Autofahrer hält Faust mit Daumen hoch aus dem Autofenster Jürgen Fälchle, Fotolia

28. Juli 2020, 14:52 Uhr

Durchatmen Unfall im Ausland: So gehst du vor

Wenn es im Urlaub kracht, ist nicht nur die Ferienlaune dahin. Ein Unfall im Ausland ist wegen der fremden Sprache und Gesetze auch eine nervliche und organisatorische Herausforderung. Hier erfährst du, was vor der Abreise, am Unfallort und für die  Schadensregulierung durch deine Versicherung wichtig ist.

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Unfall im Ausland: Das gehört ins Handschuhfach

An einen möglichen Unfall im Ausland denkt vor dem Urlaub niemand gern. Dennoch ist es sinnvoll, sich schon vor Reiseantritt darüber Gedanken zu machen, um später möglichen Ärger zu vermeiden. Das solltest du deshalb dabei haben:

  • Min­des­tens zwei Exemplare des Euro­päi­schen Unfall­be­richts. Er umfasst ein Unfall­pro­to­koll in mehreren Sprach­ver­sio­nen, das die Betei­lig­ten bei einem Unfall im Ausland ausfüllen und unter­schrei­ben. Wichtig: Die Signatur bedeutet keine Aner­ken­nung der Schuld, ver­ein­facht jedoch die Schadensregulierung.
  • Außerdem gehört die Inter­na­tio­na­le Ver­si­che­rungs­kar­te (auch Grüne Ver­si­che­rungs­kar­te genannt) ins Hand­schuh­fach. Sie ist nicht nur Vor­aus­set­zung für die Einreise in viele ost­eu­ro­päi­sche Länder und die Türkei, sondern auch ein hilf­rei­cher Rei­se­be­glei­ter, wenn es kracht. Nähere Infor­ma­tio­nen dazu findest du in einem Merkblatt des deutschen Büros Grüne Karte. Am besten fragst du deine Kfz-Ver­si­che­rung, ob du die Grüne Ver­si­che­rungs­kar­te für deine Urlaubs­rei­se brauchst und forderst sie bei Bedarf gleich kostenlos an. Sie beschei­nigt den Ver­si­che­rungs­schutz deines Fahrzeugs und enthält die Namen und Anschrif­ten der im Ausland für dich zustän­di­gen Stellen zur Schadensregulierung.
  • Die Tele­fon­num­mern deines Auto­mo­bil­clubs, deines Kfz-Ver­si­che­rers und des Zen­tral­rufs der Auto­ver­si­che­rer (kos­ten­frei aus Deutsch­land 0800/25 026 00, kos­ten­pflich­tig aus dem Ausland +49 40/300 330 300). Ebenfalls wichtig ist die Nummer des Notrufs (euro­pa­weit 112) sowie die der deutschen Aus­lands­ver­tre­tung im jewei­li­gen Land. Mehr Informationen zum Thema Verkehrsrechtsschutz

Was tun, wenn es gekracht hat?

28Bei einem Verkehrsunfall im Ausland solltest du auf jeden Fall ruhig Blut bewahren. Am besten orientierst du dich an folgender Checkliste:

  • Verlass auf keinen Fall den Unfallort.
  • Zieh nach dem Aus­stei­gen eine Warnweste über.
  • Mach den nach­fol­gen­den Verkehr auf den Zusam­men­stoß auf­merk­sam. Sicher dazu die Unfall­stel­le mit dem Warn­drei­eck ab. Wenn möglich, mach den Weg für andere Ver­kehrs­teil­neh­mer frei und schieb gege­be­nen­falls die betei­lig­ten Fahrzeuge an eine sichere Stelle.
  • Sprich poten­zi­el­le Zeugen des Gesche­hens an und notiere dir ihre Kon­takt­da­ten und Aussagen. Viel­leicht kann dir ein Ein­hei­mi­scher als Über­set­zer helfen.
  • Infor­mie­re auch bei Baga­tell­schä­den die örtliche Polizei, und verlange von ihr eine Kopie des poli­zei­li­chen Unfall­pro­to­kolls. Aber: Unter­schreib niemals Berichte, deren Inhalt du nicht verstehst. Und lass dich auf keinen Fall zu einem Schuld­ein­ge­ständ­nis hinreißen oder drängen. Bei einem Unfall in Italien rücken die Ord­nungs­hü­ter übrigens nur aus, wenn es zu Personen- oder größeren Sach­schä­den gekommen ist.
  • Gibt es Verletzte, forderst du über den Notruf einen Kran­ken­wa­gen an. Falls erfor­der­lich, solltest du bis zu seinem Ein­tref­fen selbst Erste Hilfe leisten. Eigene Ver­let­zun­gen lässt du zwecks späterer Scha­dens­re­gu­lie­rung von einem örtlichen Arzt dokumentieren.
  • Tausch mit dem Unfall­geg­ner Kon­takt­da­ten aus (Auto­kenn­zei­chen nicht vergessen) und füll gemeinsam mit ihm den Euro­päi­schen Unfall­be­richt aus.
  • Mach Fotos oder Video­auf­nah­men, um den Unfall­scha­den zu dokumentieren.

Ver­si­che­rung sofort informieren

Unabhängig von der Schuldfrage, solltest du bei einem Unfall im Ausland zwecks Regulierung des Schadens so schnell wie möglich deine Kfz-Versicherung informieren. Sie kümmert sich in der Regel von Deutschland aus darum und steht dir mit Tipps zur Seite. Falls du einen Verkehrs-Rechtsschutz hast, kannst du im Streitfall auch einen Anwalt einschalten.

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