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5. November 2025, 16:47 Uhr
Themenseite Testament: Rechtliche Infos rund ums Erben und Vererben
Mit einem Testament sorgst du dafür, dass mit deinem Besitz nach deinem Tod alles so geschieht, wie du es dir wünschst. Gibt es kein Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge ein – das heißt, bestimmte Angehörige erben automatisch. Wie man ein Testament schreibt, wie es sicher aufbewahrt wird und worauf du sonst noch achten musst, erfährst du hier.
Inhalt
>> Was sind Testament, Erbvertrag und Nachlass?
>> Berliner Testament und Nottestament: Diese Testamentsarten gibt es
>> Testament selber schreiben: Voraussetzungen, Formulierung und Aufbewahrung
>> Testament richtig aufsetzen: Mit dem Testaments-Generator von ADVOCARD
>> Welche Auflagen für Erben sind im Testament möglich?
>> Welchen Einfluss hat das Testament auf die Erbfolge?
>> Erben mit Testament: Der Ablauf nach dem Tod des Erblassers
>> Anfechten, ausschlagen, verzichten: Konflikte um Erbe und Testament
Was sind Testament, Erbvertrag und Nachlass?
Mit einem Testament kannst du gemäß § 1937 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmen, wer nach deinem Tod deinen Besitz erbt. Du selbst wirst im Erbrecht dann als Erblasser bezeichnet, die Begünstigten als Erben.
Gut zu wissen:
- Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten kannst du mit einem Testament die gesetzliche Erbfolge aufheben und stattdessen bestimmte Personen besonders begünstigen. Mehr dazu liest du weiter unten.
- Ähnliches kann gemäß § 1941 BGB auch ein Erbvertrag leisten, den Erblasser und Erbe zu Lebzeiten miteinander abschließen.
Testament und Erbvertrag sind Formen der letztwilligen Verfügung. Setzt du so eine auf, regelt sie alle erbrechtlichen Angelegenheiten nach deinem Tod. Oft ist auch vom „letzten Willen“ die Rede.
Testament und Erbvertrag regeln vor allem, was mit deinem Nachlass passiert. Dieser Begriff bezeichnet im Erbrecht den gesamten Besitz, den eine Person nach ihrem Tod hinterlässt: Geld, Immobilien, Privatbesitz, Hausrat.
Aber Achtung: Zum Nachlass können auch Schulden und Verpflichtungen gehören.
Ist ein Vermächtnis dasselbe wie ein Erbe?
Nein. Ein Vermächtnis kann gemäß § 1940 BGB jemand erhalten, der ansonsten nicht als Erbe eingesetzt wird. Beispiel: Eine wohlhabende Rentnerin vermacht einer Freundin ein einzelnes wertvolles Schmuckstück. Den Rest des Vermögens erben die Kinder der Verstorbenen.
Gut zu wissen: Der sogenannte Vermächtnisnehmer gehört nicht zur Erbengemeinschaft und muss auch keinerlei Pflichten im Rahmen des Vermächtnisses übernehmen.
Berliner Testament und Nottestament: Diese Testamentsarten gibt es
Um dein Testament aufzusetzen, hast du zwei verschiedene Möglichkeiten. Du kannst entweder
- ein eigenhändiges Testament aufsetzen (auch privatschriftliches Testament genannt)
- oder gemäß § 2232 BGB deinen letzten Willen direkt von einem Notar aufsetzen und beglaubigen lassen (notarielles Testament beziehungsweise öffentliches Testament).
Gut zu wissen: Ein notariell beglaubigtes Testament musst du als Erblasser nicht selbst schreiben. Allerdings fallen hierfür Kosten an, die sich in ihrer Höhe an dem Wert deines Nachlasses orientieren und daran, ob du ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament aufsetzen lässt. So kann die Beurkundung beim Notar nur 75 Euro oder sogar 1.000 Euro kosten.
Doch was ist, wenn keine Zeit mehr bleibt, ein wirksames Testament zu verfassen? Schwebt jemand zum Beispiel nach einem Unfall plötzlich in Lebensgefahr, kann er oder sie ein Nottestament errichten lassen. Was dabei beachtet werden muss, liest du in unserem Ratgeber.
Eheleute haben die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament) zu verfassen. Oft geschieht das als sogenanntes Berliner Testament, mit dem sich die Partner gegenseitig zum Alleinerben einsetzen. Welche Vorteile das hat und wie sich ein gemeinschaftliches beziehungsweise Berliner Testament auf den Pflichtteil der Kinder auswirkt, erfährst du in den folgenden Ratgebern:
Testament selber schreiben: Voraussetzungen, Formulierung und Aufbewahrung
Wie schreibe ich ein Testament?
Du hast dich entschieden, ein eigenhändiges Testament zu schreiben? Dann kommt es auf die richtige Formulierung an – und auch auf die Form. Gemäß § 2247 BGB muss solch ein Testament handschriftlich verfasst sein. Das heißt auch: Am Computer tippen ist dann tabu. Wichtig: Zeit, Ort und Unterschrift dürfen nie fehlen.
Weitere Tipps liefert dir unser Ratgeber „Testament schreiben“.
Ein gemeinschaftliches Testament darf gemäß § 2267 BGB von einem der beiden Partner geschrieben werden. Der andere braucht nur noch unter Angabe von Zeit und Ort zu unterschreiben.
Was bedeutet „testierfähig“?
Damit ein Testament Gültigkeit hat, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Für ein handschriftliches Testament gilt zum Beispiel gemäß § 2247 Abs. 4 BGB: Der Verfasser muss volljährig und in der Lage sein, Geschriebenes lesen zu können. In jedem Fall muss der Verfasser testierfähig sein, damit das Testament gültig ist.
Was testierfähig bedeutet, verrät dir unser Ratgeber „Testierfähigkeit und Testierwille“.
Wie wichtig ein eindeutig formuliertes Testament ist, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (AZ 10 W 153/159): Es erklärte ein Testament, das nur aus einigen auf einen Zettel geschriebenen Worten bestand, für ungültig. Der Testierwille sei nicht zu erkennen, so die Begründung des Gerichts.
Mehr als ein Erbe? Infos zu Erbengemeinschaft und Vollmacht
Du bestimmst mehrere Erben? Neben einem Testament kann dann eine Vollmacht für einen der Erben sinnvoll sein. Warum? Erben mehrere Personen etwas, entsteht für die Zeit, bis das Erbe komplett verteilt ist, eine sogenannte Erbengemeinschaft. Diese kann gemäß § 2038 BGB den Nachlass nur gemeinsam verwalten.
Falls es zu Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft kommt, kannst du einen der Erben dazu bevollmächtigen, die Erbengemeinschaft zu vertreten. Ansonsten müsste in allen Erbangelegenheiten mit Stimmenmehrheit abgestimmt werden. Sind die Erben zerstritten, kann dies zu Problemen führen.
Testament hinterlegen oder zu Hause aufbewahren?
Bei einem notariellen Testament gibt es zur Aufbewahrung nicht viel zu überlegen: Der Notar sorgt nach der Niederschrift gemäß § 34 Beurkundungsgesetz (BeurkG) dafür, dass das Dokument in amtliche Verwahrung kommt.
Das Testament ist dann in der Regel nicht beim Notar selbst hinterlegt, sondern beim zuständigen Amtsgericht. Außerdem wird es im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer eingetragen.
Du kannst auch dein eigenhändiges Testament beim Amtsgericht hinterlegen – ohne Hilfe eines Notars. Der Vorteil: Es ist dort sicher aufbewahrt und kann nicht ohne dein Wissen vernichtet oder verändert werden.
Was die Aufbewahrung des Testaments kostet?
- Für die Hinterlegung des Testaments musst du mit Gerichtsgebühren in Höhe von 75 Euro rechnen.
- Dazu kommt eine Gebühr in Höhe von 18 Euro für die Eintragung im Zentralen Testamentsregister.
Gut zu wissen: Wenn du willst, kannst du dein selbst geschriebenes Testament auch zu Hause aufbewahren. Dabei solltest du jedoch beachten:
- Das Testament muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, den nur du und ein oder zwei Vertrauenspersonen kennen.
- Dass du andere ins Vertrauen ziehst, ist wichtig – damit das Testament im Fall deines Todes auch gefunden werden kann.
- Nutzt du für die Aufbewahrung ein Bankschließfach, dann muss deine Vertrauensperson darauf nach deinem Tod Zugriff haben. Möglich ist das zum Beispiel durch eine Vollmacht, die du ausstellst.

Testament richtig aufsetzen: Mit dem Testaments-Generator von ADVOCARD
Du willst dein Testament selbst verfassen, bist dir aber unsicher, ob du alles richtig machst? Oder du weißt nicht, ob der Inhalt deiner letztwilligen Verfügung rechtssicher ist? Dann lass dich von uns unterstützen – mit dem ADVOCARD Testaments-Generator für Kunden.
Der praktische Testaments-Generator ist ein digitaler Service, mit dem du ein individuelles Testament erstellen kannst.
Die Services im Überblick:
- Wissensdatenbank: Du erhältst umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zur Testamentserstellung.
- Personalisierter Testamentsentwurf: Du kannst ein auf deine persönliche Situation zugeschnittenes Testament erstellen lassen.
- Anwaltliche Beratung: Du wirst durch einen Fachanwalt beraten – unter Anrechnung der vereinbarten Leistungen aus deinem Rechtsschutzvertrag bei ADVOCARD.
- Sonderkonditionen: Du hast bei komplexen Vermögenssituationen die Möglichkeit, dir ein maßgeschneidertes Testament durch einen Kooperationsanwalt erstellen zu lassen.
Wichtig: Die anwaltliche Beratung kannst du dann in Anspruch nehmen, wenn dein Vermögen unter einer Million Euro liegt, du keine Auslandsimmobilien oder Firmenanteile besitzt.
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Welche Auflagen für Erben sind im Testament möglich?
Gemäß § 1940 BGB ist es möglich, gewisse Auflagen an die Erben zu stellen, an die sie rechtlich gebunden sind. Das bedeutet, das Erbe ist an eine Bedingung geknüpft. Möchte der Erblasser zum Beispiel sein Grab durch die Erben pflegen lassen, kann er dies als Auflage ins Testament aufnehmen.
Zulässig ist auch eine Verpflichtung, wonach Erben sich um ein geliebtes Haustier des Verstorbenen kümmern müssen. Tiere dürfen aber nicht selbst erben. Warum, liest du hier.
Verpflichtest du deine Erben dazu, sich um eine andere Person zu kümmern, kann diese außenstehende Person selbst die versprochene Leistung nicht einklagen, wohl aber einer der Miterben. Handelt es sich beim Begünstigten einer Auflage um eine öffentliche Einrichtung, etwa eine Stiftung, kann die im Testament stehende Leistung gemäß § 2194 BGB behördlich eingeklagt werden.
Wichtig: Die Regelungen für Auflagen gelten für einen Erbvertrag ebenso wie für ein Testament.
Wenn du als Erblasser auf der sicheren Seite sein möchtest, kannst du einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Dieser kümmert sich dann um die Einhaltung der Auflagen.
Wird eine Bestattung aus dem Erbe bezahlt?
Nach dem Tod eines Erblassers stellen sich viele Erben die Frage: Wer zahlt die Kosten für die Beerdigung? Wer hier in der Pflicht ist, erfährst du in diesem Ratgeber.
Was du beim Todesfall eines Familienmitglieds wissen solltest und weitere Infos rund um eine Bestattung, liest du auf unserer „Todesfall und Bestattung: Was Angehörige wissen müssen“.
Welchen Einfluss hat das Testament auf die Erbfolge?
Wie die gesetzliche Erbfolge ohne Testament aussieht, regeln §§ 1924 ff. BGB. Ein gültiges Testament kann im Erbfall die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen: Der Wunsch des Verstorbenen ist dann maßgeblich. Allerdings gibt es dabei Grenzen. Zum Beispiel haben manche Angehörige einen sogenannten Pflichtteilsanspruch, der ihnen nicht ohne Weiteres aberkannt werden darf.
Dieser Anspruch bleibt auch dann gültig, wenn im Testament ein Alleinerbe eingesetzt wird. Die eigenen Kinder zu enterben, ist zum Beispiel nicht so einfach, wie es mancher gerne hätte. Eine weitere Möglichkeit, die ein Testament bietet, ist der Einsatz von Vorerben und Nacherben. Die betreffenden Angehörigen erben dann zeitversetzt.
Erben mit Testament: Der Ablauf nach dem Tod des Erblassers
Nach dem Tod des Erblassers folgt die Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht. Was dort alles passiert und welche Rechte und Pflichten für Erben damit verbunden sind, verrät dir unser Ratgeber zur Testamentseröffnung.
Auf Erben und Angehörige kommen außerdem weitere Aufgaben und eventuelle Pflichten zu, wie die Beantragung eines Erbscheins und gegebenenfalls auch Nachlassverbindlichkeiten, die es zu beachten gilt.
Einen Erbschein
- benötigst du, um dich zweifelsfrei als Erbe ausweisen zu können. Dies kann beispielsweise bei der Regelung von Bankangelegenheiten wichtig sein.
- ist eine Art Zeugnis, das gemäß § 2353 BGB beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden kann. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat.
- enthält nicht nur den Nachweis der Erbberechtigung, sondern gegebenenfalls auch Verfügungsbeschränkungen des Erben.
Gut zu wissen: Um einen Erbschein zu beantragen, musst du zuvor einige Angaben machen und diese durch Urkunden wie beispielsweise eine Sterbeurkunde belegen. Des Weiteren können Informationen zum Verwandtschaftsverhältnis, zum Vorhandensein weiterer Erben oder weiterer Erbverträge sowie bei Eheleuten Informationen zum Güterstand vonnöten sein.
Als Erbe kannst du nach dem Tod des Erblassers gemäß § 1967 BGB an Nachlassverbindlichkeiten gebunden sein:
- Hatte der Erblasser beispielsweise Schulden wie nicht abbezahlte Kredite oder ein überzogenes Bankkonto, fallen diese – ähnlich wie Erbauflagen – in den Zuständigkeitsbereich der Erben.
- Hierzu zählen auch Pflichtteilansprüche anderer Erben, die es zu tilgen gilt. Auch die Kosten für einen Rechtsanwalt können zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen.
Vererben zu Lebzeiten: Alternativen zum Testament
Neben dem Erbvertrag gibt es noch weitere Möglichkeiten, seinen Nachlass außerhalb eines Testaments zu regeln, zum Beispiel durch eine Schenkung zu Lebzeiten. Diese unterliegt weniger strikten Regelungen als eine Erbschaft.
Wer zum Beispiel sein Haus zu Lebzeiten an die Kinder oder andere Nachkommen überschreibt, aber selbst noch weiter darin wohnen möchte, kann sich zum Beispiel ein Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen lassen.
Anfechten, ausschlagen, verzichten: Konflikte um Erbe und Testament
Manchmal kommt es vor, dass die Rechtmäßigkeit des Testaments angezweifelt wird. War der Verstorbene vielleicht gar nicht testierfähig, oder hat er sich schlicht verschrieben? Oder hat er jemanden begünstigt, der sich raffiniert das Erbe erschlichen hat? In einem solchen Fall kann man unter bestimmten Umständen das Testament anfechten.
Übrigens: Wie du dich selbst oder einen nahen Angehörigen vor Erbschleichern schützt, liest du hier.
Manchmal ist ein Erbe auch gar nicht besonders verlockend, zum Beispiel, wenn der Verstorbene verschuldet war. Schließlich trittst du als Erbe in dessen rechtlichen Fußstapfen und müsstest dessen Schulden aus deinem eigenen Vermögen begleichen, wenn das Erbe hierfür nicht ausreicht. In diesem Fall könntest du das Erbe ausschlagen.
Aber Achtung: Wurde bereits ein Erbschein ausgestellt, hast du das Erbe rechtsverbindlich angenommen.
Gut zu wissen: Es ist auch möglich, sich bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf einen Erbverzicht zu einigen oder auf seinen Pflichtteil zu verzichten. Beides muss jedoch notariell beglaubigt werden.
Bei Erbrechtsstreitigkeiten bist du mit einem Privat-Rechtsschutz bestens abgesichert. >>
FAQ
- Wie schreibe ich ein Testament?
Ein selbstgeschriebenes Testament muss handschriftlich verfasst, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament verfassen, bei dem ein Partner das Testament schreibt, der andere lediglich unterschreibt (§ 2267 BGB).
- Was kostet ein Testament beim Notar?
Die Notarkosten für ein Testament richten sich nach dem Wert des Nachlasses und der Art der Verfügung (Einzel- oder gemeinschaftliches Testament). Für die Beurkundung können so zwischen 75 und 1.000 Euro anfallen. Die Verwahrung des Testaments beim Amtsgericht kostet rund 75 Euro, die Eintragung ins Zentrale Testamentsregister 18 Euro.
- Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Ehegattentestament: Die Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder werden meist Schlusserben und erhalten erst nach dem Tod beider Eltern ihren Anteil. Die gesetzlich geschützten Pflichtteilsansprüche der Kinder bleiben in der Regel jedoch bestehen.
- Wer erbt ohne Testament?
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB). Zuerst erben die direkten Nachkommen (Kinder, Enkel) neben dem Ehegatten. Gibt es keine Kinder, erben Eltern und deren Nachkommen (Geschwister). Fehlen nahe Verwandte, folgen Erben weiterer Ordnungen – gibt es keine Erben, geht der Nachlass einer Person an den Staat.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.



