Ein Mechaniker montiert Ganzjahresreifen. industrieblick, Fotolia

26. September 2019, 11:36 Uhr

Darf ich eigentlich? Ganz­jah­res­rei­fen: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Viele Autofahrer fragen sich, ob Ganzjahresreifen auch bei sehr winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt sind oder ob rechtlich ein Unterschied zwischen solchen Allwetterreifen und echten Winterreifen besteht. Wie die Rechtslage ist, erfährst du hier.

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Ganz­jah­res­rei­fen im Winter: Mit Alpine-Symbol erlaubt

In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Autos bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Glatteis, Schnee oder Schneematsch mit angemessener Bereifung unterwegs sein müssen. Mit Sommerreifen darfst du bei solcher Witterung nicht fahren.

Ganzjahresreifen sind rechtlich den Winterreifen gleichgestellt – vorausgesetzt, sie sind entsprechend gekennzeichnet.

  • Gemäß § 36 Stra­ßen­ver­kehrs-Zulas­sungs-Ordnung (StVZO) sind nur Reifen, die das Alpine-Symbol – ein Berg­pik­to­gramm mit Schnee­flo­cke – tragen, für win­ter­li­che Stra­ßen­ver­hält­nis­se zugelassen.
  • Ausnahme: Bis 31. Dezember 2017 her­ge­stell­te Reifen, die die Kenn­zeich­nung M+S aufweisen, dürfen über­gangs­wei­se noch bis ein­schließ­lich 30. September 2024 bei win­ter­li­chen Ver­hält­nis­sen gefahren werden.

 

All­wet­ter­rei­fen sind weiterhin nicht verboten

Als 2018 das Alpine-Symbol für die Winterreifen-Kennzeichnung Pflicht wurde, sorgte dies für  einige Verwirrung. Viele Autofahrer verstanden die gesetzliche Neuregelung irrtümlich als grundsätzliches Allwetterreifen-Verbot. Das trifft aber nicht zu – Ganzjahresreifen sind weiterhin unter den genannten Bedingungen erlaubt. Wichtig ist nur,

  • bei neuen Reifen auf das Alpine-Symbol zu achten beziehungsweise
  • bei bis 2017 pro­du­zier­ten Ganz­jah­res­rei­fen mit M+S-Kennzeichnung den Ablauf der Über­gangs­frist 2024 nicht zu verpassen.

Auch im Hinblick auf den Versicherungsschutz gilt: Ganzjahresreifen mit entsprechender Kennzeichnung sind Winterreifen gleichgestellt. Es kann dir allein aufgrund der Nutzung von Allwetterreifen kein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden, wenn es zu einem Unfall kommt.

 

Sicher­heits­fra­ge: Ganz­jah­res­rei­fen oder Winterreifen?

Rechtlich ist es also egal, ob du Ganzjahresreifen oder Winterreifen nutzt. Dies ist eher eine Frage der Sicherheit und der persönlichen Fahrgewohnheiten. Denn die Allwetterreifen sind technisch ein Kompromiss zwischen Winter- und Sommerreifen. Bei starkem Schnee oder sehr glatten Straßen ist ihre Fahrleistung etwas unsicherer, sie haben eine schlechtere Haftung und sorgen für einen längeren Bremsweg. Wenn du in den Bergen oder in einer Region mit starkem Schneefall lebst, sind Ganzjahresreifen zwar erlaubt, aber eher nicht empfehlenswert.

Vor allem Vielfahrer sollten beachten, dass Allwetterreifen schneller verschleißen. Wichtig in dem Zusammenhang gerade für Ganzjahresreifen-Nutzer: Du solltest im Interesse deiner Sicherheit regelmäßig die Profiltiefe und den Gesamtzustand deiner Reifen überprüfen.

 

FAZIT
  • Ganz­jah­res­rei­fen sind Win­ter­rei­fen rechtlich gleich­ge­stellt und somit auch auf win­ter­li­chen Straßen erlaubt.
  • Vor­aus­set­zung dafür ist seit 2018 das Alpine-Symbol.
  • Die Ent­schei­dung für Winter- oder Ganz­jah­res­rei­fen sollte zum Beispiel davon abhängig gemacht werden, ob in deiner Region im Winter viel Schnee fällt und ob du eher viel oder wenig Auto fährst.

 

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