Ausbildungsvertrag: Dies sollte enthalten sein goodluz, Fotolia

13. März 2015, 9:18 Uhr

Vergütung, Arbeitszeiten und Co. Aus­bil­dungs­ver­trag: Dies sollte enthalten sein

Der Ausbildungsvertrag stellt gerade für junge Menschen den ersten bedeutenden Schritt in die berufliche Zukunft dar. Umso wichtiger ist es, dass alle wichtigen Punkte in dem Schriftstück enthalten sind – andernfalls kann es zu Unklarheiten und Ärger kommen. Hier erfahren Sie mehr zum wichtigen Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden.

Wich­tigs­te Eckpunkte im Ausbildungsvertrag

Ein paar Eckpunkte sollten in keinem Ausbildungsvertrag fehlen: So müssen auf jeden Fall die Vertragspartner eindeutig genannt werden, also Ausbildungsbetrieb beziehungsweise Ausbilder und Auszubildender. Wichtig ist außerdem die schriftliche Fixierung von Ausbildungsdauer und Arbeitszeiten. Darüber hinaus sollten alle weiteren Details zur Probezeit geregelt und im Kontrakt festgehalten werden. Vor allem für den Auszubildenden wichtig: Höhe und Zahlung der Ausbildungsvergütung. Doch auch über den Urlaub, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs und zu Kündigungsregeln sollte der Vertrag Auskunft geben. Natürlich muss der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben werden.

Voll­jäh­ri­ger oder min­der­jäh­ri­ger Auszubildender?

Ist ein Azubi bereits volljährig, wird der Ausbildungsvertrag natürlich von dem Auszubildenden selbst sowie vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben. Ist der Azubi hingegen minderjährig, müssen dessen Eltern beziehungsweise der gesetzliche Vormund unterschreiben. Zusätzlich zum Vertrag muss bei minderjährigen Azubis auch noch eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Wichtig: Der Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung persönlich unterschrieben werden. Gemäß § 11 Berufsbildungsgesetz (BBiG) genügt die elektronische Form nicht. Bestehen Unsicherheiten, können Sie den Vertrag durch einen Anwalt prüfen lassen – mit der anwaltlichen Vorabberatung des 360°-Rechtsschutzes kein Problem.

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