Doppelte Staatsbürgerschaft beantragen: Was 2022 gilt © Fotolia/babimu

15. Februar 2022, 10:00 Uhr

So geht’s richtig Doppelte Staats­bür­ger­schaft bean­tra­gen: Was 2022 gilt

Die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen darf in Deutschland nur, wer die Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes dafür erfüllt. Die sogenannte Mehrstaatigkeit ist hierzulande erlaubt, aber nicht als Regelfall vorgesehen. Wir erklären, was bei der doppelten Staatsbürgerschaft 2022 zu beachten ist.

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Wer darf die doppelte Staats­bür­ger­schaft haben?

Die rechtlichen Grundlagen für die doppelte Staatsangehörigkeit sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) festgehalten. Bei dem Thema spielen viele Faktoren eine Rolle, sodass oft keine pauschalen Aussagen möglich sind. Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Konstellationen, die für einen Doppelpass sorgen können:

  • deutscher und aus­län­di­scher Elternteil
  • aus­län­di­sche Eltern, Kind geboren in Deutschland
  • Ein­bür­ge­rung eines Aus­län­ders in Deutschland

Diese sind aber keine Garantie dafür, dass eine doppelte Staatsangehörigkeit gewährt werden kann. Im weiteren Verlauf geben wir einen Überblick über die drei Wege.

Übrigens liegen keine genauen Daten darüber vor, wie viele Personen die deutsche und eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, also einen sogenannten Doppelpass haben. Eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung von 2017 geht von etwa 2,9 Millionen Doppelstaatlern aus, wobei 10,1 Millionen potenziell ein Recht darauf hätten, es aber nicht wahrnehmen.

Doppelte Staats­an­ge­hö­rig­keit durch deutschen und aus­län­di­schen Elternteil

In Deutschland gilt unter anderem das sogenannte Abstammungsprinzip. Das bedeutet: Wer als Kind eines deutschen Elternteils geboren wird, besitzt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Das gilt auch, wenn das Kind im Ausland zur Welt kommt. Ist zum Beispiel die Mutter deutsch und der Vater nicht, besitzt der gemeinsame Nachwuchs die deutsche Staatsbürgerschaft sowie die des Vaters, ist also Doppelstaatler.

Allerdings gibt es inzwischen gemäß § 4 StAG eine Ausnahme für im Ausland geborene Kinder mit einem deutschen Elternteil: Wenn der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 und selbst schon im Ausland geboren wurde und auch dort lebt, erhalten die Kinder nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Eltern müssen innerhalb eines Jahres nach der Geburt einen Antrag auf Beurkundung der Geburt im deutschen Geburtenregister stellen, um das zu erreichen.

Mehr­staa­tig­keit durch Geburts­ort in Deutsch­land mit aus­län­di­schen Eltern

Neben dem Abstammungsprinzip gilt ab 2000 zusätzlich das Geburtsortsprinzip. Unter bestimmten Voraussetzungen können in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern die doppelte Staatsangehörigkeit erhalten: Mindestens ein Elternteil muss seit acht Jahren in Deutschland leben und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben.

Allerdings besteht die sogenannte Optionspflicht, sodass das Kind sich mit 21 Jahren für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden muss. Es gibt aber in § 29 StAG einige Ausnahmen und Kinder können unter einer der folgenden Voraussetzungen die Mehrstaatigkeit dauerhaft behalten:

  • Die zweite Staats­an­ge­hö­rig­keit ist die eines anderen EU-Landes oder der Schweiz.
  • Das Kind hat vor seinem 21. Geburts­tag acht Jahre in Deutsch­land gelebt.
  • Es hat vor seinem 21. Geburts­tag sechs Jahre eine Schule in Deutsch­land besucht.
  • Es besitzt einen Schul­ab­schluss oder eine Berufs­aus­bil­dung, die es in Deutsch­land erworben hat.
Antrag auf Einbürgerung
© istock.com/Stadtratte

Doppelte Staats­bür­ger­schaft durch Ein­bür­ge­rung in Deutschland

Grundsätzlich sieht § 10 StAG vor, dass bei einer Einbürgerung die bisherige Staatsbürgerschaft aufgegeben wird. Doch auch hier gelten einige Ausnahmen und die doppelte Staatsbürgerschaft ist möglich für eingebürgerte Menschen aus diesen Gruppen:

  • EU-Bürger und Schweizer Staatsbürger
  • Asyl­be­rech­tig­te
  • aner­kann­te Flüchtlinge
  • Spät­aus­sied­ler
  • Bürger von Staaten, die eine Aufgabe der Staats­bür­ger­schaft nicht gestatten (z. B. Iran, Kuba, Marokko)

Für die Einbürgerung in Deutschland gibt es wiederum bestimmte Voraussetzungen. Zum Beispiel müssen Personen in der Regel seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben und einen Einbürgerungstest bestehen.

Dop­pel­pass durch Ein­bür­ge­rung: So geht‘s

Anlaufstelle für die Einbürgerung ist die Einwanderungsbehörde, die für den jeweiligen Wohnort zuständig ist. Die erforderlichen Unterlagen können sich je nach Behörde unterscheiden, aber häufig sind die folgenden nötig:

  • Antrag auf Einbürgerung
  • Per­so­nal­aus­weis
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeits­nach­weis
  • Woh­nungs­nach­weis (Miet­ver­trag)
  • Geburts­ur­kun­de
  • Beleg aus­rei­chen­der deutscher Sprach­kennt­nis­se (Niveau B1)

Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person, auch für Minderjährige. Wenn diese allerdings zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, fallen für die minderjährigen Kinder nur 51 Euro an. Hinzu kommen gegebenenfalls Ausgaben für beglaubigte Übersetzungen von Formularen und Urkunden. Für den Einbürgerungstest werden 25 Euro aufgerufen. Verfügen die Antragsteller nur über geringe finanzielle Mittel, können die Kosten des Verfahrens verringert oder erlassen werden.

Wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, dauert die Bearbeitung etwa sechs Wochen und es werden alle Voraussetzungen geprüft. Ist alles in Ordnung, schickt die Behörde dem Antragsteller die Einbürgerungsurkunde. Damit können dann deutsche Ausweisdokumente angefordert werden und der Antragsteller erhält zusätzlich zu seiner bisherigen auch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Männer und Frauen beim Einbürgerungstest
© istock.com/FatCamera

Doppelte Staats­bür­ger­schaft: Für welche Länder ist sie 2022 möglich?

Mit welchen Ländern lässt sich aktuell relativ leicht eine doppelte Staatsbürgerschaft in Kombination mit der deutschen erreichen, weil die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht verpflichtend ist? Neben den EU-Ländern und der Schweiz ist das vor allem bei Staaten der Fall, die ihren Bürgern die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern. Aktuell sind das:

  • Afgha­ni­stan
  • Algerien
  • Eritrea
  • Iran
  • Kuba
  • Libanon
  • Marokko
  • Syrien
  • Tunesien

Darüber hinaus mag aber auch bei anderen Ländern eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn die Rahmenbedingungen dafür sprechen. Das kann wie oben beschrieben zum Beispiel bei anerkannten Flüchtlingen so sein. Wer unsicher ist, sucht am besten vorab juristischen Rat.

Auch für die Fälle, in denen ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern von der Optionspflicht befreit ist, gilt keine bestimmte Liste von Ländern. Es kommt hier nur darauf an, dass die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt sind, zum Beispiel der Schulbesuch in Deutschland. Gleiches gilt ohnehin für Kinder eines deutschen und eines ausländischen Elternteils.

Wenn es darum geht, die doppelte Staatsangehörigkeit zu beantragen, gilt immer: Die Rechtslage in Deutschland ist die eine Sache, es kann aber auch Bestimmungen des zweiten Landes geben, die eine Mehrstaatigkeit verhindern. So kann das andere Land zum Beispiel die Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit verlangen, während in Deutschland keine Optionspflicht besteht.

FAZIT
  • Die doppelte Staats­bür­ger­schaft können Kinder mit einem deutschen und einem aus­län­di­schen Eltern­teil bekommen – unab­hän­gig von ihrem Geburtsort.
  • In Deutsch­land geborene Kinder von aus­län­di­schen Eltern erhalten ebenfalls die doppelte Staats­an­ge­hö­rig­keit, müssen sich aber in einigen Fällen als Erwach­se­ne für eine davon entscheiden.
  • Auch durch Ein­bür­ge­rung in Deutsch­land ist ein Dop­pel­pass möglich, aller­dings dürfen Neubürger nicht immer ihre bisherige Staats­an­ge­hö­rig­keit behalten.
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