
30. April 2015, 13:46 Uhr
Kündigung erschwert Besonderer Kündigungsschutz: Diese Arbeitnehmergruppen schützt er
Besonderer Kündigungsschutz dient bestimmten Arbeitnehmergruppen, die besonders schutzbedürftig sind. Der Sonderkündigungsschutz bewahrt diese Arbeitnehmer verstärkt vor dem Verlust des Arbeitsplatzes als andere.
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Besonderer Kündigungsschutz gilt unter anderem für diese Arbeitnehmer
Als besonders schützenswert gelten unter anderem Schwangere sowie Mütter nach der Entbindung. Auch Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, können laut der Gewerkschaft ver.di vom Sonderkündigungsschutz profitieren. Weitere Arbeitnehmergruppen sind Wehrdienstleistende und Auszubildende sowie Betriebsratsmitglieder. Auch gegenüber Schwerbehinderten ist eine Kündigung nur unter erschwerten Bedingungen durchsetzbar.
Ein besonderer Kündigungsschutz kann bestimmte Arbeitnehmer aus den bereits genannten Gruppen unter Umständen sogar gänzlich vor einer Kündigung schützen. Darunter fallen zum Beispiel Schwangere wie auch Arbeitnehmer, die zum Zivil- oder Wehrdienst einberufen werden.
Drei-Wochen-Frist bei Sonderkündigungsschutz beachten
Beim besonderen Kündigungsschutz gilt wie bei allen Kündigungen, dass Sie innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung handeln müssen. Wenn der besondere Kündigungsschutz Sie vor einer unwirksamen Kündigung schützen soll, müssen Sie also zügig dagegen vorgehen. Wenn Sie sich im Fall der Fälle nicht allein auf den Kündigungsschutz verlassen wollen, kann ein Berufs-Rechtsschutz helfen.
Weitere Informationen zum Thema Kündigung finden Sie unter anderem im Streitlotse-Ratgeber zur Kündigungsschutzklage oder auch im Ratgeber zum Aufhebungsvertrag, welcher eine Alternative zur Kündigung darstellen kann.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.