Warndreieck auf Landstraße bei Autounfall © iStock.com/Vukasin Ljustina

12. November 2025, 12:10 Uhr

Themenseite Ver­kehrs­un­fall: Alles Wichtige zu Defi­ni­ti­on, Schäden und Versicherung

Einmal nicht aufgepasst und schon hat es geknallt. Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kann sich glücklich schätzen, wenn nur ein Sachschaden entstanden ist. Doch was, wenn Personen verletzt wurden oder gar jemand ums Leben gekommen ist? Was du nach einem Verkehrsunfall tun solltest und Wichtiges rund um Bußgelder und Versicherungen liest du hier.

Bevor es kracht: Sichere dich und deine Lieben mit einem Verkehrsrechtsschutz ab. >>

Inhalt

>> Definition: Was ist ein Verkehrsunfall und wer ist Beteiligter?

>> Was tun bei einem Verkehrsunfall? So reagierst du richtig

>> Die Schuldfrage: Im Zweifel einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen

>> Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

>> Das gilt bei einem Wildunfall und Unfällen mit anderen Tieren

>> Konsequenzen: Welche Bußgelder und Strafen drohen bei Verkehrsunfällen?

>> Verkehrsunfall mit dem Firmenwagen oder Carsharing-Auto

Defi­ni­ti­on: Was ist ein Ver­kehrs­un­fall und wer ist Beteiligter?

Natürlich hat jeder eine Vorstellung davon, was ein Verkehrsunfall ist. Doch wenn es um rechtliche Aspekte geht, ist eine genaue Definition sinnvoll.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Begriff „Verkehrsunfall“ folgendermaßen definiert (AZ 4 StR 165/58):

„Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht und zu einem nicht gänzlich belanglosen Sach- oder Personenschaden geführt hat.“

Typischerweise wird ein Verkehrsunfall als die Kollision zwischen zwei Autos oder das Anfahren eines Fußgängers durch Auto- oder Radfahrer gesehen. Nach neueren Auffassungen im Straßenverkehrsrecht müssen allerdings nicht immer Kraftfahrzeuge involviert sein. Auch Unfälle mit E-Scootern oder zwischen Fußgängern, Inlineskatern und sogar Pferden fallen unter den Begriff Verkehrsunfall.

Wichtig zu wissen:Unfallbeteiligte im rechtlichen Sinn sind alle Personen, „deren Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann“. Das bedeutet, dass auch jemand unfallbeteiligt sein kann, der zum Unfallzeitpunkt gar nicht vor Ort war. Wenn zum Beispiel ein parkendes Auto bei einem Unfall beschädigt wird, ist dessen Besitzer beteiligt.

Gemäß § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Unfallbeteiligte bestimmte Pflichten, über die du im Folgenden mehr erfährst.

Info

Wann muss ich bei einem Ver­kehrs­un­fall die Polizei rufen?

Wenn nur ein geringer Sachschaden entstanden ist, zum Beispiel ein kleiner Kratzer bei einem Parkrempler, muss die Polizei nicht zwingend hinzugezogen werden. In manchen Städten rücken die Beamten bei solchen Unfällen ohnehin gar nicht aus. Hier reicht es, wenn die Beteiligten ihre Kontaktdaten austauschen oder sich vielleicht sogar schon vor Ort über einen Schadensersatz verständigen.

Die Polizei rufen solltest du aber auf jeden Fall bei:

  • ver­letz­ten Personen
  • Verdacht auf Drogen oder Alkohol als Unfallursache
  • unklarer Sachlage oder strit­ti­gem Unfallhergang
  • Fah­rer­flucht

Was tun bei einem Ver­kehrs­un­fall? So reagierst du richtig

Die wichtigste Regel bei einem Verkehrsunfall lautet: Ruhe bewahren. Bei allem, was jetzt kommt, solltest du trotz möglichem Schock umsichtig vorgehen.

So reagierst du Schritt für Schritt bei einem Verkehrsunfall:

  1. Unfall­stel­le absichern: Schalte umgehend den Warn­blin­ker an, zieh dir – sofern vorhanden – eine Warnweste über und stelle ein Warn­drei­eck auf.
  2. Ver­letz­ten helfen: Als Unfall­be­tei­lig­ter bist du gemäß § 34 Abs. 1 StVO ver­pflich­tet, Ver­letz­ten zu helfen. Du musst im Notfall also Erste Hilfe leisten.
  3. Ret­tungs­kräf­te rufen: Wenn möglich, infor­mie­re umgehend Polizei und/oder Feuerwehr unter der 110 oder 112.

Sind alle Unfallbeteiligten außer Gefahr und/oder die Rettungskräfte bzw. die Polizei bereits vor Ort, befolgst du am besten deren Anweisungen.

Nach einem Verkehrsunfall sind folgende Schritte sinnvoll:

  • Unfall doku­men­tie­ren: Eine genaue Unfall­do­ku­men­ta­ti­on ist wichtig für die spätere Scha­dens­re­gu­lie­rung und auch, falls es zum Streit bezüglich der Schuld­fra­ge kommt. Fotos und Skizzen machen die Ereig­nis­se nach­voll­zieh­bar. Wenn die Polizei gerufen wird, über­neh­men das meist die Beamten. Außerdem solltest du dir die Kon­takt­da­ten des Unfall­geg­ners und möglicher Zeugen notieren. Auch Dashcam-Aufnahmen können unter Umständen als Beweis­mit­tel genutzt werden.
  • Schaden bei der Ver­si­che­rung melden: Beim Melden von Unfall­schä­den gelten bestimmte Fristen – sowohl bei der Haft­pflicht- als auch bei der Kas­ko­ver­si­che­rung. In der Regel solltest du dich innerhalb von 14 Tagen bei der Ver­si­che­rung melden.

Wichtig: Du darfst keine Spuren beseitigen, die den Unfallhergang nachvollziehbar machen. Trotzdem darfst du wegen eines Kratzers in der Stoßstange nicht mitten auf der Kreuzung stehenbleiben. Bei kleinen Unfällen solltest du dein Fahrzeug so schnell wie möglich an die Seite lenken und die Fahrbahn freimachen. Du musst also im Einzelfall abwägen, was sicher und richtig ist.

Info

Wie reagieren bei Ver­kehrs­un­fall im Ausland?

Ein Unfall im Ausland nervt ganz besonders: Fremdes Land, andere Regeln, möglicherweise auch noch eine Sprachbarriere – das macht die Abwicklung zusätzlich kompliziert. Auf die Packliste für den Urlaub gehört deshalb unter anderem ein Vordruck des Europäischen Unfallberichts – ein Exemplar auf Deutsch und eines in der Landessprache.

Was du bei einem Unfall im Ausland noch beachten solltest und wie du dich richtig verhältst, erfährst du in unserem Ratgeber „Unfall im Ausland: So gehst du vor“.

Was tun bei Unfällen mit parkenden Autos?

Auch wenn du auf einem Parkplatz ein fremdes Auto nur leicht touchierst, ist das ein Verkehrsunfall. Übrigens nicht nur, wenn du es beim Ausparken mit deinem Wagen beschädigst, sondern auch, wenn du als Radfahrer oder Fußgänger versehentlich einen Kratzer verursachst.

Wenn du einfach weiterfährst oder gehst, begehst du Unfallflucht und damit eine Straftat, nämlich unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB).

Eine Notiz mit den eigenen Kontaktdaten hinter den Scheibenwischer zu klemmen, reicht nämlich nicht aus. Zusätzlich musst du ausreichend lange auf den Geschädigten warten. Wie lange genau, hängt sehr von den konkreten Umständen ab, 30 Minuten sind aber ein guter Richtwert.

Junges Paar in Autounfall am Handy
© iStock.com/monkeybusinessimages

Die Schuld­fra­ge: Im Zweifel einen Rechts­an­walt zu Rate ziehen

Grundsätzlich gilt: Wer die Schuld an einem Unfall trägt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Deshalb solltest du dich am Unfallort zunächst auf keinen Fall schuldig bekennen – weder mündlich noch schriftlich.

Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Dabei geht es nicht darum, sich vor der Verantwortung zu drücken. Aber ein vorschnelles Schuldeingeständnis, womöglich noch unter Schock, kann jede Menge Ärger und Kosten nach sich ziehen – und außerdem gegen die Versicherungsbedingungen deiner Haftpflichtversicherung verstoßen.

Rechts- und Zuständigkeitsfragen bei Verkehrsunfällen sind oft kompliziert. Gut, wenn du dann Experten an deiner Seite hast.

Bei einem Auffahrunfall ist zum Beispiel längst nicht immer derjenige Schuld, der auffährt. Der Vorausfahrende kann Unfallverursacher sein oder zumindest eine Teilschuld haben, zum Beispiel, indem er ohne Grund extrem stark gebremst hat.

Was, wenn sich die Betei­lig­ten gegen­sei­tig beschuldigen?

Verzwickt wird es, wenn es keine Zeugen gibt und die Beteiligten den Unfallhergang völlig unterschiedlich wahrgenommen haben und sich gegenseitig die Schuld geben. In einem solchen Fall solltest du einen Anwalt und einen Unfallanalytiker hinzuziehen. Solche Gutachter können Autounfälle anhand der Spuren an den Fahrzeugen und am Unfallort rekonstruieren.

Fahrräder auf einem Fahrradweg
© iStock.com/Canetti

Du wurdest fast angefahren, weil dein Fahrrad nicht verkehrssicher war? Dann kannst du unter Umständen keinen Schadensersatz geltend machen.

In unserem Ratgeber erfährst du, was ein verkehrssicheres Fahrrad ausmacht. >>

Scha­dens­er­satz und Schmer­zens­geld nach einem Verkehrsunfall

Gemäß § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss derjenige, der einen Unfall verursacht, bei dem andere geschädigt werden, Schadensersatz leisten.

  • Handelt es sich um einen Auto­un­fall, kommt die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Schul­di­gen für Personen- oder Sach­schä­den auf oder bei Sach­schä­den gege­be­nen­falls auch die Voll- oder Teilkaskoversicherung.
  • War ein Fußgänger oder Radfahrer schuld, springt mög­li­cher­wei­se dessen Pri­vat­haft­pflicht ein.

Wenn du bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt wurdest oder langfristige gesundheitliche Schäden davongetragen hast, hast du nach § 253 BGB möglicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld vom Unfallverursacher.

Wie du dabei vorgehst, erfährst du im Ratgeber „Schmerzensgeld nach Autounfall einfordern in 5 Schritten“.

Mann in Anzug mit Klemmbrett an einem Auto
© iStock.com/RgStudio

Das gilt bei einem Wild­un­fall und Unfällen mit anderen Tieren

Im Herbst ist es für Autofahrer besonders gefährlich auf den Landstraßen. Denn mit einsetzender Dämmerung – also zur typischen Berufsverkehrszeit – werden Rehe, Wildschweine und Hirsche aktiv.

Wenn du mit einem Wildtier kollidierst, musst du einige Besonderheiten beachten:

  • Bei einem Wild­un­fall besteht in den meisten Bun­des­län­dern Mel­de­pflicht. Rechts­grund­la­ge ist das jeweilige Lan­des­jagd­ge­setz. Doch egal, wo der Unfall passiert: Es empfiehlt sich immer, die Polizei zu rufen.
  • Bei einem Wild­un­fall gibt es zwar keine Fahrerflucht,du verstößt aber mög­li­cher­wei­se gegen das Tier­schutz­ge­setz, wenn du einfach weiterfährst.

Was du bei einem Wildunfall noch beachten solltest und wie der Schaden versichert ist, erfährst du in unserem Ratgeber „Was tun bei einem Wildunfall? Wichtiges zur Meldung und Versicherung“.

Wenn du ein Haus- oder Nutztier an- oder überfahren hast, gelten etwas andere Regelungen. Alles, was du wissen solltest, wenn es zu einem Unfall mit Katze oder Hund gekommen ist, erfährst du in unserem Ratgeber „Hund oder Katze überfahren: So handelst du jetzt richtig“.

Fahrrad zwischen zwei Autos auf einer Straße
© iStock.com/Olaser

Auf dem Weg zur Arbeit hat es gekracht. Aber war das jetzt ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall – und wie bist du dann überhaupt versichert?

Das erfährst du in unserem Ratgeber „Was ist ein Wegeunfall – und wann gilt er als Arbeitsunfall?“ >>

Kon­se­quen­zen: Welche Bußgelder und Strafen drohen bei Verkehrsunfällen?

Bei kleinen Verkehrsunfällen kommst du oft mit dem Schrecken davon und die schlimmste Konsequenz ist dann eine Hochstufung in der Kfz-Versicherung.

Wenn du allerdings gegen Gesetze verstoßen hast, kann das geahndet werden. Bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld, bei Straftatbeständen gemäß StGB auch mit Punkten in Flensburg sowie Geld- oder Freiheitsstrafen.

Diese Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog bei Verkehrsunfällen vor (Stand November 2025):

VerstoßBußgeldPunkteStraftat nach StGB
Keine Absi­che­rung oder Kennt­lich­ma­chung eines lie­gen­ge­blie­be­nen Fahrzeugs30 Euro nein
Keine Sicherung des Verkehrs oder bei einem Baga­tell­scha­den nicht sofort zur Seite gefahren30 Euro nein
... und zudem einen Sach­scha­den verursacht35 Euro nein
Besei­ti­gung von Unfall­spu­ren, bevor die Polizei sie doku­men­tie­ren konnte30 Euro nein
Uner­laub­tes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) 3Geld- oder Freiheitsstrafe
Unter­las­se­ne Hil­fe­leis­tung (§ 323c StGB) 3Geld- oder Freiheitsstrafe
Fahr­läs­si­ge Kör­per­ver­let­zung (§ 229 StGB) 3Geld- oder Freiheitsstrafe
Fahr­läs­si­ge Tötung (§ 222 StGB) 3Geld- oder Freiheitsstrafe

Wichtig: Auto- und Motorradfahrern in der Probezeit drohen bei Unfällen eventuell noch weitere Maßnahmen, etwa:

Übrigens: Haben andere einen Unfall etwa auf der Autobahn verursacht und es entsteht Stau, bist du dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden.

Rettungswagen im Seitenspiegel eines Autos auf der Autobahn
© iStock.com/ollo

Welche Bußgelder können rund um Verstöße bei einer Rettungsgasse anfallen?

Das liest du in unserem Ratgeber „Rettungsgasse bilden: Das gilt auf deutschen Autobahnen und im Ausland“.

Ver­kehrs­un­fall mit dem Fir­men­wa­gen oder Carsharing-Auto

Wenn du mit einem Auto, das dir nicht selbst gehört, in einen Verkehrsunfall verwickelt bist, stellen sich besondere Fragen. Am wichtigsten dabei: Wer haftet und muss für den Schaden aufkommen?

Relativ klar ist die Lage, wenn ein Unfall mit dem Firmenwagen passiert und der Unfallgegner die Schuld daran trägt: Seine Haftpflichtversicherung übernimmt dann den Schaden.

Hast du aber selbst den Unfall auf einer dienstlichen Fahrt verursacht, ist der Grad der Fahrlässigkeit entscheidend.

  • Hast du nicht fahr­läs­sig gehandelt und der Unfall ist zum Beispiel durch Glatteis ent­stan­den, kommt der Arbeit­ge­ber bezie­hungs­wei­se seine Ver­si­che­rung für den Schaden auf.
  • Mittlere Fahr­läs­sig­keit, zum Beispiel eine Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung, führt dazu, dass du dich am ent­stan­de­nen Schaden betei­li­gen musst. Bei einem voll­kas­ko­ver­si­cher­ten Fahrzeug kann der Arbeit­ge­ber etwa verlangen, dass du die Selbst­be­tei­li­gung übernimmst.
  • Grobe Fahr­läs­sig­keit liegt zum Beispiel vor, wenn ein Arbeit­neh­mer unter Alko­hol­ein­fluss einen Unfall mit dem Fir­men­wa­gen ver­ur­sacht. Er muss dann in der Regel selbst die Kosten tragen. Sind die Kosten aller­dings deutlich höher als das Einkommen, ist auch eine anteilige Zahlung möglich.

Oft darf ein Firmenwagen auch privat genutzt werden. Geschieht der Unfall auf einer privaten Fahrt, kommt es darauf an, was mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. In vielen Fällen trägt er auch dann die Kosten für den Schaden. Es ist aber auch möglich, dass du in einem solchen Fall eine Selbstbeteiligung zahlen musst.

Achtung: Ist dir die private Nutzung des Dienstwagens gar nicht erlaubt und du bist trotzdem privat damit unterwegs, musst du bei einem Unfall für den Schaden aufkommen.

Und wie sieht es bei einem Unfall mit einem Carsharing-Wagen aus? Hier gilt: Generell sind alle Fahrzeuge im Carsharing wie bei herkömmlichen Autovermietungen durch ein Versicherungspaket geschützt.

Im Mietpreis sind entsprechende Haftpflicht- und Teilkasko- beziehungsweise Vollkasko-Versicherungen enthalten. Aber es gilt: Informiere dich vorab genau, wie du im Zweifelsfall versichert bist, damit du bei einem Unfall nicht das Nachsehen hast.

Du hast einen Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsunfalls erhalten? Prüfe als Kunde von ADVOCARD ganz einfach, ob das rechtens ist: Mit dem digitalen Bußgeldcheck.

Und hier erfährst du, wann ein Bußgeld wegen eines Verkehrsdelikts verjährt.

FAQ

  • Wer ist Betei­lig­ter an einem Verkehrsunfall?

Unfallbeteiligter ist jede Person, deren Verhalten „nach den Umständen zur Verursachung des Verkehrsunfalls“ beigetragen haben kann. Das umfasst auch Personen, die beim Unfall nicht vor Ort waren, etwa einen Fahrzeughalter, dessen parkender Wagen beispielsweise angefahren wurde.

  • Wer zahlt Schmer­zens­geld bei einem Verkehrsunfall?

Schmerzensgeld zahlt dir grundsätzlich der Unfallverursacher, wenn du erheblich verletzt wurdest oder langfristige Schäden davonträgst. Die Kosten übernimmt in der Regel die Kfz‑Haftpflichtversicherung des Schuldigen. Sind Fußgänger oder Radfahrer Verursacher eines Unfalls, kann deren Privathaftpflicht einspringen.

  • Was tun bei einem Verkehrsunfall?

Zunächst solltest du Ruhe bewahren, die Unfallstelle sichern (Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen), Verletzten helfen und Rettungskräfte rufen. Wichtig: Beseitige keine Unfallspuren. Sind die Rettungskräfte vor Ort, kannst du den Unfall für die Versicherung dokumentieren und die Daten von Unfallgegner und Zeugen notieren. Melde den Schaden anschließend rechtzeitig deiner Versicherung.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.