FAQ Fragen und Antworten zu ADVOCARD
FAQs: Fragen und Antworten zur Anwaltswahl bei ADVOCARD
Kann ich meinen Anwalt selbst wählen?
Nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles können Sie sich selbst einen Rechtsanwalt wählen (freie Anwaltswahl). Damit Sie für Ihr Anliegen kompetente und schnelle Hilfe durch einen Anwalt erhalten, ist es am einfachsten, wenn Sie direkt bei uns anrufen. Wir empfehlen Ihnen gerne einen spezialisierten Anwalt. ADVOCARD zahlt die gesetzliche Vergütung gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG). Ein frei vereinbartes Honorar zahlt ADVOCARD nur in der Höhe, in der dem Rechtsanwalt eine Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften zugestanden hätte.
Was ist, wenn ich keinen Anwalt kenne?
Suchen Sie für Ihren Fall einen kompetenten und erfahrenen Anwalt in Ihrer Nähe, dann unterstützen wir Sie bei der Auswahl des besten Anwaltes für Ihren Fall. Rufen Sie uns einfach an. Als ADVOCARD-Kunde können Sie auf unser bundesweites Anwaltsnetz mit ausgewählten Topkanzleien zurückgreifen und werden hier, z. B. bei der Terminvergabe, bevorzugt behandelt.
Wo kann ich einen Anwalt finden?
Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl eines kompetenten und erfahrenen Anwalts in Ihrer Nähe. Rufen Sie uns einfach an unter 040 237310.
Wie erfolgt die Abrechnung mit dem Anwalt?
Nach Bestätigung Ihres Versicherungsschutzes übernimmt ADVOCARD die komplette Abrechnung mit Ihrem Anwalt. Sie müssen für die Leistung nicht in Vorleistung treten. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen Sie direkt bei Ihrem Anwalt.
Wie beauftrage ich einen Anwalt?
Die ADVOCARD garantiert Ihnen und Ihrem Anwalt unseren Versicherungsschutz. Legen Sie Ihrem Anwalt die Karte bei einem Rechtsschutzfall einfach vor. Er weiß, was zu tun ist und hilft Ihnen sofort.
Kommt der Anwalt auch zu mir nach Hause?
Der mobile Anwalt kommt bei Bedarf zu Ihnen nach Hause oder gegebenenfalls ins Krankenhaus und bespricht mit Ihnen Ihren Fall.
Was passiert, wenn ich den Anwalt wechseln möchte?
Ein Anwaltswechsel ist grundsätzlich möglich. ADVOCARD übernimmt die Mehrkosten wenn der Wechsel aus objektiven, in der Person des Rechtsanwaltes liegenden Gründen (z. B. Tod oder Berufsaufgabe des Rechtsanwaltes) notwendig ist. Sind Sie unzufrieden mit Ihrem Anwalt und entstehen durch den Wechsel Mehrkosten, z. B. durch die erneute Einarbeitung des zweiten Rechtsanwaltes, zahlt ADVOCARD diese nicht.