch üblicherweise akzeptiert.
Was schreibt die 3G-Regel für das Testen von Kindern vor?
Kinder sind bei 3G bis zu einem bestimmten Alter grundsätzlich von der Testpflicht ausgenommen. In vielen Bundesländern gilt das bis zum sechsten Geburtstag beziehungsweise bis zum Schuleintritt.
Besuchen also zum Beispiel vollständig geimpfte Eltern mit ihrem ungeimpften Kind unter sechs Jahren ein Restaurant, in dem 3G gilt, muss das Kind in der Regel nicht vorher getestet werden. Bei Anwendung der 2G-Regel empfiehlt es sich, vorher vor Ort nachzufragen, welche Vorgaben in Bezug auf Kinder gelten.
Schüler sind unter 3G-Bedingungen ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen, da in Schulen bei Präsenzunterricht ohnehin regelmäßig getestet wird. Jugendliche und ältere Kinder, die nachweislich vollständig geimpft oder von Covid-19 genesen sind, brauchen natürlich auch keinen Test. Die Testpflicht gemäß der 3G-Regel gilt für Kinder und Jugendliche also insgesamt nur in wenigen Fällen.
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