Doppelte Staatsbürgerschaft beantragen: Was 2024 gilt ©iStock/Video Maker and Photographer

12. Juni 2024, 16:19 Uhr

Darf ich eigentlich? Doppelte Staats­bür­ger­schaft bean­tra­gen: Was ab 2024 gilt

Die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen darf in Deutschland nur, wer die Voraussetzungen dafür erfüllt. Die sogenannte Mehrstaatigkeit war hierzulande zwar erlaubt, aber nicht als Regelfall vorgesehen. Das ändert sich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG). Was doppelte Staatsbürgerschaft genau bedeutet, was sich mit dem neuen Gesetz ändert und wann du den Doppelpass beantragen kannst, erklären wir dir hier.

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Was heißt doppelte Staatsbürgerschaft?

Mit einer doppelten Staatsbürgerschaft besitzen Personen die Staatsangehörigkeit von gleich zwei Staaten. Wer zusätzlich zu seiner bisherigen Staatsangehörigkeit beispielsweise die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, hat viele Vorteile: etwa Reisefreiheit innerhalb der EU, Wahlfreiheit des Wohnsitzes oder einen erleichterten Zugang zu Berufen und Sozialleistungen.

Bisher galt in Deutschland allerdings, dass eine sogenannte Mehrstaatigkeit grundsätzlich vermieden werden sollte. In § 10 Abs. 1 Nr. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) war festgelegt, dass Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollen, grundsätzlich ihre bisherige Staatszugehörigkeit aufgeben müssen. Ausnahmen waren jedoch möglich.

Am 27. Juni 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) in Kraft. Damit entfällt die Vorgabe, dass bei Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss.

INFO

Wie viele Menschen in Deutsch­land haben die doppelte Staatsbürgerschaft?

Wie viele deutsche Staatsbürger genau einen Doppelpass besitzen, ist nicht leicht zu ermitteln, da die Melderegister nicht immer aktuell sind. Laut Mikrozensus besaßen im Jahr 2023 rund 392.000 deutsche Staatsbürger auch die polnische Staatsangehörigkeit, gefolgt von 320.000 türkischen Staatsbürgern, die zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. 307.000 Menschen in Deutschland hatten 2023 sowohl die deutsche als auch die russische Staatsbürgerschaft.

Wer hat auto­ma­tisch doppelte Staatsbürgerschaft?

Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Konstellationen, die für einen Doppelpass sorgen können:

  • deutscher und aus­län­di­scher Elternteil
  • aus­län­di­sche Eltern, Kind geboren in Deutschland
  • Ein­bür­ge­rung eines Aus­län­ders in Deutschland

Im weiteren Verlauf geben wir dir einen Überblick.

Doppelte Staats­an­ge­hö­rig­keit durch deutschen und aus­län­di­schen Elternteil

In Deutschland gilt unter anderem das sogenannte Abstammungsprinzip. Das bedeutet: Wer als Kind eines deutschen Elternteils geboren wird, besitzt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Das gilt auch, wenn das Kind im Ausland zur Welt kommt. Bist du zum Beispiel deutsch und der Vater deines Kindes nicht, besitzt euer gemeinsamer Nachwuchs nicht nur die deutsche Staatsbürgerschaft, sondern auch die deines Partners. Euer Baby ist also „Doppelstaatler“.

Allerdings gibt es inzwischen gemäß § 4 StAG eine Ausnahme für im Ausland geborene Kinder mit einem deutschen Elternteil: Wenn der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 selbst schon im Ausland geboren wurde und auch dort lebt, erhalten die Kinder nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Eltern müssen dann innerhalb eines Jahres nach der Geburt einen Antrag auf Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister stellen.

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Mehr­staa­tig­keit durch Geburts­ort in Deutsch­land mit aus­län­di­schen Eltern

Neben dem Abstammungsprinzip gilt seit 2000 zusätzlich das Geburtsortsprinzip. Unter bestimmten Voraussetzungen können in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten. Dafür gilt ab dem 27. Juni 2024 jedoch: Mindestens ein Elternteil muss seit fünf Jahren in Deutschland leben und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben.

Die Optionspflicht, mit der sich das Kind nach vollendetem 21. Lebensjahr für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden muss, entfiel bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Ab dem 27. Juni 2024 entfällt die Optionspflicht komplett. Junge Erwachsene mit zwei Staatsangehörigkeiten müssen sich dann nicht mehr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, sondern können beide behalten.

INFO

Wo darf ich mit doppelter Staats­bür­ger­schaft wählen?

Mit der deutschen Staatsangehörigkeit darfst du in Deutschland wählen gehen. Aber darfst du mit doppelter Staatsbürgerschaft in zwei Ländern wählen? Ja, das ist prinzipiell möglich. Wenn du beispielsweise einen deutschen und einen italienischen Pass hast, kannst du jeweils in beiden Ländern wählen. Aber: Wer die Staatsangehörigkeit von zwei EU-Staaten besitzt, darf zum Beispiel bei Europawahlen nicht automatisch zweimal seine Stimme abgeben.

Doppelte Staats­bür­ger­schaft durch Ein­bür­ge­rung in Deutschland

Grundsätzlich sah § 10 StAG vor, dass bei einer Einbürgerung die bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben werden musste. Ausnahmen galten zum Beispiel für EU-Bürger oder Schweizer Staatsbürger, für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Bürger von Staaten, die eine Aufgabe der Staatsbürgerschaft nicht gestatteten (z. B. Iran, Kuba, Marokko).

Mit der Gesetzesänderung muss bei der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit die andere Staatsangehörigkeit nun nicht mehr aufgegeben werden. Für die Einbürgerung in Deutschland gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen. Zum Beispiel müssen Personen in der Regel seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und einen Einbürgerungstest bestehen.

Dop­pel­pass durch Ein­bür­ge­rung: So geht’s

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Anlaufstelle für die Einbürgerung ist die Einwanderungsbehörde, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist. Die erforderlichen Unterlagen können sich je nach Behörde unterscheiden. Welche Unterlagen du in der Regel für die Einbürgerung benötigst, welche Kosten auf dich zukommen und was du sonst noch beachten musst, liest du in unserem Artikel „Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen“.

Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, dauert die Bearbeitung etwa sechs Wochen. Ist alles in Ordnung, schickt die Behörde dem Antragsteller die Einbürgerungsurkunde. Damit können dann deutsche Ausweisdokumente angefordert werden und der Antragsteller erhält zusätzlich zu seiner bisherigen auch die deutsche Staatsangehörigkeit.

© iStock.com/AnnaStills

Doppelte Staats­bür­ger­schaft: Für welche Länder ist das möglich?

Bisher galt für die doppelte Staatsbürgerschaft: Sie konnte dann gewährt werden, wenn eine Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht möglich war. Dies war vor allem bei Staaten der Fall, die ihren Bürgern die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern, wie etwa Afghanistan, Argentinien, Syrien oder Thailand.

Ab dem 27. Juni 2024 ändert sich das: Bei Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit ist die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit des Herkunftslands keine Voraussetzung mehr.

Es gilt jedoch: Die Rechtslage in Deutschland ist die eine Sache, es kann aber auch Bestimmungen des zweiten Landes geben, die eine Mehrstaatigkeit verhindern. So kann das andere Land zum Beispiel die Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit verlangen, während in Deutschland keine Optionspflicht besteht.

FAZIT

  • Die doppelte Staats­bür­ger­schaft können Kinder mit einem deutschen und einem aus­län­di­schen Eltern­teil bekommen – unab­hän­gig von ihrem Geburtsort.
  • In Deutsch­land geborene Kinder von aus­län­di­schen Eltern erhalten ebenfalls die doppelte Staats­an­ge­hö­rig­keit und behalten diese durch Wegfall der Opti­ons­pflicht auch nach dem 21. Geburtstag.
  • Auch durch Ein­bür­ge­rung in Deutsch­land ist ein Dop­pel­pass möglich.
  • Mit dem Gesetz zur Moder­ni­sie­rung des Staats­an­ge­hö­rig­keits­rechts müssen Antrag­stel­ler ab dem 27. Juni 2024 ihre bisherige Staats­an­ge­hö­rig­keit nicht mehr aufgeben.
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