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12. November 2025, 12:10 Uhr
Themenseite Verkehrsunfall: Alles Wichtige zu Definition, Schäden und Versicherung
Einmal nicht aufgepasst und schon hat es geknallt. Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kann sich glücklich schätzen, wenn nur ein Sachschaden entstanden ist. Doch was, wenn Personen verletzt wurden oder gar jemand ums Leben gekommen ist? Was du nach einem Verkehrsunfall tun solltest und Wichtiges rund um Bußgelder und Versicherungen liest du hier.
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Inhalt
>> Definition: Was ist ein Verkehrsunfall und wer ist Beteiligter?
>> Was tun bei einem Verkehrsunfall? So reagierst du richtig
>> Die Schuldfrage: Im Zweifel einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen
>> Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
>> Das gilt bei einem Wildunfall und Unfällen mit anderen Tieren
>> Konsequenzen: Welche Bußgelder und Strafen drohen bei Verkehrsunfällen?
>> Verkehrsunfall mit dem Firmenwagen oder Carsharing-Auto
Definition: Was ist ein Verkehrsunfall und wer ist Beteiligter?
Natürlich hat jeder eine Vorstellung davon, was ein Verkehrsunfall ist. Doch wenn es um rechtliche Aspekte geht, ist eine genaue Definition sinnvoll.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Begriff „Verkehrsunfall“ folgendermaßen definiert (AZ 4 StR 165/58):
„Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht und zu einem nicht gänzlich belanglosen Sach- oder Personenschaden geführt hat.“
Typischerweise wird ein Verkehrsunfall als die Kollision zwischen zwei Autos oder das Anfahren eines Fußgängers durch Auto- oder Radfahrer gesehen. Nach neueren Auffassungen im Straßenverkehrsrecht müssen allerdings nicht immer Kraftfahrzeuge involviert sein. Auch Unfälle mit E-Scootern oder zwischen Fußgängern, Inlineskatern und sogar Pferden fallen unter den Begriff Verkehrsunfall.
Wichtig zu wissen:Unfallbeteiligte im rechtlichen Sinn sind alle Personen, „deren Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann“. Das bedeutet, dass auch jemand unfallbeteiligt sein kann, der zum Unfallzeitpunkt gar nicht vor Ort war. Wenn zum Beispiel ein parkendes Auto bei einem Unfall beschädigt wird, ist dessen Besitzer beteiligt.
Gemäß § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Unfallbeteiligte bestimmte Pflichten, über die du im Folgenden mehr erfährst.
Wann muss ich bei einem Verkehrsunfall die Polizei rufen?
Wenn nur ein geringer Sachschaden entstanden ist, zum Beispiel ein kleiner Kratzer bei einem Parkrempler, muss die Polizei nicht zwingend hinzugezogen werden. In manchen Städten rücken die Beamten bei solchen Unfällen ohnehin gar nicht aus. Hier reicht es, wenn die Beteiligten ihre Kontaktdaten austauschen oder sich vielleicht sogar schon vor Ort über einen Schadensersatz verständigen.
Die Polizei rufen solltest du aber auf jeden Fall bei:
- verletzten Personen
- Verdacht auf Drogen oder Alkohol als Unfallursache
- unklarer Sachlage oder strittigem Unfallhergang
- Fahrerflucht
Was tun bei einem Verkehrsunfall? So reagierst du richtig
Die wichtigste Regel bei einem Verkehrsunfall lautet: Ruhe bewahren. Bei allem, was jetzt kommt, solltest du trotz möglichem Schock umsichtig vorgehen.
So reagierst du Schritt für Schritt bei einem Verkehrsunfall:
- Unfallstelle absichern: Schalte umgehend den Warnblinker an, zieh dir – sofern vorhanden – eine Warnweste über und stelle ein Warndreieck auf.
- Verletzten helfen: Als Unfallbeteiligter bist du gemäß § 34 Abs. 1 StVO verpflichtet, Verletzten zu helfen. Du musst im Notfall also Erste Hilfe leisten.
- Rettungskräfte rufen: Wenn möglich, informiere umgehend Polizei und/oder Feuerwehr unter der 110 oder 112.
Sind alle Unfallbeteiligten außer Gefahr und/oder die Rettungskräfte bzw. die Polizei bereits vor Ort, befolgst du am besten deren Anweisungen.
Nach einem Verkehrsunfall sind folgende Schritte sinnvoll:
- Unfall dokumentieren: Eine genaue Unfalldokumentation ist wichtig für die spätere Schadensregulierung und auch, falls es zum Streit bezüglich der Schuldfrage kommt. Fotos und Skizzen machen die Ereignisse nachvollziehbar. Wenn die Polizei gerufen wird, übernehmen das meist die Beamten. Außerdem solltest du dir die Kontaktdaten des Unfallgegners und möglicher Zeugen notieren. Auch Dashcam-Aufnahmen können unter Umständen als Beweismittel genutzt werden.
- Schaden bei der Versicherung melden: Beim Melden von Unfallschäden gelten bestimmte Fristen – sowohl bei der Haftpflicht- als auch bei der Kaskoversicherung. In der Regel solltest du dich innerhalb von 14 Tagen bei der Versicherung melden.
Wichtig: Du darfst keine Spuren beseitigen, die den Unfallhergang nachvollziehbar machen. Trotzdem darfst du wegen eines Kratzers in der Stoßstange nicht mitten auf der Kreuzung stehenbleiben. Bei kleinen Unfällen solltest du dein Fahrzeug so schnell wie möglich an die Seite lenken und die Fahrbahn freimachen. Du musst also im Einzelfall abwägen, was sicher und richtig ist.
Wie reagieren bei Verkehrsunfall im Ausland?
Ein Unfall im Ausland nervt ganz besonders: Fremdes Land, andere Regeln, möglicherweise auch noch eine Sprachbarriere – das macht die Abwicklung zusätzlich kompliziert. Auf die Packliste für den Urlaub gehört deshalb unter anderem ein Vordruck des Europäischen Unfallberichts – ein Exemplar auf Deutsch und eines in der Landessprache.
Was du bei einem Unfall im Ausland noch beachten solltest und wie du dich richtig verhältst, erfährst du in unserem Ratgeber „Unfall im Ausland: So gehst du vor“.
Was tun bei Unfällen mit parkenden Autos?
Auch wenn du auf einem Parkplatz ein fremdes Auto nur leicht touchierst, ist das ein Verkehrsunfall. Übrigens nicht nur, wenn du es beim Ausparken mit deinem Wagen beschädigst, sondern auch, wenn du als Radfahrer oder Fußgänger versehentlich einen Kratzer verursachst.
Wenn du einfach weiterfährst oder gehst, begehst du Unfallflucht und damit eine Straftat, nämlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB).
Eine Notiz mit den eigenen Kontaktdaten hinter den Scheibenwischer zu klemmen, reicht nämlich nicht aus. Zusätzlich musst du ausreichend lange auf den Geschädigten warten. Wie lange genau, hängt sehr von den konkreten Umständen ab, 30 Minuten sind aber ein guter Richtwert.

Die Schuldfrage: Im Zweifel einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen
Grundsätzlich gilt: Wer die Schuld an einem Unfall trägt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Deshalb solltest du dich am Unfallort zunächst auf keinen Fall schuldig bekennen – weder mündlich noch schriftlich.
Dabei geht es nicht darum, sich vor der Verantwortung zu drücken. Aber ein vorschnelles Schuldeingeständnis, womöglich noch unter Schock, kann jede Menge Ärger und Kosten nach sich ziehen – und außerdem gegen die Versicherungsbedingungen deiner Haftpflichtversicherung verstoßen.
Rechts- und Zuständigkeitsfragen bei Verkehrsunfällen sind oft kompliziert. Gut, wenn du dann Experten an deiner Seite hast.
Bei einem Auffahrunfall ist zum Beispiel längst nicht immer derjenige Schuld, der auffährt. Der Vorausfahrende kann Unfallverursacher sein oder zumindest eine Teilschuld haben, zum Beispiel, indem er ohne Grund extrem stark gebremst hat.
Was, wenn sich die Beteiligten gegenseitig beschuldigen?
Verzwickt wird es, wenn es keine Zeugen gibt und die Beteiligten den Unfallhergang völlig unterschiedlich wahrgenommen haben und sich gegenseitig die Schuld geben. In einem solchen Fall solltest du einen Anwalt und einen Unfallanalytiker hinzuziehen. Solche Gutachter können Autounfälle anhand der Spuren an den Fahrzeugen und am Unfallort rekonstruieren.
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Du wurdest fast angefahren, weil dein Fahrrad nicht verkehrssicher war? Dann kannst du unter Umständen keinen Schadensersatz geltend machen. In unserem Ratgeber erfährst du, was ein verkehrssicheres Fahrrad ausmacht. >> |
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
Gemäß § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss derjenige, der einen Unfall verursacht, bei dem andere geschädigt werden, Schadensersatz leisten.
- Handelt es sich um einen Autounfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schuldigen für Personen- oder Sachschäden auf oder bei Sachschäden gegebenenfalls auch die Voll- oder Teilkaskoversicherung.
- War ein Fußgänger oder Radfahrer schuld, springt möglicherweise dessen Privathaftpflicht ein.
Wenn du bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt wurdest oder langfristige gesundheitliche Schäden davongetragen hast, hast du nach § 253 BGB möglicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld vom Unfallverursacher.
Wie du dabei vorgehst, erfährst du im Ratgeber „Schmerzensgeld nach Autounfall einfordern in 5 Schritten“.

Das gilt bei einem Wildunfall und Unfällen mit anderen Tieren
Im Herbst ist es für Autofahrer besonders gefährlich auf den Landstraßen. Denn mit einsetzender Dämmerung – also zur typischen Berufsverkehrszeit – werden Rehe, Wildschweine und Hirsche aktiv.
Wenn du mit einem Wildtier kollidierst, musst du einige Besonderheiten beachten:
- Bei einem Wildunfall besteht in den meisten Bundesländern Meldepflicht. Rechtsgrundlage ist das jeweilige Landesjagdgesetz. Doch egal, wo der Unfall passiert: Es empfiehlt sich immer, die Polizei zu rufen.
- Bei einem Wildunfall gibt es zwar keine Fahrerflucht,du verstößt aber möglicherweise gegen das Tierschutzgesetz, wenn du einfach weiterfährst.
Was du bei einem Wildunfall noch beachten solltest und wie der Schaden versichert ist, erfährst du in unserem Ratgeber „Was tun bei einem Wildunfall? Wichtiges zur Meldung und Versicherung“.
Wenn du ein Haus- oder Nutztier an- oder überfahren hast, gelten etwas andere Regelungen. Alles, was du wissen solltest, wenn es zu einem Unfall mit Katze oder Hund gekommen ist, erfährst du in unserem Ratgeber „Hund oder Katze überfahren: So handelst du jetzt richtig“.
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Auf dem Weg zur Arbeit hat es gekracht. Aber war das jetzt ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall – und wie bist du dann überhaupt versichert? |
Konsequenzen: Welche Bußgelder und Strafen drohen bei Verkehrsunfällen?
Bei kleinen Verkehrsunfällen kommst du oft mit dem Schrecken davon und die schlimmste Konsequenz ist dann eine Hochstufung in der Kfz-Versicherung.
Wenn du allerdings gegen Gesetze verstoßen hast, kann das geahndet werden. Bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld, bei Straftatbeständen gemäß StGB auch mit Punkten in Flensburg sowie Geld- oder Freiheitsstrafen.
Diese Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog bei Verkehrsunfällen vor (Stand November 2025):
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Straftat nach StGB |
| Keine Absicherung oder Kenntlichmachung eines liegengebliebenen Fahrzeugs | 30 Euro | nein | |
| Keine Sicherung des Verkehrs oder bei einem Bagatellschaden nicht sofort zur Seite gefahren | 30 Euro | nein | |
| ... und zudem einen Sachschaden verursacht | 35 Euro | nein | |
| Beseitigung von Unfallspuren, bevor die Polizei sie dokumentieren konnte | 30 Euro | nein | |
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) | 3 | Geld- oder Freiheitsstrafe | |
| Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) | 3 | Geld- oder Freiheitsstrafe | |
| Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) | 3 | Geld- oder Freiheitsstrafe | |
| Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) | 3 | Geld- oder Freiheitsstrafe |
Wichtig: Auto- und Motorradfahrern in der Probezeit drohen bei Unfällen eventuell noch weitere Maßnahmen, etwa:
- Verpflichtung zum Aufbauseminar
- Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
- Verlängerung der Probezeit
- Führerscheinentzug
Übrigens: Haben andere einen Unfall etwa auf der Autobahn verursacht und es entsteht Stau, bist du dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden.
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Welche Bußgelder können rund um Verstöße bei einer Rettungsgasse anfallen? |
Verkehrsunfall mit dem Firmenwagen oder Carsharing-Auto
Wenn du mit einem Auto, das dir nicht selbst gehört, in einen Verkehrsunfall verwickelt bist, stellen sich besondere Fragen. Am wichtigsten dabei: Wer haftet und muss für den Schaden aufkommen?
Relativ klar ist die Lage, wenn ein Unfall mit dem Firmenwagen passiert und der Unfallgegner die Schuld daran trägt: Seine Haftpflichtversicherung übernimmt dann den Schaden.
Hast du aber selbst den Unfall auf einer dienstlichen Fahrt verursacht, ist der Grad der Fahrlässigkeit entscheidend.
- Hast du nicht fahrlässig gehandelt und der Unfall ist zum Beispiel durch Glatteis entstanden, kommt der Arbeitgeber beziehungsweise seine Versicherung für den Schaden auf.
- Mittlere Fahrlässigkeit, zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung, führt dazu, dass du dich am entstandenen Schaden beteiligen musst. Bei einem vollkaskoversicherten Fahrzeug kann der Arbeitgeber etwa verlangen, dass du die Selbstbeteiligung übernimmst.
- Grobe Fahrlässigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn ein Arbeitnehmer unter Alkoholeinfluss einen Unfall mit dem Firmenwagen verursacht. Er muss dann in der Regel selbst die Kosten tragen. Sind die Kosten allerdings deutlich höher als das Einkommen, ist auch eine anteilige Zahlung möglich.
Oft darf ein Firmenwagen auch privat genutzt werden. Geschieht der Unfall auf einer privaten Fahrt, kommt es darauf an, was mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. In vielen Fällen trägt er auch dann die Kosten für den Schaden. Es ist aber auch möglich, dass du in einem solchen Fall eine Selbstbeteiligung zahlen musst.
Achtung: Ist dir die private Nutzung des Dienstwagens gar nicht erlaubt und du bist trotzdem privat damit unterwegs, musst du bei einem Unfall für den Schaden aufkommen.
Und wie sieht es bei einem Unfall mit einem Carsharing-Wagen aus? Hier gilt: Generell sind alle Fahrzeuge im Carsharing wie bei herkömmlichen Autovermietungen durch ein Versicherungspaket geschützt.
Im Mietpreis sind entsprechende Haftpflicht- und Teilkasko- beziehungsweise Vollkasko-Versicherungen enthalten. Aber es gilt: Informiere dich vorab genau, wie du im Zweifelsfall versichert bist, damit du bei einem Unfall nicht das Nachsehen hast.
Du hast einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsunfalls erhalten? Prüfe als Kunde von ADVOCARD ganz einfach, ob das rechtens ist: Mit dem digitalen Bußgeldcheck.
Und hier erfährst du, wann ein Bußgeld wegen eines Verkehrsdelikts verjährt.
FAQ
- Wer ist Beteiligter an einem Verkehrsunfall?
Unfallbeteiligter ist jede Person, deren Verhalten „nach den Umständen zur Verursachung des Verkehrsunfalls“ beigetragen haben kann. Das umfasst auch Personen, die beim Unfall nicht vor Ort waren, etwa einen Fahrzeughalter, dessen parkender Wagen beispielsweise angefahren wurde.
- Wer zahlt Schmerzensgeld bei einem Verkehrsunfall?
Schmerzensgeld zahlt dir grundsätzlich der Unfallverursacher, wenn du erheblich verletzt wurdest oder langfristige Schäden davonträgst. Die Kosten übernimmt in der Regel die Kfz‑Haftpflichtversicherung des Schuldigen. Sind Fußgänger oder Radfahrer Verursacher eines Unfalls, kann deren Privathaftpflicht einspringen.
- Was tun bei einem Verkehrsunfall?
Zunächst solltest du Ruhe bewahren, die Unfallstelle sichern (Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen), Verletzten helfen und Rettungskräfte rufen. Wichtig: Beseitige keine Unfallspuren. Sind die Rettungskräfte vor Ort, kannst du den Unfall für die Versicherung dokumentieren und die Daten von Unfallgegner und Zeugen notieren. Melde den Schaden anschließend rechtzeitig deiner Versicherung.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.
