Den Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen MABO, Fotolia

5. Januar 2018, 12:04 Uhr

Bonus für sicheres Fahren Scha­den­frei­heits­ra­batt: Was Auto­be­sit­zer wissen sollten

Den Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen. Der Grund: Die Teilkaskoversicherung deckt ohnehin nur Schäden ab, die Sie nicht selbst verursacht haben. Eine Beitragserhöhung für fremdverschuldete Schäden wäre rechtlich unzulässig.

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Unter­schied zwischen Scha­den­frei­heits­ra­batt und Schadenfreiheitsklasse

Für die Schadenfreiheitsklasse (SF) gibt es eine Tabelle vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Welchen Schadenfreiheitsrabatt es für die jeweilige Schadenfreiheitsklasse gibt, entscheiden die einzelnen Versicherer selbst. Außerdem hängt der Rabatt unter anderem vom Fahrzeugtyp und der Versicherungsart ab.

Die Einstufung in die aktuelle Schadenfreiheitsklasse erfolgt einmal im Jahr und entspricht für gewöhnlich der Anzahl der unfallfreien Jahre; so zum Beispiel: fünf unfallfreie Jahre = SF 5. Die höchste Schadenfreiheitsklasse der Haftpflicht ist SF 25, in der Vollkasko SF 35. In den hohen SF-Kategorien liegt der Schadenfreiheitsrabatt bei bis zu 70 Prozent.

Nur wer selbst versichert ist, baut einen Rabatt auf. Läuft das Auto über den Partner oder die Eltern, erhält der Fahrer keinen Rabatt, wenn er sich später selbst versichert.

Was passiert bei einem Unfall?

Bei einem Unfall wird die Schadenfreiheitsklasse ungefähr halbiert. Das heißt, wenn Sie zehn Jahre unfallfrei fahren, aber im elften Jahr einen Schaden von der Versicherung regulieren lassen, werden Sie ab dem zwölften Jahr eingestuft, als wären Sie nur fünf Jahre schadensfrei gefahren.

Entscheidend ist nur die Anzahl der Unfälle, nicht die Schadenshöhe. Mehrere Unfälle führen zu drastischeren Herabstufungen. Bei mehr als vier Unfällen können Sie sogar in eine extrem teure Malusklasse kommen. Schäden am Zweitwagen wiegen dabei genauso schwer wie Schäden am Hauptfahrzeug. Unfälle mit einem Leihwagen hingegen laufen über die Versicherung der Autovermietung.

Daher gilt als Faustregel: Retten Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt, indem Sie kleine Schäden bis 1.000 Euro auf eigene Kosten reparieren lassen. Auf lange Sicht ist das meist günstiger als der Verlust des Schadenfreiheitsrabatts.

Scha­den­frei­heits­ra­batt über­tra­gen: So geht’s

Eine über Jahrzehnte aufgebaute Schadenfreiheitsklasse ist ein kleiner Schatz. Wer selbst nicht mehr fährt, kann seinen Schadenfreiheitsrabatt übertragen. Dazu müssen allerdings einige Voraussetzungen stimmen:

  • Enges Ver­hält­nis zum Empfänger: Nur wenige Ver­si­che­run­gen erlauben eine Über­tra­gung des Rabatts auf beliebige Personen. Meist wird eine Ver­wandt­schaft ersten Grades oder eine häusliche bezie­hungs­wei­se ehe­ähn­li­che Gemein­schaft vorausgesetzt.
  • Der Empfänger hätte den Rabatt theo­re­tisch selbst aufbauen können. Einem 18-jährigen Fahr­an­fän­ger kann kein Scha­den­frei­heits­ra­batt im Wert von zehn unfall­frei­en Jahren über­tra­gen werden. Anteilige Über­tra­gun­gen sind aber möglich: Der 23-Jährige könnte also Rabatt im Wert von fünf Jahren bekommen.
  • Das Fahrzeug des Rabatt­emp­fän­gers hat dieselbe oder eine nied­ri­ge­re Fahrzeugklasse.
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