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17. Dezember 2025, 10:46 Uhr
So geht’s richtig Mutterschutz: Was du zu Dauer, Gehalt und Beantragung wissen solltest
Wenn du ein Kind erwartest, verändert sich vieles – vom Alltag bis hin zur Arbeitssituation. Der Mutterschutz soll dir in dieser besonderen Zeit Sicherheit geben: gesundheitlich, finanziell und beruflich. Damit du weißt, was dir zusteht und wie du alles richtig beantragst, findest du hier die wichtigsten Informationen verständlich erklärt.
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Mutterschutz: Ziele, Geltungsbereich und zentrale Begriffe
Der Mutterschutz soll dich während der Schwangerschaft, nach der Geburt und beim Stillen schützen. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verfolgt gleich mehrere Ziele: Es soll deine Gesundheit sichern, deinen Arbeitsplatz erhalten und dafür sorgen, dass dein Einkommen in Phasen, in denen du nicht arbeiten darfst, stabil bleibt.
Anspruch darauf haben alle schwangeren Arbeitnehmerinnen – unabhängig davon, ob du Vollzeit, Teilzeit, im Minijob, in Ausbildung oder im Rahmen eines Pflichtpraktikums arbeitest. Der Mutterschutz gilt grundsätzlich während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses – auch in der Probezeit. Bei befristeten Verträgen endet er automatisch mit Vertragsende.
Auch schwangere Schülerinnen und Studentinnen sind geschützt, wenn Ort, Zeit oder Ablauf ihrer schulischen bzw. universitären Veranstaltungen verbindlich vorgegeben sind. Sie dürfen an Prüfungen oder Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie das möchten. Sie können aber auch fernbleiben – ohne Konsequenzen.
Bei Auszubildenden kann die Ausbildungszeit verlängert werden, wenn Fehlzeiten durch die Schwangerschaft entstanden sind. Selbstständige fallen hingegen nicht unter das Mutterschutzgesetz.
Mutterschutz: Die wichtigsten Begriffe
Die verschiedenen Begriffe im Zusammenhang mit Mutterschutzregelungen können leicht verwechselt werden. Hier findest du die wichtigsten noch einmal im Überblick:
- Mutterschutz: Der gesamte rechtliche Schutz rund um Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit – inklusive Arbeitsplatzsicherheit, Gesundheitsschutz und Einkommen.
- Mutterschutzfrist: Der Zeitraum, in dem du nicht arbeiten darfst: sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt.
- Mutterschutzlohn: Lohn bei ärztlichen oder betrieblichen Beschäftigungsverboten außerhalb der regulären Schutzfristen.
- Mutterschaftsgeld: Leistung während der Mutterschutzfristen, wird von der Krankenkasse oder dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gezahlt.
- Elterngeld: Leistung nach der Geburt zur finanziellen Unterstützung – unabhängig vom Mutterschutz.
- Elternzeit: Arbeitsfreie Zeit zur Kinderbetreuung, hat eigene Regeln und ist nicht Teil des Mutterschutzes.
Zu den einzelnen Begriffen erfährst du im Folgenden mehr.
Arbeitszeit und Beschäftigungsverbote während der Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft gelten besondere Arbeitszeitgrenzen:
- Du darfst in der Regel nicht länger als 8,5 Stunden täglich arbeiten (Jugendliche: 8 Stunden)
- Du darfst nicht nach 22 Uhr oder durchgehend ohne ausreichend Pausen eingesetzt werden.
- Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur erlaubt, wenn du dem ausdrücklich zustimmst und keine unverantwortbaren Risiken bestehen.
- Für notwendige Vorsorgeuntersuchungen wirst du bezahlt freigestellt, ohne dass dir dadurch Nachteile entstehen dürfen.
Ergänzend zu den Arbeitszeitgrenzen sind Beschäftigungsverbote möglich, die entweder ein Arzt oder eine Aufsichtsbehörde ausspricht oder die entstehen, wenn der Arbeitgeber deinen Arbeitsplatz nicht ausreichend sicher gestalten kann.
Bevor eine Freistellung notwendig wird, muss der Arbeitgeber nämlich prüfen, ob Anpassungen möglich sind oder ob du an einen sicheren anderen Arbeitsplatz wechseln kannst. Erst wenn das nicht möglich ist, wirst du freigestellt und erhältst Mutterschutzlohn, der deinem bisherigen durchschnittlichen Einkommen entspricht.

Mutterschutzfrist: Wann beginnt sie und wie lange dauert sie?
Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. In dieser Zeit musst du bereits nicht mehr arbeiten, darfst das aber auf eigenen Wunsch. Nach der Geburt gilt nach § 3 MuSchG ein absolutes Beschäftigungsverbot: acht Wochen für die meisten Frauen.
Diese Zeit verlängert sich auf zwölf Wochen, wenn:
- dein Kind zu früh geboren wird,
- es weniger als 2.500 Gramm wiegt,
- du Mehrlinge bekommst oder
- innerhalb der ersten acht Wochen eine Behinderung beim Kind festgestellt wird.
Kommt dein Kind früher zur Welt, wird die vorgeburtliche Mutterschutzzeit, die du noch nicht nutzen konntest, zusätzlich zu den zwölf Wochen Beschäftigungsverbot an die Zeit nach der Geburt angehängt. So geht dir keine Mutterschutzzeit verloren.
Auch Schülerinnen und Studentinnen haben Anspruch auf diese Fristen, können aber auf Wunsch bereits früher wieder an Veranstaltungen teilnehmen.
Wenn eine Schwangerschaft unerwartet endet, ist das für viele Frauen ein schwerer körperlicher und emotionaler Einschnitt. In dieser Zeit sollst du nicht zusätzlich belastet werden. Ab der 13. Schwangerschaftswoche steht dir dafür eine Schutzzeit zu, deren Länge davon abhängt, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten war.
Kommt ein Kind nach der 24. Schwangerschaftswoche still zur Welt, gelten die regulären Mutterschutzfristen: Sie sollen dir helfen, wieder zu Kräften zu kommen – ganz unabhängig davon, ob du die Zeit ausschließlich zur Erholung nutzt oder bestimmte Alltagsroutinen wahrnimmst. Gemeinsam mit deinen behandelnden Ärztinnen und Ärzten entscheidest du, was in dieser Situation für dich richtig ist.

Finanzielle Absicherung im Mutterschutz: Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und Mutterschutzlohn
Damit du während der Schutzfristen finanziell abgesichert bist, gibt es das Mutterschaftsgeld.
- Gesetzlich Versicherte erhalten bis zu 13 Euro pro Tag von ihrer Krankenkasse. Liegt dein vorheriges Einkommen darüber, gleicht dein Arbeitgeber die Differenz über den Arbeitgeberzuschuss aus.
- Geringfügig Beschäftigte mit Familienversicherung sowie Privatversicherte können Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 210 Euro über das Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen. Zusätzlich erhalten Privatversicherte je nach Vertrag oft ergänzend Krankentagegeld.
Der Mutterschutzlohn ist vom Mutterschaftsgeld klar abzugrenzen: Er wird gezahlt, wenn du aufgrund eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen nicht arbeiten darfst oder kannst. Berechnet wird er aus deinem durchschnittlichen Verdienst der letzten drei abgerechneten Kalendermonate.
Wichtig: Mutterschaftsgeld ist zwar selbst steuerfrei, aber es erhöht über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz für dein übriges Einkommen. Ebenfalls gut zu wissen: Elterngeld oder Kindergeld gehören nicht zu den Mutterschutzleistungen und werden erst später ausgezahlt.
Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch im Mutterschutz
Während der Schwangerschaft, während der Mutterschutzfristen und mindestens vier Monate nach der Geburt darf dir grundsätzlich nicht gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich. Dieser Schutz gilt auch nach einer Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche.
Dein Urlaubsanspruch bleibt vollständig bestehen. Urlaubstage verfallen weder während des Mutterschutzes noch während eines Beschäftigungsverbots. Selbst wenn du danach Elternzeit nimmst, kannst du anschließend deinen Resturlaub nutzen.
Solltest du das Gefühl haben, dass dein Arbeitgeber seine Pflichten nicht erfüllt, kannst du dich jederzeit an die zuständige Behörde wenden. Auch eine Mediation kann dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
FAQ
- Was ist Mutterschutz?
Mutterschutz ist ein gesetzlicher Schutz für werdende und frischgebackene Mütter, der Gesundheit, Einkommen und den Arbeitsplatz sichern soll.
- Wie lange dauert der Mutterschutz?
Der Mutterschutz dauert in der Regel ab sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt – bei Frühchen, Mehrlingen oder Behinderung des Kindes zwölf Wochen danach.
- Wer zahlt das Mutterschutzgeld?
Es gibt Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn. Mutterschutzlohn zahlt der Arbeitgeber, wenn du außerhalb der Mutterschutzfristen wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten darfst. Mutterschaftsgeld zahlen die Krankenkasse oder das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) während der Mutterschutzfristen, ergänzt durch einen Arbeitgeberzuschuss.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.
